391/AB XXII. GP
Eingelangt am 03.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfragebeantwortung
BM für Bildung,
Wissenschaft und Kultur
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 382/J-NR/2003 betreffend OECD-Daten, die die
Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen am 7. Mai 2003 an
mich richteten, wird wie
folgt beantwortet.
Die Begründung für
die Reduktion der Unterrichtsstunden ergibt sich entgegen den Behauptungen
in der Anfrage nicht aus den seit einiger Zeit bekannten und öffentlich
diskutieren Daten, sondern
aus verschiedenen Studien, die in den letzten 10 Jahren die Belastungen
der Schülerinnen und
Schüler empirisch erhoben haben. Die zuletzt erstellten und
veröffentlichten Studien haben dabei
gezeigt, dass gegenüber der Situation vor 10 Jahren trotz verschiedener
Reformschritte, vor allem
einer völlig neuen Lehrplanarchitektur der Hauptschule und AHS-Unterstufe,
statt den bisherigen
Rahmenlehrplänen wurde eine Trennung in einen Kernbereich und einen
Erweiterungsbereich
vorgenommen, keine wesentliche Entlastung der Schülerinnen und Schüler
eingetreten ist.
Derzeit befinden sich
zahlreiche Lehrpläne in einer inhaltlichen Überarbeitungsphase, von der
Oberstufe der Gymnasien, über die Handelsakademien, Höheren Lehranstalten für
Tourismus,
Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufs bis hin zu den
Bundesanstalten für
Kindergartenpädagogik und einige andere.
Ad 1.:
Bei der Berechnung
wurde die Formel „Wochenstunden mal Zahl der Wochen mal 50 geteilt durch
60" angewendet, wobei die Tage an welchen Schulen wegen
„Feierlichkeiten" geschlossen sind,
nicht mitgerechnet wurden.
Ad 2. und
6.:
Die
Berechnungsvorgaben lauten Zahl der Wochenstunden mal Anzahl der Wochen geteilt
durch 50
mal 60. Die Methode nach welcher die Zahl der Wochen exakt zu ermitteln
ist, ist dabei nicht
vorgegeben, sondern es ist lediglich festgehalten, dass Tage, an welchen
die Schulen „wegen
Feierlichkeiten geschlossen sind" nicht zu berücksichtigen sind.
Ad 3. bis 5.:
Da die detaillierten
Berechnungsmethoden der einzelnen Länder nicht mitgeteilt werden, ist davon
auszugehen, dass bei allen Staaten die genannte Formel der Berechnung
zugrunde liegt, so dass eine
„Vergleichsrechnung" nicht notwendig ist und darüber hinaus nicht
durchführbar wäre, da die
erforderlichen Rohdaten anderer Staaten nicht vorliegen.
Ad 7.:
Bei der Erstellung
und Berechnung von den echten Altersjahren ausgegangen, d.h. von einem
Beginn der Schulpflicht mit 6 Jahren. In den Stundentafeln wurden variable
Stunden, die sich
aufgrund der schulautonomen Gestaltungsmöglichkeiten der Verschiebung
zwischen einzelnen
Schulstufen ergeben, einzelnen bestimmten Jahren zugeordnet und nicht
mathematisch aufgeteilt,
da dies nicht den Erfahrungswerten entsprochen hätte. Stichproben haben
empirisch gezeigt, dass
sich die Stunden in bestimmten Jahren häufen.
Ad 8.:
Da in den Vorjahren
diese Daten nicht erhoben wurden, erfolgte für das Referenzjahr keine
Meldung.
Ad 9.:
Für höhere
Altersjahrgänge werden international keine Vergleichswerte erhoben, daher waren
auch
keine internationalen Vergleiche die Grundlage für Entscheidung zur
Entlastung der Schülerinnen
und Schüler, sondern erfolgt diese aufgrund von Studien und Vergleichen
der Ergebnisse über einen
langen Zeitraum.
Ad 10.:
Die Verordnung wurde erlassen und am 13. Juni 2003 im Bundesgesetzblatt kundgemacht.
Ad 11.:
Die finanziellen
Auswirkungen sind in der Begutachtung in der gem. § 14 BHG erforderlichen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen legistischer Maßnahmen
detailliert aufgelistet und mit
einer Ausgabenreduktion von rund 90 Mio. € ausgewiesen.
Ad 12.:
Im Finanzausgleich
haben der Bundesminister für Finanzen und alle neun Landeshauptleute eine
Verhältniszahl Schüler je Lehrer für die einzelnen Bereiche der
allgemein bildenden Pflichtschulen
festgelegt. An diesen Verhältniszahlen wurde nichts verändert. Die durch
die moderate
Stundenreduktion frei werdenden Unterrichtsstunden, die nicht mehr für
den Unterricht der
Pflicht stunden benötigt werden, stehen daher den Ländern für andere
Bereiche zur Verfügung. Wie
die Bundesländer diese Stunden einsetzen, z. B. für Förderunterricht,
Freigegenstände und
unverbindliche Übungen oder die Erhaltung von Kleinstschulen, fallt in
die Zuständigkeit zur
Vollziehung jedes einzelnen Bundeslandes.
Im
Bundesschulbereich wurden für das kommende Schuljahr zusätzliche
Lehrerwochenstunden im
Ausmaß von 160 Lehrerarbeitsplätzen, 80 davon allein in Wien, zur
Verfügung gestellt. Es wird
daher im kommenden Schuljahr entgegen anders lautenden Behauptungen
nicht weniger sondern
mehr Lehrerinnen und Lehrer an Bundesschulen geben.
Ad 13.:
Hier verweise ich auf die Arbeiten der Zukunftskommission.