385/AB XXII. GP

Eingelangt am 02.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

Bundeskanzler

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Bayr und GenossInnen haben am 2. Mai 2003
unter der Nr. 360/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
Umsetzung der "Gender Mainstreaming"-Anliegen wie sie im Regierungsprogramm
formuliert sind gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Das Bundeskanzleramt hat eine Gender Mainstreaming Beauftragte ernannt, die Mit-
glied der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) Gender Mainstreaming ist und an
deren Sitzungen teilnimmt.

Da durch die Bundesministeriengesetz-Novelle 2003 das ehemalige Bundesministe-
rium für öffentliche Leistung und Sport in das Bundeskanzleramt integriert wurde, gibt
es auch für den Bereich Sport eine Gender Mainstreaming Beauftragte.

Im Bundeskanzleramt gibt es eine hauseigene Arbeitsgruppe mit Vertretern der ein-
zelnen Sektionen, die sich die Information und Bewußtseinsbildung sowie die Umset-
zung von Gender Mainstreaming Projekten im Haus zum Ziel gesetzt hat.
Die Arbeitsgruppe entwickelte ein Arbeitsprogramm für das Ressort, welches schritt-
weise umgesetzt werden soll.

Zu Frage 2:

Das Bundeskanzleramt als überwiegend koordinatives Ressort setzt primär auf die

Bewußtseinsbildung und Information zum Thema Gender Mainstreaming.

In diesem Sinne fand im Jahr 2001 eine Schulung der Sektionsleiterinnen im Sinne
des Top down Ansatzes durch eine externe Gender Mainstreaming Expertin statt.
Im Jahr 2002 erfolgte die Schulung der Arbeitsgruppenmitglieder ebenfalls durch
eine externe Beraterin.


Zur allgemeinen Information der Bediensteten des Hauses fand im Dezember 2002
eine Veranstaltung im Klub Kanzleramt statt.

Des weiteren wurde im Intranet eine Informationsseite zu diesem Thema freigeschal-
tet.

Als nächster Schritt ist eine Überprüfung der Kunstdatenbank nach Gender-Kriterien
(Datenanalyse) geplant.

Im Sportbereich läuft derzeit die Realisierung von Gender Mainstreaming zum einen
im Bereich der allgemeinen Sportförderung gemäß dem Bundes-Sportförderungsge-
setz, zum anderen im Bereich der Berichtlegung an den Nationalrat, dem jährlichen
Sportbericht.

Um die Auswirkung von Fördermaßnahmen der allgemeinen Bundessportförderung
im Hinblick auf Gender Mainstreaming abschätzen zu können, wird seit Herbst 2002
von Seiten der Förderwerberinnen in den Anträgen auch zu den spezifischen Auswir-
kungen des Projektes auf Männer und Frauen in einem eigenen Punkt des Antrages
Stellung bezogen. Erste Aussagen dazu sind im Sportbericht über das Jahr 2002 zu
finden. Auch wurden alle am Sportbericht mitwirkenden Institutionen aufgefordert,
den Bericht entsprechend den Prinzipien von Gender Mainstreaming aufzubereiten.

Gemeinsam mit der Bundessportorganisation (BSO) wurde eine Auftaktveranstaltung
zu Gender Mainstreaming durchgeführt, an der Vertreterinnen aller Dach- und Fach-
verbände teilnahmen. Mit einem Beschluß der Bundessportversammlung hat sich die
BSO die Einführung von Gender Mainstreaming zum Ziel gesetzt.

Zu Frage 3:

Im Bundeskanzleramt erfolgt die Erfassung geschlechtsspezifischer Daten mit dem

Ziel, bei Bedarf entsprechende geschlechtsspezifische Aussagen treffen zu können.

Zu Frage 4:

Das Bundeskanzleramt wird im Rahmen des Datenschutzes die entsprechenden Da-
ten denjenigen zur Verfügung stellen, die diese Daten als Grundlage für die Durch-
führung ihrer Projekte benötigen.

Zu Frage 5:

Die Koordination von Maßnahmen zur Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen der Inter-
ministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) Gender Mainstreaming.


Zu Frage 6:

Die Strategie des "Gender Mainstreaming", zu deren Umsetzung sich alle Ministerien
verpflichtet haben, zielt auf eine langfristige Beseitigung von Ungleichheitsstrukturen
und damit auf eine nachhaltige Veränderung der Gesellschaft zu Gunsten einer fai-
ren Verteilung der Rollen zwischen Männern und Frauen ab. Kurzfristige
Maßnahmen zum Abbau von Benachteiligungen von Frauen bringen rasche und
zielgerichtete Lösungen für spezifische Problemstellungen.

Zu Frage 7:

Der kurzfristige Ausgleich von Ungleichheitsstrukturen soll etwa durch Informations-
veranstaltungen im Klub Kanzleramt oder durch die Schulung der Sektionsleiterinnen
erfolgen.

Seit 1998 ist des weiteren in der Spitzensportförderung ein Sonderbudget von
€218.000,- für Frauen vorhanden. Damit werden Sportlerinnen gefördert, deren
Leistung knapp unter der in den Förderrichtlinien der Spitzensportförderung gefor-
derten Leistung liegt. Durchschnittlich werden pro Jahr 5 bis 8 Sportlerinnen geför-
dert.

Mit der Novellierung des Bundes-Sportförderungsgesetzes im Rahmen der Budget-
begleitgesetze soll ein Teil der Mittel der besonderen Sportförderung für die Förde-
rung des Mädchen- und Frauensports zweckgewidmet werden.

Zu Frage 8:

Eine genaue Angabe der Kosten dieser vielfältigen Maßnahmen ist vor allem deshalb
nicht möglich, da größtenteils, soweit dies möglich ist, die Betreuung und Durchfüh-
rung dieser Projekte durch Bedienstete des Hauses erfolgt.

Zu Frage 9:

Ebenso wie in allen anderen Bereichen muß vor Durchführung jeder Maßnahme ge-
klärt werden, ob die budgetäre Bedeckung vorhanden ist.