407/AB XXII. GP
Eingelangt am 09.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 418/J-NR/2003 betreffend Plakatwerbung im Kunst-
historischen Museum, die die Abgeordneten Doris Bures, Kolleginnen und
Kollegen am 21. Mai
2003 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Die Baugerüste
wurden zwischen 1. September 2002 und 14. November 2002 errichtet. Die Einrüs-
tung der Gerüstflächen 5 bis 9 (siehe Beilage) wurde zwischen der 36.
und der 46. Kalenderwoche
2002 durchgeführt.
Ad 2.:
Die Errichtung der
Gerüste war zum jeweiligen Zeitpunkt notwendig, da zur Vorbereitung der Aus-
schreibungsunterlagen für die Sanierung vorweg Fassadenuntersuchungen
zur Erstellung der Leis-
tungsverzeichnisse durchgeführt werden mussten.
Ad 3.:
Der Burghauptmann
hat keinen Einspruch gegen die Aufstellung der Baugerüstabschnitte erhoben,
die Gerüstabschnitte 5 bis 7 wurden vielmehr auf Veranlassung der
Burghauptmannschaft errichtet.
Betreffend Gerüstabschnitt 9 wurde laut Auskunft der Burghauptmannschaft
hinsichtlich des Er-
richtungszeitpunktes eine Anfrage an die ausführende Firma gestellt.
Gegenüber dem KHM hat die
Burghauptmannschaft keinerlei Einwände gegen die Aufstellung eines der
Gerüste erhoben.
Ad 4.:
Die Errichtung der Gerüstabschnitte 5 bis
7 erfolgte im Jahre 2002 zwischen der 36 und der
44. Kalenderwoche, die Baustelleneinrichtung
fand am 24. Februar 2003 statt. Der Gerüstabschnitt
9 wurde in der 46. Kalenderwoche
errichtet und nach Durchführung der Fassadenuntersuchungen
im Mai 2003 wieder demontiert. Die
Wiedererrichtung ist unmittelbar vor Baubeginn vorgesehen.
Diese Vorlaufzeit betraf die
Fassadenuntersuchung für die Erstellung der Leistungsverzeichnisse
und Ausarbeitung der
Ausschreibungsunterlagen für eine europaweite Ausschreibung gemäß den
Richtlinien des
Bundesvergabegesetzes.
Ad 5.:
Nein.
Ad 6. bis 9.:
Ja, die Gerüstfläche
9 (siehe Beilage) wurde von der Österreichischen Volkspartei als Werbefläche
angemietet. Die Errichtung des Gerüstes war mit Ende der 46. Kalenderwoche
abgeschlossen. Der
Werbeaushang erfolgte am 18. November 2002 für 7 Tage, das heißt bis
25. November 2002. Auf
Grundlage des zwischen der Firma Werbe Plakat Soravia GmbH & Co KG
und dem Kunsthistori-
schen Museum geschlossenen Vertrages erhielt das KHM ein Aushangshonorar
in der Höhe von
€ 1.785,-- zuzüglich 20% USt.
Ad 10.:
Ja und zwar an der
Fassade des Naturhistorischen Museums. Anzumerken ist, das derartige Werbe-
aktionen auch an Fassaden anderer öffentlicher Gebäude wie der Staatsoper, der
Urania, des Burg-
theaters und des Hauptgebäudes der Universität Wien stattgefunden haben.
Ad 12.:
Grundsätzlich
erfolgt die Vermietung von Werbeflächen aus rein wirtschaftlichen Überlegungen.
Im konkreten Fall dienen die Einnahmen aus der Vermietung der
Finanzierung der Kosten des Bau-
gerüstes. Vereinbarungsgemäß fließen die erzielten Einnahmen aus der
Vermietung von Werbeflä-
chen von betriebsnotwendigen Baugerüsten nach Deckung der Gerüstkosten
dem KHM zu.
Eine Involvierung
eines Bundesmuseums bzw. einer Geschäftsführerin oder eines Geschäftsführers
in den Wahlkampf ist aus der Vermietung von Werbeflächen nicht
ableitbar. Zudem wurde im an-
gesprochenen Fall der Vertrag zur Anmietung der Außenfläche mit einem
Unternehmen, nämlich
der Firma Werbe Plakat Soravia GmbH & Co KG geschlossen.
Ad 13.:
Die Bundesmuseen sind
laut Bundesmuseengesetz vollrechtsfähige wissenschaftliche Anstalten,
welche eine Basisabgeltung erhalten. Zusätzlich dazu sind sie
verpflichtet, zur Deckung ihrer Auf-
wendungen Einnahmen zu lukrieren, wobei ihnen dabei alle Möglichkeiten
offen stehen. Eine die-
ser Einnahmequellen ist die Vermietung von Werbeflächen.
