400/AB XXII. GP

Eingelangt am 08.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

Sehr geehrter Herr Präsident!

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 392/J vom 9. Mai 2003 der
Abgeordneten Erika Scharer und Kollegen, betreffend Überführung der Not-
standshilfe in eine "Sozialhilfe neu", beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu l. bis 5 :

Die österreichische Bundesregierung hat in ihrem Regierungsprogramm für die
XXII. Gesetzgebungsperiode im Kapitel Arbeit und Soziales die Überführung
der Notstandhilfe in eine "Sozialhilfe neu" vorgesehen. Demgemäss soll geprüft
werden, die Notstandshilfe von der Zuständigkeit des Arbeitsmarktservice
(AMS) in die Sozialhilfe der Länder zu verlagern. Wesentliche Voraussetzung
dafür ist eine durch ein Sozialhilfegrundgesetz oder eine Artikel
15-a-Vereinbarung harmonisierte Regelung der gesamten "Sozialhilfe neu" .

Aus Sicht der vom Bundesministerium für Finanzen wahrzunehmenden Zu-
ständigkeit ist in Bezug auf diesen Themenkomplex festzuhalten, dass gegen-
wärtig zwar ein Diskussionsprozess stattfindet, bislang aber keine ab-
schließenden Konzepte vorliegen. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich


die Fragen derzeit nicht beantworten kann. In diesem Zusammenhang möchte
ich auch auf die Ausführungen in der Antwort auf die an den Herrn Bundes-
minister für Wirtschaft und Arbeit gerichtete Anfrage Nr. 393/J verweisen.

Zu 6.:

Bezüglich der Notstandshilfe ist vorerst grundsätzlich darauf hinzuweisen,
dass es sich dabei um eine Versicherungsleistung im Rahmen des Arbeits-
losen-Versicherungsrechtes handelt. Die Notstandshilfe wird daher nicht vom
Bundesministerium für Finanzen, sondern von der Arbeitslosenversicherung
(ALV) bzw. vom AMS administriert. Die ALV ist budgetär im Rahmen der
zweckgebundenen Gebarung Arbeitsmarktpolitik erfasst und Teil der budgetä-
ren Ansätze des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit. Sollte diese
zweckgebundene Gebarung einen Abgang ausweisen, so hat der allgemeine
Bundeshaushalt im Wege einer Abgangsdeckung in Vorlage zu treten.

Nach den vorliegenden Informationen wurden im Jahr 2003 bisher (Stand
16. Juni 2003) 360 Mio. € ausbezahlt. Hochgerechnet auf das gesamte
Jahr 2003 wird nach der Prognose des AMS mit rund 704 Mio. € gerechnet.

Zu 7.:

Die Sozialhilfe ist Angelegenheit der Bundesländer, mit einer eigenen, diesen
Kompetenzbereich betreffenden Landesgesetzgebung. Dem Bund, der dies-
bezüglich keine Zahlungen leistet, obliegt lediglich die Grundsatzgesetzgebung.
Ich ersuche daher auch diesbezüglich um Verständnis, dass ich die Frage
nicht weiter gehend beantworten kann.