397/AB XXII. GP

Eingelangt am 07.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen
vom 7. Mai 2003, Nr. 379/J, betreffend Behebung der Vollzugsdefizite im Tierschutz, beehre
ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu den Fragen 1 und 2:

Da nach dem Bundesministeriengesetz 1986 das Bundeskanzleramt, das Bundesministeri-
um für Gesundheit und Frauen, das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen
und Konsumentenschutz und das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft (BMLFUW) zusammenzuwirken haben, werden sich die Ressortver-
treter bei den Vorarbeiten für eine Regierungsvorlage auch mit dieser Frage auseinander zu
setzen haben. Die Federführung liegt beim Bundeskanzleramt.

Der Frage der Kontrolle des Vollzugs wird man sich von zwei Seiten anzunähern haben:
Auf der einen Seite sollten Gebote und Verbote klar gestaltet und mit einem vernünftigen
Aufwand kontrollierbar sein.

Auf der anderen Seite muss das Kontrollsystem selbst gestaltet werden, ebenfalls so, dass
die befassten Behörden ihre Tätigkeit und Aufgaben sinnvoll wahrnehmen werden können
und der Zweck erreicht werden kann.


Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird
sich dafür einsetzen, dass ein zeitgemäßer, ökologisch und ökonomisch vertretbarer Schutz
landwirtschaftlicher Nutztiere verankert wird.

Zu Frage 3:

Die Frage, auf welcher Normebene die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren erfolgen
wird, ist noch offen. Im Rahmen des jeweiligen Begutachtungsverfahrens werden selbstver-
ständlich auch Tierschutzorganisationen ihre Beurteilung einbringen können.

Zu den Fragen 4 und 5:

Auch diese Fragen werden Gegenstand der Beratungen der befassten Ressorts sein. Es
darf daher um Verständnis ersucht werden, das diese Fragen zur Zeit noch nicht beantwortet
werden können.

Zu den Fragen 6 und 7:

Die Frage künftiger Fördermaßnahmen wird nach Vorliegen eines Bundestierschutzgesetzes
abzuhandeln sein.

Es bestehen schon derzeit Möglichkeiten, Qualitätsprodukte mit Hilfe von Fördermitteln in-
tensiver zu bewerben und zu vermarkten. Gestützt auf die EU-VO 1257/99 Kapitel VII (Aus-
bildung) und IX (Anpassung und Entwicklung ländlicher Gebiete) sieht das Österreichische
Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums entsprechende Maßnahmen vor.

Zu Frage 8:

Das BMLFUW hat sich über Maßnahmen der Privatwirtschaftsverwaltung schon seit langem
um eine Verbesserung der Tierhaltung bemüht. Grundsätzlich werden im Rahmen der ein-
zelbetrieblichen Investitionsförderung nur Stallbauten gefördert, die den Tierschutzgesetzen
bzw. -Verordnungen der Bundesländer entsprechen. Im Bereich der Geflügelhaltung werden
Investitionen in die Käfighaltung bereits seit Beginn der 90er Jahre nicht mehr gefördert. Um
den Umstieg auf besonders tiergerechte Haltungssysteme entsprechend zu forcieren, kommt


ebenfalls seit Beginn der 90er Jahre ein höherer Fördersatz für besonders tiergerechte Auf-
stallungsformen zur Anwendung. So ist es gelungen, beispielsweise in der Rinderhaltung
knapp 80 % der Fördermittel im Bereich der besonders tiergerechten Stallbauten einzuset-
zen. Eine Herausforderung für die Zukunft wird sein, in Bereichen der Tierhaltung, in denen
betriebswirtschaftliche und arbeitswirtschaftliche Aspekte von vorneherein nicht harmonie-
ren, die besonders tiergerechte Haltung ähnlich erfolgreich zu forcieren.

Im Übrigen darf auf die Beantwortung zu den Fragen 6 und 7 hingewiesen werden.
Zu Frage 9:

Diese Frage fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

Zu Frage 10:

Dies betrifft wohl vorrangig Fragen der Vermarktung von Produkten und nicht die Frage des
Tierschutzes.

Zu Frage 11:

Diese Frage fällt grundsätzlich nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

Außerhalb der Schulbildung werden jedoch - gestützt auf Kapitel III der EU-VO 1257/99 zur
Entwicklung des ländlichen Raums im Rahmen des Österreichischen Programmes - ent-
sprechende Ausbildungsangebote betreffend die landwirtschaftliche Nutztierhaltung geför-
dert.

Tiergesundheit und Wohlbefinden ist auch ein wichtiger Teil im mehrjährigen Programm für
Forschung und Entwicklung im Lebensministerium (PFEIL05 2002 - 2005). In den laufenden
Forschungsarbeiten besteht ein breiter Bogen von der angewandten Ethologie in der öster-
reichischen landwirtschaftlichen Nutztierhaltung, bis hin zu Fragen der Tiergesundheit und
der speziellen Beurteilungsmöglichkeiten mit Hilfe z.B. des Tiergerechtigkeitsindex. Ergeb-


nisse aus den Forschungsarbeiten finden Eingang in Förderungsrichtlinien und der Gestal-
tung von Maßnahmen für das Wohlbefinden von Nutztieren. In den Forschungsrahmenpro-
grammen der EU (5. und jetzt dem laufenden 6. RP) war es ein besonderes Anliegen Öster-
reichs das Wohlbefinden der Nutztiere als einen Forschungsschwerpunkt zu verankern.

Zu Frage 12:

Es ist darauf hinzuweisen, dass die Haltung von Legehennen spätestens ab 2012 sowie der
Neubau von konventionellen Käfigen bereits jetzt verboten sind.