Ad 14.:
Zur Sicherung des
Baugerüstes wurde auf Verlangen des KHM von der Burghauptmannschaft ein
mechanischer Schutz mit einer Höhe von 5 Metern, der den Aufstieg auf
das Gerüst erschweren
sollte, errichtet. Die besondere Fassadenstruktur des historischen
Gebäudes lässt auf Grund der
zahlreichen Vorsprünge keine funktionierende Außenhautsicherung zu. Es
wurden daher im Innen-
bereich zusätzliche Bewegungsmelder, welche die Fensterbereiche abdecken,
installiert. Eine elekt-
ronische Sicherung des Gerüstes wurde im Vorfeld der Arbeiten in
Erwägung gezogen, die Verbes-
serungsmöglichkeiten waren allerdings nicht überzeugend. So musste vom Einsatz
von Videokame-
ras aus mehreren Gründen Abstand genommen werden. Zum einen hätte die
bei einer
Fassadensanierung unvermeidbare Staubentwicklung zu einer Verschmutzung
der Geräte und
letztendlich zu deren Ausfall geführt und zum anderen ist die Fassade
des KHM unbeleuchtet, so-
dass während der Nacht keine brauchbaren Bilder übertragen werden
können. Weiters wurde die
Sicherung der Fenster in Betracht gezogen. Diese Maßnahme ließ auf
Grund der hohen Luftdurch-
lässigkeit der Fenster eine Vielzahl von Fehlmeldungen erwarten und
erwies sich daher ebenfalls
als nicht zielführend.
Ad 15.:
Für die Gerüste 5
bis 7 sind die Kosten je Gerüstabschnitt mit € 14.535 limitiert, sie belaufen
sich
daher insgesamt auf maximal € 43.605,--. Die Kosten des
Gerüstabschnitts 9 betrugen € 14.620,--,
davon entfallen € 11.885,-- auf die Montage und € 2.735,-- auf die
Miete.
Ad 16.:
Aus der Vermietung
von Werbeflächen hat das KHM insgesamt € 59.224,-- erzielt. Nur der nach
Abzug der Kosten des Baugerüstes verbleibende Betrag kann als
tatsächliche Einnahme des KHM
gesehen werden.
Ad 17.:
Dazu ist
festzustellen, dass weder die Aussage, dass in der Nacht des Tatherganges die
Alarmanla-
gen bis zwei Uhr früh abgestellt waren, noch dass die Sicherheitsvorkehrungen
ungeachtet des vor-
handenen Gerüstes nur unzureichend verstärkt wurden, den Tatsachen
entspricht. Festzuhalten ist
vielmehr, dass während und außerhalb der Öffnungszeiten des Museums
naturgemäß unterschiedli-
che Alarmsysteme in Betrieb waren und sind, so auch in der Nacht von
10. auf 11. Mai 2003. Die
Objekte der Gemäldegalerie werden durchgehend (tagsüber und nachts)
durch Objektsicherung ge-
schützt. Darüber hinaus erfolgt während der Öffnungszeiten der
Sicherungsschutz durch Video-
überwachung. Während der Schließzeiten erfolgt die Überwachung neben
der Objektsicherung
durch Bewegungsmelder. Die Bewegungsmelder können erst eingeschaltet
werden, wenn nach Be-
triebsschluss durch das Sicherheitspersonal sichergestellt ist, dass
sich keine Person mehr in den
Schauräumen befindet.
Das KHM verfügt über
eine moderne Alarmsicherungsanlage mit Bewegungsmeldern, Tempera-
turmeldern und einer Videoüberwachung. Sämtliche Anlagen waren in der
Tatnacht in Betrieb. Die
Anlagen entsprechen, wie auch von der Polizei und ausländischen Experten
mehrfach bestätigt, dem
letzten Stand der Technik. Die Videokameras in der Gemäldegalerie sind 24
Stunden in Betrieb, aus
konservatorischen Gründen ist jedoch die Beleuchtung während der
Nachtzeit abgeschaltet. Video-
aufzeichnungen werden bis dato nicht durchgeführt, allerdings ist eine solche
vom KHM nach Ab-
schluss der Sanierungsarbeiten im Hochparterre (Standort der Kunstkammer)
geplant.
Auf die Verwendung
von Panzerglas wurde bei den historischen Vitrinen bisher verzichtet, da die
Glasstärke und das Gewicht des Panzerglases eine Stahlrahmenkonstruktion
erfordern würde, die
nicht an die Bauart der bestehenden Vitrinen angepasst werden kann. Zudem lässt
Panzerglas nur
eine verzerrte Betrachtung der Ausstellungsobjekte zu.
Ad 18.:
Nein, ein solcher Zusammenhang ist nicht ableitbar.
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