405/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

Bundeskanzler

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Muttonen und GenossInnen haben am
9. Mai 2003 unter der Nr. 394/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Streichung der Bundessubventionen für die Wiener Festwochen gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Die Entscheidung, die Wiener Festwochen nicht mehr aus Mitteln des Kunstbudgets
zu subventionieren, resultiert aus dem Umstand, dass der Bundesanteil nur marginal
im Verhältnis zu der hauptsächlich fördernden Gebietskörperschaft ist. So betrug der
Bundesanteil bei den Wiener Festwochen nur 2,74 % gegenüber dem Anteil der
Stadt Wien von 76,27%.

Zu Frage 2:

Der Bund engagiert sich im Wege der Privatwirtschaftsverwaltung im Bereich der
Kunstförderung subsidiär zur primären hoheitlichen Zuständigkeit der Länder. Die
Grundvoraussetzungen, entsprechend dem Bundes-Kunstförderungsgesetz, sind im
Einzelfall zu bewerten.

Zu Frage 3:

Der Rechnungshof hat auf die Einhaltung der geltenden Rahmenrichtlinien für För-
derungen aus Mitteln des Bundes (Erlaß des Bundesministeriums für Unterricht und
Kunst aus 1978) hingewiesen. Darin wird unter Punkt 1.2 normiert, daß Vorhaben
dann zu fördern sind, wenn sie „über den Interessenbereich eines einzelnen Bundes-
landes oder mehrer Bundesländer für sich allein hinaus gehen". Hinsichtlich dieses
Erfordernisses wäre der Gesellschaftsvertrag der Wiener Festwochen Ges.m.b.H. zu
nennen, wonach sich der Gegenstand des Unternehmens auf „die Durchführung kul-
turell hochwertiger und innovativer Festwochen und Veranstaltungen ähnlicher Art"
definiert, die „geeignet sind, das allgemeine Kulturleben in Wien (...) zu fördern, da-


mit das Ansehen der Stadt Wien als Pflegestätte der Kultur zu wahren und zu meh-
ren und für den Besuch der Stadt im In- und Ausland zu werben."

Unter Punkt 4 der Richtlinien wird als allgemeine Vorkehrung bei der Gewährung von
Förderungen festgehalten, daß sichergestellt sein muß, „daß Bundesmittel nur in
dem zur Erreichung des angestrebten Erfolges unumgänglich notwendigen Umfange
eingesetzt werden." Bei den rechtlichen Voraussetzungen der Wiener Festwochen
Ges.m.b.H. (100%iger Eigentümer Stadt Wien) kann davon ausgegangen werden,
daß ein Bundesanteil von 2,74% am Gesamtbudget der Planung 2003 - gemessen
an der Finanzkraft des Landes Wien - nicht unumgänglich erforderlich ist.

Zu den Fragen 4. 5 und 6:

Im Rahmen der Aufgabenstellung des Arthur Andersen Berichtes vom 2. Oktober
2001 sollten für die Kunst- und Kulturverwaltung unter dem Titel „Transparenz in
Kunst- und Kulturförderung: Kulturreform" Vorschläge erarbeitet werden, die der
Umsetzung des Ziels „Transparenz über Ziele und Zuständigkeiten der Kulturförde-
rung" dienen. Folgende Anregungen ergaben sich aus dieser Untersuchung:

*   „Die Erfassung bestehender Förderungen und Überprüfung auf ihre Relevanz"
- es wurde die bloße Fortschreibung einmal zuerkannter Förderungen kritisiert

*   die administrative Vereinfachung durch Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

*   Überdenken von deckungsgleicher Kulturpolitik auf mehreren Ebenen von Ge-
bietskörperschaften, mit der Tendenz zu einer künftig klaren
Schwerpunktsetzung.

Zu Frage 7:

Das kolportierte Gerücht entspricht nicht den Tatsachen.

Zu Frage 8:

Der Gesellschaftsvertrag der Wiener Festwochen Ges.m.b.H. definiert selbst den Ge-
genstand des Unternehmens: „Die Durchführung kulturell hochwertiger und innovati-
ver Festwochen und Veranstaltungen ähnlicher Art, die geeignet sind, das allgemei-
ne Kulturleben in Wien - Traditionen bewahrend und nach Neuem suchend - zu för-
dern, damit das Ansehen der Stadt Wien als Pflegestätte der Kultur zu wahren und
zu mehren und für den Besuch der Stadt im In- und Ausland zu werben."

