385/AB XXII. GP
Eingelangt am 02.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfragebeantwortung
Bundeskanzler
Die Abgeordneten zum Nationalrat Bayr und
GenossInnen haben am 2. Mai 2003
unter der Nr. 360/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend
Umsetzung der "Gender Mainstreaming"-Anliegen wie sie im
Regierungsprogramm
formuliert sind gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Das Bundeskanzleramt hat eine Gender
Mainstreaming Beauftragte ernannt, die Mit-
glied der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) Gender Mainstreaming ist und
an
deren Sitzungen teilnimmt.
Da durch die
Bundesministeriengesetz-Novelle 2003 das ehemalige Bundesministe-
rium für öffentliche Leistung und Sport in das Bundeskanzleramt integriert
wurde, gibt
es auch für den Bereich Sport eine Gender Mainstreaming Beauftragte.
Im
Bundeskanzleramt gibt es eine hauseigene Arbeitsgruppe mit Vertretern der ein-
zelnen Sektionen, die sich die Information und Bewußtseinsbildung sowie die
Umset-
zung von Gender Mainstreaming Projekten im Haus zum Ziel gesetzt hat.
Die Arbeitsgruppe entwickelte ein Arbeitsprogramm für das Ressort, welches
schritt-
weise umgesetzt werden soll.
Zu Frage 2:
Das Bundeskanzleramt als überwiegend koordinatives Ressort setzt primär auf die
Bewußtseinsbildung und Information zum Thema Gender Mainstreaming.
In
diesem Sinne fand im Jahr 2001 eine Schulung der Sektionsleiterinnen im Sinne
des Top down Ansatzes durch eine externe Gender Mainstreaming Expertin statt.
Im Jahr 2002 erfolgte die Schulung der Arbeitsgruppenmitglieder ebenfalls durch
eine externe Beraterin.
Zur allgemeinen Information der
Bediensteten des Hauses fand im Dezember 2002
eine Veranstaltung im Klub Kanzleramt statt.
Des weiteren wurde im Intranet eine
Informationsseite zu diesem Thema freigeschal-
tet.
Als nächster Schritt ist eine Überprüfung
der Kunstdatenbank nach Gender-Kriterien
(Datenanalyse) geplant.
Im Sportbereich läuft derzeit die
Realisierung von Gender Mainstreaming zum einen
im Bereich der allgemeinen Sportförderung gemäß dem Bundes-Sportförderungsge-
setz, zum anderen im Bereich der Berichtlegung an den Nationalrat, dem
jährlichen
Sportbericht.
Um die Auswirkung von Fördermaßnahmen der
allgemeinen Bundessportförderung
im Hinblick auf Gender Mainstreaming abschätzen zu können, wird seit Herbst
2002
von Seiten der Förderwerberinnen in den Anträgen auch zu den spezifischen
Auswir-
kungen des Projektes auf Männer und Frauen in einem eigenen Punkt des Antrages
Stellung bezogen. Erste Aussagen dazu sind im Sportbericht über das Jahr 2002
zu
finden. Auch wurden alle am Sportbericht mitwirkenden Institutionen
aufgefordert,
den Bericht entsprechend den Prinzipien von Gender Mainstreaming aufzubereiten.
Gemeinsam mit der Bundessportorganisation
(BSO) wurde eine Auftaktveranstaltung
zu Gender Mainstreaming durchgeführt, an der Vertreterinnen aller Dach- und
Fach-
verbände teilnahmen. Mit einem Beschluß der Bundessportversammlung hat sich die
BSO die Einführung von Gender Mainstreaming zum Ziel gesetzt.
Zu Frage 3:
Im Bundeskanzleramt erfolgt die Erfassung geschlechtsspezifischer Daten mit dem
Ziel, bei Bedarf entsprechende geschlechtsspezifische Aussagen treffen zu können.
Zu Frage 4:
Das Bundeskanzleramt wird im Rahmen des
Datenschutzes die entsprechenden Da-
ten denjenigen zur Verfügung stellen, die diese Daten als Grundlage für die
Durch-
führung ihrer Projekte benötigen.
Zu Frage 5:
Die Koordination von Maßnahmen zur
Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen der Inter-
ministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) Gender Mainstreaming.
Zu Frage 6:
Die
Strategie des "Gender Mainstreaming", zu deren Umsetzung sich alle
Ministerien
verpflichtet haben, zielt auf eine langfristige Beseitigung von
Ungleichheitsstrukturen
und damit auf eine nachhaltige Veränderung der Gesellschaft zu Gunsten einer
fai-
ren Verteilung der Rollen zwischen Männern und Frauen ab. Kurzfristige
Maßnahmen zum Abbau von Benachteiligungen von Frauen bringen rasche und
zielgerichtete Lösungen für spezifische Problemstellungen.
Zu Frage 7:
Der kurzfristige Ausgleich von
Ungleichheitsstrukturen soll etwa durch Informations-
veranstaltungen im Klub Kanzleramt oder durch die Schulung der
Sektionsleiterinnen
erfolgen.
Seit 1998 ist des weiteren in der
Spitzensportförderung ein Sonderbudget von
€218.000,- für Frauen vorhanden. Damit werden Sportlerinnen gefördert, deren
Leistung knapp unter der in den Förderrichtlinien der Spitzensportförderung
gefor-
derten Leistung liegt. Durchschnittlich werden pro Jahr 5 bis 8 Sportlerinnen
geför-
dert.
Mit der Novellierung des
Bundes-Sportförderungsgesetzes im Rahmen der Budget-
begleitgesetze soll ein Teil der Mittel der besonderen Sportförderung für die
Förde-
rung des Mädchen- und Frauensports zweckgewidmet werden.
Zu Frage 8:
Eine genaue Angabe der Kosten dieser
vielfältigen Maßnahmen ist vor allem deshalb
nicht möglich, da größtenteils, soweit dies möglich ist, die Betreuung und
Durchfüh-
rung dieser Projekte durch Bedienstete des Hauses erfolgt.
Zu Frage 9:
Ebenso wie in allen anderen Bereichen muß
vor Durchführung jeder Maßnahme ge-
klärt werden, ob die budgetäre Bedeckung vorhanden ist.