397/AB XXII. GP
Eingelangt am 07.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfragebeantwortung
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft
Auf die schriftliche Anfrage der
Abgeordneten Mag. Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen
vom 7. Mai 2003, Nr. 379/J, betreffend Behebung der Vollzugsdefizite im
Tierschutz, beehre
ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 und 2:
Da nach dem Bundesministeriengesetz 1986
das Bundeskanzleramt, das Bundesministeri-
um für Gesundheit und Frauen, das Bundesministerium für soziale Sicherheit,
Generationen
und Konsumentenschutz und das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt
und Wasserwirtschaft (BMLFUW) zusammenzuwirken haben, werden sich die
Ressortver-
treter bei den Vorarbeiten für eine Regierungsvorlage auch mit dieser Frage
auseinander zu
setzen haben. Die Federführung liegt beim Bundeskanzleramt.
Der
Frage der Kontrolle des Vollzugs wird man sich von zwei Seiten anzunähern
haben:
Auf der einen Seite sollten Gebote und Verbote klar gestaltet und mit einem
vernünftigen
Aufwand kontrollierbar sein.
Auf der anderen Seite muss das
Kontrollsystem selbst gestaltet werden, ebenfalls so, dass
die befassten Behörden ihre Tätigkeit und Aufgaben sinnvoll wahrnehmen werden
können
und der Zweck erreicht werden kann.
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft wird
sich dafür einsetzen, dass ein zeitgemäßer, ökologisch und ökonomisch
vertretbarer Schutz
landwirtschaftlicher Nutztiere verankert wird.
Zu Frage 3:
Die Frage, auf welcher Normebene die
Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren erfolgen
wird, ist noch offen. Im Rahmen des jeweiligen Begutachtungsverfahrens werden
selbstver-
ständlich auch Tierschutzorganisationen ihre Beurteilung einbringen können.
Zu den Fragen 4 und 5:
Auch diese Fragen werden Gegenstand der
Beratungen der befassten Ressorts sein. Es
darf daher um Verständnis ersucht werden, das diese Fragen zur Zeit noch nicht
beantwortet
werden können.
Zu den Fragen 6 und 7:
Die Frage künftiger Fördermaßnahmen wird nach
Vorliegen eines Bundestierschutzgesetzes
abzuhandeln sein.
Es bestehen schon derzeit Möglichkeiten,
Qualitätsprodukte mit Hilfe von Fördermitteln in-
tensiver zu bewerben und zu vermarkten. Gestützt auf die EU-VO 1257/99 Kapitel
VII (Aus-
bildung) und IX (Anpassung und Entwicklung ländlicher Gebiete) sieht das
Österreichische
Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums entsprechende Maßnahmen vor.
Zu Frage 8:
Das BMLFUW hat sich über Maßnahmen der
Privatwirtschaftsverwaltung schon seit langem
um eine Verbesserung der Tierhaltung bemüht. Grundsätzlich werden im Rahmen der
ein-
zelbetrieblichen Investitionsförderung nur Stallbauten gefördert, die den
Tierschutzgesetzen
bzw. -Verordnungen der Bundesländer entsprechen. Im Bereich der Geflügelhaltung
werden
Investitionen in die Käfighaltung bereits seit Beginn der 90er Jahre nicht mehr
gefördert. Um
den Umstieg auf besonders tiergerechte Haltungssysteme entsprechend zu
forcieren, kommt
ebenfalls seit Beginn der 90er Jahre ein
höherer Fördersatz für besonders tiergerechte Auf-
stallungsformen zur Anwendung. So ist es gelungen, beispielsweise in der
Rinderhaltung
knapp 80 % der Fördermittel im Bereich der besonders tiergerechten Stallbauten
einzuset-
zen. Eine Herausforderung für die Zukunft wird sein, in Bereichen der Tierhaltung,
in denen
betriebswirtschaftliche und arbeitswirtschaftliche Aspekte von vorneherein
nicht harmonie-
ren, die besonders tiergerechte Haltung ähnlich erfolgreich zu forcieren.
Im
Übrigen darf auf die Beantwortung zu den Fragen 6 und 7 hingewiesen werden.
Zu Frage 9:
Diese Frage fällt nicht in den
Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.
Zu Frage 10:
Dies betrifft wohl vorrangig Fragen der
Vermarktung von Produkten und nicht die Frage des
Tierschutzes.
Zu Frage 11:
Diese Frage fällt grundsätzlich nicht in
den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.
Außerhalb der Schulbildung werden jedoch -
gestützt auf Kapitel III der EU-VO 1257/99 zur
Entwicklung des ländlichen Raums im Rahmen des Österreichischen Programmes -
ent-
sprechende Ausbildungsangebote betreffend die landwirtschaftliche
Nutztierhaltung geför-
dert.
Tiergesundheit und Wohlbefinden ist auch
ein wichtiger Teil im mehrjährigen Programm für
Forschung und Entwicklung im Lebensministerium (PFEIL05 2002 - 2005). In den
laufenden
Forschungsarbeiten besteht ein breiter Bogen von der angewandten Ethologie in
der öster-
reichischen landwirtschaftlichen Nutztierhaltung, bis hin zu Fragen der
Tiergesundheit und
der speziellen Beurteilungsmöglichkeiten mit Hilfe z.B. des
Tiergerechtigkeitsindex. Ergeb-
nisse
aus den Forschungsarbeiten finden Eingang in Förderungsrichtlinien und der
Gestal-
tung von Maßnahmen für das Wohlbefinden von Nutztieren. In den
Forschungsrahmenpro-
grammen der EU (5. und jetzt dem laufenden 6. RP) war es ein besonderes
Anliegen Öster-
reichs das Wohlbefinden der Nutztiere als einen Forschungsschwerpunkt zu verankern.
Zu Frage 12:
Es ist darauf hinzuweisen, dass die
Haltung von Legehennen spätestens ab 2012 sowie der
Neubau von konventionellen Käfigen bereits jetzt verboten sind.