384/AB XXII. GP

Eingelangt am 02.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

 

BM für auswärtige Angelegenheiten

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra BAYR, Kolleginnen und Kollegen haben am 2.
Mai 2003 unter der Nummer 361/J-NR/2003 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend die Umsetzung der „Gender Mainstreaming" - Anliegen, wie sie im
Regierungsprogramm formuliert sind, gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1 :

In sämtlichen Postenausschreibungen des Bundesministeriums für auswärtige Angele-
genheiten, d.h. sowohl in den öffentlichen Ausschreibungen nach dem Ausschrei-
bungsgesetz 1989, BGBI. Nr. 85/1989 i.d.g.F., als auch in den internen Bekanntgaben
neu zu besetzender Arbeitsplätze nach dem Bundesgesetz über Aufgaben und Organi-
sation des auswärtigen Dienstes - Statut, BGBI. l Nr. 129/1999, wird die sprachliche
Gleichbehandlung von Frauen und Männern praktiziert. Die Redaktion des
Außenpolitischen Berichts erfolgt unter strikter Beachtung der Regeln für den
geschlechtergerechten Sprachgebrauch.

Weiters ist im geltenden Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten (BGBI. II Nr. 242/2001) vorgeschrieben, dass im Rahmen der


Grundausbildung aller neu eintretenden Bediensteten auch eine Einführung in die
Methodologie des Gender Mainstreamings zu erfolgen hat. Diese Einführungsveran-
staltungen sind gemäß dem Frauenförderungsplan auch jeweils allen anderen
Bediensteten des Außenministeriums anzukündigen und zugänglich zu machen.

Darüber hinaus werden im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten auf Grund
seines gesetzlichen Wirkungsbereiches Projekte zu Gender Mainstreaming („öffentlicher
Bereich") besonders innerhalb der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit
umgesetzt.

Die Gleichstellung von Frauen und Männern soll durch Verankerung und Anwendung des
Gender-Mainstreaming-Ansatzes auf allen Ebenen und in allen Arbeitsbereichen der
Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (ÖEZA) verwirklicht werden. In das
Entwicklungszusammenarbeitsgesetz, BGBI. l Nr. 49/2002, wurde deshalb die
Bestimmung aufgenommen, dass die österreichische Entwicklungspolitik bei allen ihren
Maßnahmen auch das Prinzip der „Gleichstellung zwischen Frauen und Männern" zu
berücksichtigen hat (siehe § 1 Abs. 4 Z 3 EZA-Gesetz).

Zu Frage 2:

Im Rahmen der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit setzt das Außen-
ministerium eine Gender-Konsulentin ein, die laufend in den Planungsprozess für öster-
reichische Länder- und Sektorprogramme sowie für andere EZA-Projekte eingebunden
wird.

Zwecks Umsetzung der „Gender Mainstreaming" - Projekte werden vom
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten entsprechende Aufträge an externe
Organisationen zur Durchführung einschlägiger EZA-Projekte vergeben und die dafür
nötigen finanziellen Mittel aus dem EZA-Budget zur Verfügung gestellt.


Zu den Fragen 3 und 4:

Im Rahmen von Projekten der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit wird eine
Vielzahl von konkreten Maßnahmen und Aktivitäten gesetzt, die jeweils einen Beitrag zu
"Gender Equality" darstellen. Der Anteil jener Projekte, die Gender-Anliegen gezielt
verfolgen und die insbesondere auch die Kriterien bezüglich Gleichstellung von Frauen
und Männern erfüllen, lag im Jahr 2001 mit 44,61 Prozent über der Marke der Jahre
davor. Durch Gender-Trainings und durch verstärkte Einbindung von Gender-Expertise in
die Projektplanung und Projektdurchführung wurde bei allen Akteurinnen auch die
Sensibilität für die Gleichstellungsfragen weiter erhöht.

Alle im Rahmen der EZA-Programme des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten an externe Organisationen zur Durchführung vergebenen Projekte
erhalten für ihre statistische Auswertung Gender-Markers (z. B. „women specific", „women
integrated"); die einschlägige Analyse und Auswertung erfolgt durch die Sektion VII
„Entwicklungszusammenarbeit und Ostförderung" des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten und unterliegt der Überprüfung durch den mit der Wahrnehmung der
Inneren Revision im Ressortbereich betrauten Generalinspektor und der Kontrolle durch
den Rechnungshof.

Zu Frage 5:

Grundsätzlich erfolgt die Zusammenarbeit aller Ressorts hinsichtlich der Analyse von
Ungleichheitsstrukturen und der Bemühungen um deren Beseitigung im Rahmen der
Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gender Mainstreaming (IMAG), in der auch das
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten mitwirkt.

Die zusätzliche Koordination mit allen jeweils an einem konkreten Projekt des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten beteiligten anderen
Bundesministerien erfolgt im direkten Verkehr der zuständigen Fachabteilungen.


Zu den Fragen 6 und 7:

Die Strategie des „Gender Mainstreaming", zu deren Umsetzung sich alle
Bundesministerien verpflichtet haben, zielt auf eine langfristige Beseitigung von
Ungleichheitsstrukturen und damit auf eine nachhaltige Veränderung der Gesellschaft zu
Gunsten einer fairen Verteilung der Rollen zwischen Männern und Frauen ab. Kurzfristige
Maßnahmen zum Abbau von Benachteiligungen von Frauen bringen rasche und
zielgerichtete Lösungen für spezifische Problemstellungen, eine langfristige Beseitigung
von Ungleichheitsstrukturen kann jedoch nur durch eine dauerhafte Berücksichtigung der
Besonderheiten, Interessen und Wertvorstellungen beider Geschlechter bei allen
politischen Entscheidungen, Aktivitäten und Maßnahmen bewirkt werden.

Zu den Fragen 8 und 9:

Die Kosten des „Gender Mainstreaming"-Schwerpunktes im Rahmen der österreichischen
Entwicklungszusammenarbeit sind abgesehen von dem für die Entlohnung der in der
Antwort zur Frage 2 erwähnten Gender-Konsulentin erwachsenden Aufwand, der aus
Gründen des Schutzes personenbezogener Daten nicht bekannt gegeben werden kann,
praktisch nicht zu beziffern, da sich das Bundesministerium für auswärtige Angelegen-
heiten darum bemüht, alle aktuellen Projekte jeweils auch für die Umsetzung von Gender-
Anliegen zu nützen, soweit sie inhaltlich dazu geeignet sind. Eine Erfassung der sowohl
auf der Planungs- als auch auf der Durchführungsebene aller Projekte auf die Gender-
Anliegen entfallenden Kostenanteile ist bislang nicht erfolgt und aus Wirtschaftlichkeits-
gründen auch für die Zukunft nicht vorgesehen.

Die Finanzierung des Aufwandes für den „Gender Mainstreaming"-Schwerpunkt wird über
das EZA-Budget sichergestellt.