391/AB XXII. GP

Eingelangt am 03.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 382/J-NR/2003 betreffend OECD-Daten, die die
Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen am 7. Mai 2003 an mich richteten, wird wie
folgt beantwortet.

Die Begründung für die Reduktion der Unterrichtsstunden ergibt sich entgegen den Behauptungen
in der Anfrage nicht aus den seit einiger Zeit bekannten und öffentlich diskutieren Daten, sondern
aus verschiedenen Studien, die in den letzten 10 Jahren die Belastungen der Schülerinnen und
Schüler empirisch erhoben haben. Die zuletzt erstellten und veröffentlichten Studien haben dabei
gezeigt, dass gegenüber der Situation vor 10 Jahren trotz verschiedener Reformschritte, vor allem
einer völlig neuen Lehrplanarchitektur der Hauptschule und AHS-Unterstufe, statt den bisherigen
Rahmenlehrplänen wurde eine Trennung in einen Kernbereich und einen Erweiterungsbereich
vorgenommen, keine wesentliche Entlastung der Schülerinnen und Schüler eingetreten ist.

Derzeit befinden sich zahlreiche Lehrpläne in einer inhaltlichen Überarbeitungsphase, von der
Oberstufe der Gymnasien, über die Handelsakademien, Höheren Lehranstalten für Tourismus,
Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufs bis hin zu den Bundesanstalten für
Kindergartenpädagogik und einige andere.

Ad 1.:

Bei der Berechnung wurde die Formel „Wochenstunden mal Zahl der Wochen mal 50 geteilt durch
60" angewendet, wobei die Tage an welchen Schulen wegen „Feierlichkeiten" geschlossen sind,
nicht mitgerechnet wurden.


Ad 2. und 6.:

Die Berechnungsvorgaben lauten Zahl der Wochenstunden mal Anzahl der Wochen geteilt durch 50
mal 60. Die Methode nach welcher die Zahl der Wochen exakt zu ermitteln ist, ist dabei nicht
vorgegeben, sondern es ist lediglich festgehalten, dass Tage, an welchen die Schulen „wegen
Feierlichkeiten geschlossen sind" nicht zu berücksichtigen sind.

Ad 3. bis 5.:

Da die detaillierten Berechnungsmethoden der einzelnen Länder nicht mitgeteilt werden, ist davon
auszugehen, dass bei allen Staaten die genannte Formel der Berechnung zugrunde liegt, so dass eine
„Vergleichsrechnung" nicht notwendig ist und darüber hinaus nicht durchführbar wäre, da die
erforderlichen Rohdaten anderer Staaten nicht vorliegen.

Ad 7.:

Bei der Erstellung und Berechnung von den echten Altersjahren ausgegangen, d.h. von einem
Beginn der Schulpflicht mit 6 Jahren. In den Stundentafeln wurden variable Stunden, die sich
aufgrund der schulautonomen Gestaltungsmöglichkeiten der Verschiebung zwischen einzelnen
Schulstufen ergeben, einzelnen bestimmten Jahren zugeordnet und nicht mathematisch aufgeteilt,
da dies nicht den Erfahrungswerten entsprochen hätte. Stichproben haben empirisch gezeigt, dass
sich die Stunden in bestimmten Jahren häufen.

Ad 8.:

Da in den Vorjahren diese Daten nicht erhoben wurden, erfolgte für das Referenzjahr keine
Meldung.

Ad 9.:

Für höhere Altersjahrgänge werden international keine Vergleichswerte erhoben, daher waren auch
keine internationalen Vergleiche die Grundlage für Entscheidung zur Entlastung der Schülerinnen
und Schüler, sondern erfolgt diese aufgrund von Studien und Vergleichen der Ergebnisse über einen
langen Zeitraum.

Ad 10.:

Die Verordnung wurde erlassen und am 13. Juni 2003 im Bundesgesetzblatt kundgemacht.


Ad 11.:

Die finanziellen Auswirkungen sind in der Begutachtung in der gem. § 14 BHG erforderlichen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen legistischer Maßnahmen detailliert aufgelistet und mit
einer Ausgabenreduktion von rund 90 Mio. € ausgewiesen.

Ad 12.:

Im Finanzausgleich haben der Bundesminister für Finanzen und alle neun Landeshauptleute eine
Verhältniszahl Schüler je Lehrer für die einzelnen Bereiche der allgemein bildenden Pflichtschulen
festgelegt. An diesen Verhältniszahlen wurde nichts verändert. Die durch die moderate
Stundenreduktion frei werdenden Unterrichtsstunden, die nicht mehr für den Unterricht der
Pflicht stunden benötigt werden, stehen daher den Ländern für andere Bereiche zur Verfügung. Wie
die Bundesländer diese Stunden einsetzen, z. B. für Förderunterricht, Freigegenstände und
unverbindliche Übungen oder die Erhaltung von Kleinstschulen, fallt in die Zuständigkeit zur
Vollziehung jedes einzelnen Bundeslandes.

Im Bundesschulbereich wurden für das kommende Schuljahr zusätzliche Lehrerwochenstunden im
Ausmaß von 160 Lehrerarbeitsplätzen, 80 davon allein in Wien, zur Verfügung gestellt. Es wird
daher im kommenden Schuljahr entgegen anders lautenden Behauptungen nicht weniger sondern
mehr Lehrerinnen und Lehrer an Bundesschulen geben.

Ad 13.:

Hier verweise ich auf die Arbeiten der Zukunftskommission.