395/AB XXII. GP
Eingelangt am 03.07.2003
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möglich.
Anfragebeantwortung
Bundesminister für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.
Maier und GenossInnen haben am 22. Mai 2003
unter der Nummer 436/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend
"Taxigewerbe und Sicherheit"
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Die Kriminalstatistik gibt nur
über Raub an Taxifahrern Auskunft, da die Opfer von
strafbaren Handlungen NICHT nach Berufsgruppen erfasst werden.
Über die weiteren in der Frage angeführten
Tathandlungen und Kategorien bestehen keine
spezifischen Statistiken.
Im Jahr 2002 verzeichnet die
Polizeiliche Kriminalstatistik 57 bekannt gewordene Fälle
des Raubes an
Taxifahrern:
Burgenland: 0
Kärnten: 1
Niederösterreich: 3
Oberösterreich: 5
Salzburg: 0
Steiermark: 1
Tirol: 0
Vorarlberg: 1
Wien: 46
Taxilenker können sich durch vorbeugendes
Verhalten vor Überfällen schützen, indem sie
etwa die Brieftasche nicht sichtbar im Fahrzeug liegen lassen und große
Banknoten nicht in
Geldbörsen verwahren, in denen sich das Wechselgeld befindet. Weiters gibt es
technische
Einrichtungen, die Täter abschrecken: Beispielsweise Alarmanlagen oder Videogeräte,
die
Bilder der Fahrgäste aufzeichnen.
Die „Kriminalpolizeiliche Beratung"
entwickelte eine Reihe von Vorbeugungsmaßnahmen
zum Verhalten vor, während und nach der Tat und fasste diese in einer
8-seitigen Broschüre
zusammen. Darin werden Gefahrenmomente, mögliche Risiken und Verhaltensmuster
aufgezeigt, weiters wird die Problematik der Sinnhaftigkeit von
Gegenwehrmaßnahmen
aufgezeigt, richtiges Zeugenverhalten wird beschrieben, elektronische
Sicherungs-
maßnahmen werden aufgelistet und auch die Gefahr eines Pkw-Diebstahls wird in
der
Broschüre behandelt.
Im März hielt die Wiener Polizei einen
Workshop mit der Taxiinnung und der
Wirtschaftskammer Wien ab. Dabei wurden gemeinsam Maßnahmen entwickelt. Unter
anderem wird derzeit ein Schulungskonzept entworfen, das die Grundlage für
Schulungen
im Rahmen der Taxilenkerausbildung durch die Taxilenkerinnung sein soll. Das
Schulungs-
konzept wird Vorbeugungsregeln enthalten, wie z. B. richtiges Verhalten vor,
während und
nach Raubüberfällen, richtiger Umgang mit aggressiven Fahrgästen sowie
Selektion von
Gästen.
Die zuvor genannten Maßnahmen werden in
enger Zusammenarbeit mit der Taxi-Innung
weitergeführt und ausgebaut.
Zu den Fragen 3 bis 5:
Der derzeit praktizierte Erfassungsmodus
von Verkehrsunfällen sieht die Erhebung dieser
statistischen Daten nicht vor. Eine anlassbezogene und gesonderte
Identifizierung sowie
Kategorisierung der in Rede stehenden Datengerüste würde die Durchsicht und
Auswertung
unzähliger Aktenvorgänge erfordern; eine solche Vorgangsweise erscheint im
Hinblick auf
das
verfassungsgesetzlich
normierte
Effizienzgebot,
die der Sicherheitsexekutive zuge-
wiesenen Kernaufgaben sowie im
Sinne eines verwaltungsökonomischen und verant-
wortungsbewußten Ressourceneinsatzes unvertretbar.
Zu den Fragen 6 und 7:
Über die angeführten Verkehrskontrollen
werden keine Statistiken geführt; im übrigen darf
auf die Beantwortung der Fragen 3 bis 5 verwiesen werden.
Zu den Fragen 8 und 9:
In der Kriminalstatistik sind diese
spezifischen Daten nicht gesondert ausgewiesen; im
übrigen darf auf die Beantwortung der Fragen 3 bis 5 verwiesen werden.
Zur Frage 10:
Gegen
ein akkordiertes Vorgehen verschiedener Behörden im Rahmen des jeweiligen
Zuständigkeitsbereiches spricht meines Erachtens nichts.