410/AB XXII. GP
Eingelangt am 11.07.2003
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BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
In Beantwortung der schriftlichen
parlamentarischen Anfrage Nr. 426/J betreffend
geplante Verbauung von vier Kärntner Wildbächen zu energiewirtschaftlichen Nut-
zung, welche die Abgeordneten Mag. Walter Posch, Kolleginnen und Kollegen, am
22. Mai 2003 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:
Das Bundesministeriengesetz, BGBI. Nr.
76/1986 idF BGBI. l Nr. 17/2003, weist in
seiner Anlage zu § 2 dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt
und Wasserwirtschaft die Angelegenheiten des Wasserrechts und der Wasser-
wirtschaft mit Ausnahme der wasserbautechnischen Angelegenheiten der Wasser-
straßen sowie der Wasserversorgung und Kanalisation zur Besorgung zu.
Für die energiewirtschaftliche Verbauung der genannten Kärntner Wildbäche ist
eine
Genehmigung nach dem Wasserrechtsgesetz erforderlich.
Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:
Für den österreichischen Tourismus hat die
am 30. April 2002 im Ministerrat be-
schlossene "Österreichische Strategie zur nachhaltigen Entwicklung",
die durch
BMLFUW, BMaA, BMSG, BMVIT und BMWA eingebracht wurde, große Bedeutung.
Demnach
stehen für das Tourismusland Österreich der Schutz einer intakten Natur
und einer attraktiven Kulturlandschaft und die Beibehaltung der Authentizität
im
Zentrum der Interessen. Leitziel für eine nachhaltige Entwicklung ist daher der
bundesweite Schutz von Arten und Lebensräumen, von Natur- und Kulturland-
schaften.
In Fällen wie der geplanten Verbauung von
Wildbächen müssen die Naturschutz-
behörden in das Verfahren eingebunden werden müssen.