Zu Frage 9:

Gemessen an der reichhaltigen österreichischen Festspiellandschaft fördert der
Bund nur in wenigen Fällen. Dies geht auch auf den Bericht des Unterrichtsaus-
schusses zum Bundesgesetz über die Förderung aus Bundesmitteln 1988 zurück, in
dem festgehalten wurde, daß der Ausschuß davon ausgehe, „daß für Zuschüsse an
Unternehmungen sowie für die Förderung von privaten Theatern, Festspielen und
Orchestern im Rahmen des finanzgesetzlichen Ansatzes 1/13016 im jeweiligen Jahr
kein höherer Prozentanteil an den gesamten im Kapitel 13 des jeweiligen Bundesvor-
anschlages veranschlagten Förderungsmittel verwendet werden soll als im Jahr
1987."

Zu den Gründen betreffend die Wiener Festwochen siehe die Beantwortung zu den
Fragen 1,3,4 und 8.


Zu Frage 10:

Der Förderungswerber erhält nach Einlangen eines Antrages üblicherweise eine Zwi-
schenmitteilung und in jedem Fall eine Erledigung, in der mitgeteilt wird, ob eine För-
derung aufgrund des Antrages gewährt wird oder nicht. Neben inhaltlichen Kriterien
ist vor allem die budgetäre Bedeckung Voraussetzung für das Gewähren einer För-
derung.

Die Förderungen des Bundes für die Wiener Festwochen waren seit 1999 sukzessive
rückläufig, die Rücknahme der Bundesförderung wurde somit vorbereitet:
1999:    6Mio.S,
2000:     5,4 Mio.S,
2001:     5 Mio.S,
2002:     € 348.829,60 (4,8 Mio.S).

Zu Frage 11:

Für 2003 und 2004 ist für die Bregenzer Festspiele eine Beibehaltung der Bundes-
förderung für den Spielbetrieb in Höhe der Beitragssumme des Jahres 2002 geplant,
somit rund € 2,190.360,-.

Zu den Fragen 12 und 13:

Die in diesen Fragen genannten Zahlen sind unrichtig: weder wurden die Leistungen

erhöht, noch betrugen sie im Jahr 2002 256 Mio. €. Korrekt lauten die Zahlen für die

Seefestspiele Mörbisch:

Erfolg 2000: €276.156;

Voranschlag 2001: € 256.389,

Voranschlag 2002: € 256.000.

Der Ansatz der Untergliederung im Bundesvoranschlag 2002 wurde reduziert.

In diesem Fall handelt es sich um die Fortschreibung der alten Voranschlagszahlen
für die Jahre 2003 und 2004; im umgekehrten Fall verhält es sich bei den Festwo-
chen der alten Musik in Innsbruck; hier wurde auch gleichmäßig im Voranschlag
2002 und 2003 der Betrag von € 256.000 fortgeschrieben, obwohl sowohl der Erfolg
2000 (€ 319.760,47) als auch der Erfolg 2001 (€ 290.691,34) von dieser Voran-
schlagszahl wesentlich abweicht. Endgültige Bemessungen von Förderungen kön-
nen letztlich immer erst auf der Basis eines Antrages und einer entsprechenden
Prüfung gemäß den Rahmenrichtlinien für Förderungen aus Mitteln des Bundes er-
folgen. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Bundesvoranschlages liegen die Voraus-
setzungen in der Regel noch nicht vor.

Zu Frage 14:

Ja. Die definitive Höhe ergibt sich aus dem laufenden Diskussionsprozeß zu jedem
einzelnen Antrag und nach Maßgabe des unter dem VA-Ansatz 1/13016 des Bun-
desfinanzgesetzes zur Verfügung stehenden Budgets.


Zu Frage 15:

Die Förderung des Carinthischen Sommers betrug im Jahr 2002 € 334.300, im Jahr
2001 € 287.057,69 und im Jahr 2000 € 261.622,20. Die der Anfrage zugrunde liegen-
de Behauptung ist somit unrichtig.

Zu Frage 16:

Eine definitive Zuerkennung von Förderungen erfolgt erst nach Beschlußfassung des
Bundesfinanzgesetzes. In jedem Einzelfall ist die Zuerkennung einer Förderung vom
eingebrachten Antrag und einem sich daran schließenden Diskussionsprozeß abhän-
gig.

Zu Frage 17:

Die Höhe des Kunstbudgets ist von der Beschlußfassung durch das Parlament ab-
hängig. Wie Sie dem Bundesvoranschlag entnehmen können, sind die Ansätze für
Kulturinitiativen und für Filmförderung erhöht worden.