406/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

 

 

DER BUNDESMINISTER
FÜR JUSTIZ

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Reheis, Kolleginnen und Kollegen ha-
ben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Ermittlungen der Staatsanwalt-
schaft in Sachen verschwundene Kunstwerke der Österreichischen Galerie
Belvede-
re" gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 4:

Im Zuge der von der Staatsanwaltschaft Wien veranlassten Erhebungen wurde be-
kannt, dass die zur sogenannten "Stiftung Poiret" gehörenden Kunstwerke im Jahr
1950 von den Österreichischen Galerien an die Albertina übertragen wurden. Laut
Auskunft des Direktors der Albertina, Herrn Dr. Klaus Albrecht Schröder, war mit
dieser Übertragung aber keine körperliche Übernahme der Kunstwerke verbunden,
sondern wurde die Sammlung lediglich in die Archivbücher der Albertina eingetra-
gen. Weiters verwies er darauf, dass aus der Albertina keine Objekte ausgelagert
wurden.

Im Verlauf der Ermittlungen äußerte eine Auskunftsperson die Vermutung, dass die
Stiftung Poiret aus den Beständen der Albertina in das Palais Esterhazy in Wien
ausgelagert und im Zuge der abrissbedingten Räumung des Palais im Jahr 1970

vom Personal der Räumungsfirma gestohlen worden sein könnte. Ungeachtet der
gegenteiligen Angaben des Leiters der Albertina wurde auch diesem Hinweis durch
Erhebungen beim Nachfolgeunternehmen der damaligen Räumungsfirma, deren In-
haber bereits im Jahr 1985 verstorben ist, geführt, die aber ebenso erfolglos blieben.


Da konkret Tatverdächtige nicht ausgeforscht werden konnten und der Verbleib der
Sammlung wahrscheinlich schon seit dem Jahr 1950, spätestens aber seit dem Jahr
1970 völlig ungewiss ist, hat die Staatsanwaltschaft Wien die Anzeige gegen unbe-
kannte Täter gemäß § 90 Abs. 1 StPO wegen naheliegender Verjährung zurückge-
legt. Sollte sich künftig durch weitere Erkenntnisse eine Änderung dieser Einschät-
zung ergeben, wäre eine Fortsetzung der Ermittlungen jederzeit möglich.

Zu 5 und 6:

Das in der Einleitung der Anfrage angeführte Kunstwerk „Schneeberg" von Franz

Scheyerer befindet sich im sogenannten Blauen Salon des Bundesministeriums für
Justiz. Der Bildrahmen wird derzeit restauriert. Es ist daher nicht „verschwunden".

Zu 7:

Der Personen- und Objektschutz im Amtsgebäude des Bundesministeriums für Jus-
tiz ist einerseits durch den rund um die Uhr eingesetzen Portierdienst sowie ver-
schiedene Maßnahmen zur technischen Überwachung und Eingangskontrollen an-
dererseits sichergestellt. Das gesamte Inventar des Bundesministeriums für Justiz
wird entsprechend den Richtlinien über die Inventarverwaltung verwaltet.

Zu 8:

Ich gehe bei der Beantwortung dieser Frage davon aus, dass unter dem Begriff

„Kunstobjekte" im vorliegenden Zusammenhang Bilder zu verstehen sind.

Die Amtswirtschaftsstelle des Bundesministeriums für Justiz hat mir mitgeteilt, dass
sich aus den (Fremd)lnventaraufzeichnungen ergibt, dass das Bundesministerium
für Justiz 143 Bilder entlehnt hat. Bei der Übergabe von Bildern werden in den jewei-
ligen Belegen die Bedingungen über die Anbringung und Verwahrung festgelegt.

Zu 9:
Nein.

Zu 10:
Keines
.