384/AB XXII. GP
Eingelangt am 02.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfragebeantwortung
BM für auswärtige Angelegenheiten
Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra BAYR, Kolleginnen
und Kollegen haben am 2.
Mai 2003 unter der Nummer 361/J-NR/2003 an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend die Umsetzung der „Gender Mainstreaming" - Anliegen,
wie sie im
Regierungsprogramm formuliert sind, gerichtet.
Diese Anfrage
beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1 :
In sämtlichen Postenausschreibungen des Bundesministeriums
für auswärtige Angele-
genheiten, d.h. sowohl in den öffentlichen Ausschreibungen nach dem Ausschrei-
bungsgesetz 1989, BGBI. Nr. 85/1989 i.d.g.F., als auch in den internen
Bekanntgaben
neu zu besetzender Arbeitsplätze nach dem Bundesgesetz über Aufgaben und
Organi-
sation des auswärtigen Dienstes - Statut, BGBI. l Nr. 129/1999, wird die
sprachliche
Gleichbehandlung von Frauen und Männern praktiziert. Die Redaktion des
Außenpolitischen Berichts erfolgt unter strikter Beachtung der Regeln für den
geschlechtergerechten Sprachgebrauch.
Weiters ist im
geltenden Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten (BGBI. II Nr. 242/2001) vorgeschrieben, dass im Rahmen der
Grundausbildung aller neu eintretenden Bediensteten auch
eine Einführung in die
Methodologie des Gender Mainstreamings zu erfolgen hat. Diese Einführungsveran-
staltungen sind gemäß dem Frauenförderungsplan auch jeweils allen anderen
Bediensteten des Außenministeriums anzukündigen und zugänglich zu machen.
Darüber hinaus werden im Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten auf Grund
seines gesetzlichen Wirkungsbereiches Projekte zu Gender Mainstreaming
(„öffentlicher
Bereich") besonders innerhalb der Österreichischen
Entwicklungszusammenarbeit
umgesetzt.
Die Gleichstellung von Frauen und Männern soll durch
Verankerung und Anwendung des
Gender-Mainstreaming-Ansatzes auf allen Ebenen und in allen Arbeitsbereichen
der
Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (ÖEZA) verwirklicht werden. In das
Entwicklungszusammenarbeitsgesetz, BGBI. l Nr. 49/2002, wurde deshalb die
Bestimmung aufgenommen, dass die österreichische Entwicklungspolitik bei allen
ihren
Maßnahmen auch das Prinzip der „Gleichstellung zwischen Frauen und
Männern" zu
berücksichtigen hat (siehe § 1 Abs. 4 Z 3 EZA-Gesetz).
Zu Frage 2:
Im Rahmen der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit
setzt das Außen-
ministerium eine Gender-Konsulentin ein, die laufend in den Planungsprozess für
öster-
reichische Länder- und Sektorprogramme sowie für andere EZA-Projekte
eingebunden
wird.
Zwecks Umsetzung der „Gender Mainstreaming" - Projekte
werden vom
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten entsprechende Aufträge an
externe
Organisationen zur Durchführung einschlägiger EZA-Projekte vergeben und die
dafür
nötigen finanziellen Mittel aus dem EZA-Budget zur Verfügung gestellt.
Zu den Fragen 3 und 4:
Im Rahmen von Projekten der österreichischen
Entwicklungszusammenarbeit wird eine
Vielzahl von konkreten Maßnahmen und Aktivitäten gesetzt, die jeweils einen
Beitrag zu
"Gender Equality" darstellen. Der Anteil jener Projekte, die
Gender-Anliegen gezielt
verfolgen und die insbesondere auch die Kriterien bezüglich Gleichstellung von
Frauen
und Männern erfüllen, lag im Jahr 2001 mit 44,61 Prozent über der Marke der
Jahre
davor. Durch Gender-Trainings und durch verstärkte Einbindung von
Gender-Expertise in
die Projektplanung und Projektdurchführung wurde bei allen Akteurinnen auch die
Sensibilität für die Gleichstellungsfragen weiter erhöht.
Alle im Rahmen der EZA-Programme des Bundesministeriums für
auswärtige
Angelegenheiten an externe Organisationen zur Durchführung vergebenen Projekte
erhalten für ihre statistische Auswertung Gender-Markers (z. B. „women
specific", „women
integrated"); die einschlägige Analyse und Auswertung erfolgt durch die
Sektion VII
„Entwicklungszusammenarbeit und Ostförderung" des Bundesministeriums für
auswärtige
Angelegenheiten und unterliegt der Überprüfung durch den mit der Wahrnehmung
der
Inneren Revision im Ressortbereich betrauten Generalinspektor und der Kontrolle
durch
den Rechnungshof.
Zu Frage 5:
Grundsätzlich erfolgt die Zusammenarbeit aller Ressorts
hinsichtlich der Analyse von
Ungleichheitsstrukturen und der Bemühungen um deren Beseitigung im Rahmen der
Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gender Mainstreaming (IMAG), in der auch
das
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten mitwirkt.
Die zusätzliche Koordination mit allen jeweils an einem
konkreten Projekt des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten beteiligten anderen
Bundesministerien erfolgt im direkten Verkehr der zuständigen Fachabteilungen.
Zu den Fragen 6 und 7:
Die Strategie des „Gender Mainstreaming", zu deren
Umsetzung sich alle
Bundesministerien verpflichtet haben, zielt auf eine langfristige Beseitigung
von
Ungleichheitsstrukturen und damit auf eine nachhaltige Veränderung der
Gesellschaft zu
Gunsten einer fairen Verteilung der Rollen zwischen Männern und Frauen ab.
Kurzfristige
Maßnahmen zum Abbau von Benachteiligungen von Frauen bringen rasche und
zielgerichtete Lösungen für spezifische Problemstellungen, eine langfristige
Beseitigung
von Ungleichheitsstrukturen kann jedoch nur durch eine dauerhafte
Berücksichtigung der
Besonderheiten, Interessen und Wertvorstellungen beider Geschlechter bei allen
politischen Entscheidungen, Aktivitäten und Maßnahmen bewirkt werden.
Zu den Fragen 8 und 9:
Die Kosten des
„Gender Mainstreaming"-Schwerpunktes im Rahmen der österreichischen
Entwicklungszusammenarbeit sind abgesehen von dem für die Entlohnung der in der
Antwort zur Frage 2 erwähnten Gender-Konsulentin erwachsenden Aufwand, der aus
Gründen des Schutzes personenbezogener Daten nicht bekannt gegeben werden kann,
praktisch nicht zu beziffern, da sich das Bundesministerium für auswärtige
Angelegen-
heiten darum bemüht, alle aktuellen Projekte jeweils auch für die Umsetzung von
Gender-
Anliegen zu nützen, soweit sie inhaltlich dazu geeignet sind. Eine Erfassung
der sowohl
auf der Planungs- als auch auf der Durchführungsebene aller Projekte auf die
Gender-
Anliegen entfallenden Kostenanteile ist bislang nicht erfolgt und aus
Wirtschaftlichkeits-
gründen auch für die Zukunft nicht vorgesehen.
Die Finanzierung des Aufwandes für den „Gender
Mainstreaming"-Schwerpunkt wird über
das EZA-Budget sichergestellt.