403/AB XXII. GP

Eingelangt am 08.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

 

Bundeskanzler

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Weinzinger, Freundinnen und Freunde
haben am 7. Mai 2003 unter der Nr. 380/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Behebung der Vollzugsdefizite im Tierschutz gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 5:

Die Österreichische Bundesregierung hat sich in ihrem Regierungsprogramm für die
XXII. Gesetzgebungsperiode unter anderem die Schaffung eines Bundestierschutz-
gesetzes zum Ziel gesetzt. Das Regierungsprogramm enthält dazu folgende Aussa-
gen (Kapitel 1: Demokratie und Staatsreform):

„Bundestierschutzgesetz: Künftig soll es ein Bundestierschutzgesetz (Art. 11 B-VG)
auf der Basis einheitlicher EU-Standards geben für die Heimtierhaltung, die Haltung
von Nutztieren sowie die Haltung von Tieren in Zoos und Tierparks. Gleichzeitig wird
die bundeseinheitliche Umsetzung von EU-Recht sichergestellt. Hohe Standards
sichern und gleichzeitig Maßnahmen für faire Wettbewerbsbedingungen - z.B. die
verstärkte Investitionsförderung für besonders tierfreundliche Haltungsformen - set-
zen."

Was den Aspekt der Kontrolle anbelangt, so werden die gemeinschaftsrechtlichen
Verpflichtungen zu beachten sein. Verpflichtet doch Art. 6 der Richtlinie 98/58/EG
über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere die Mitgliedstaaten, die erforderlichen
Maßnahmen zu treffen, damit die zuständige Behörde Kontrollen durchführt, um die
Einhaltung dieser Richtlinie zu überwachen.

Im übrigen können in der derzeitigen Phase keine abschließenden Aussagen
getroffen werden, da das Tierschutzgesetz ja unter anderem im zuständigen
Unter-Ausschuss beraten wird.


Die Erkenntnisse der parlamentarischen Enquete-Kommission zum Thema „Grund-
lagen eines modernen Österreichischen Bundestierschutzgesetzes" sollen auch in
das Gesetz einfließen.

Da die Vollziehung, und damit auch das Personalwesen, Landessache bleiben soll,
ist die Gestaltung der Dienstpostenpläne im Zusammenhang mit dem Bundestier-
schutzgesetz kein Gegenstand der Planung auf Bundesebene.

Selbstverständlich werden die Vertreter der NGO, Experten und Wissenschaftler
einbezogen, sobald ein erster diskussionsfähiger Entwurf vorliegt.