412/AB XXII. GP

Eingelangt am 11.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wirtschaft und Arbeit

 

Anfragebeantwortung

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 469/J betreffend
der Verwertung der geschlossenen Bezirksgerichte durch die Bundesimmobilienge-
sellschaft mbH, welche die Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und
Kollegen am 28. Mai 2003 an mich richteten, stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Mit dem Bundesimmobiliengesetz (BI-Gesetz), BGBI. l Nr. 141/2000 wurden der BIG
142 Bezirksgerichte in das Eigentum übertragen. Mit Generalmietvertrag (abge-
schlossen zwischen der Republik Österreich und der BIG) wurden auch für diese
Objekte Mietverhältnisse begründet. Die einzelnen Adressen dieser Objekte sind der
angeschlossenen Beilage zu entnehmen.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Im Zuge der Sprengelordnung wurden bis dato 17 Mietverhältnisse durch das Bun-
desministerium für Justiz gekündigt und die Räumlichkeiten übergeben. Für weitere
15 Bestandseinheiten liegen derzeit Kündigungen vor. Die bestehenden Mietver-
hältnisse sowie die gekündigten Standorte samt Kündigungstermin sind gleichfalls
der Beilage zu entnehmen.


Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Das Entgelt für die der BIG mit dem BI-Gesetz 2000 übertragenen Liegenschaften ist
in § 14 leg.cit geregelt. Die Zahlungsmodalitäten wurden in einer gesonderten Ver-
einbarung, abgeschlossen zwischen der Republik Österreich und der BIG, geregelt.
Diese bestimmt neben den Zahlungsterminen für das Basisentgelt in 4 Tranchen
auch die Art der Berechnung der Nachbesserung. Das liegenschaftsweise Nachbes-
serungsentgelt für diese Liegenschaften beträgt derzeit 90 % der Differenz aus dem
Weiterveräußerungserlös der BIG und dem - im Verhältnis der ursprünglichen Haupt-
mietzinse des Bundes - ermittelten anteiligen Basiskaufpreis. Beim Weiterveräuße-
rungserlös werden die Restbuchwerte aus Investitionen der BIG und übernommenen
Kreditverbindlichkeiten sowie der Aufwand für Fremdleistungen für die Verwertung
berücksichtigt.
Die Kündigungsfrist beträt gem. § 12 des Generalmietvertrages ein Jahr.

Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:

Von den 32 gekündigten Objekten wurden von der BIG bisher 2860 Kirchenschlag,
Günserstraße 1; 3830 Waidhofen/Thaya, Hauptplatz 9 und 5120 St. Pantaleon,
Wildshut 1 verkauft, für 19 Objekte wird derzeit die Veräußerung vorbereitet. Für
andere Standorte bestehen Anmietungsinteressen durch Dritte bzw. durch das
Bundesministerium für Inneres für Zwecke der Gendarmerie.

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

Für die drei bisher verkauften Objekte konnte ein Verkaufspreis von insgesamt
€ 997.319,00 erzielt werden.


Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

Das Nachbesserungsentgelt gem. der vereinbarten Berechnungsformel beträgt für
diese drei Objekte zusammen € 647.758,09 und ist spätestens zwei Monate nach
Einlangen des jeweiligen Verkaufspreises bei der BIG zur Zahlung an das Bundes-
ministerium für Finanzen fällig.