413/AB XXII. GP

Eingelangt am 11.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM FÜR FINANZEN

 

Anfragebeantwortung

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 397/J vom 14. Mai 2003
der Abgeordneten Michaela Sburny und Kollegen, betreffend Verteilung der
Hilfsgelder im Rahmen der Hochwasserkatastrophe im August 2002, beehre
ich mich Folgendes mitzuteilen:

Einleitend verweise ich auf das umfassende Maßnahmenpaket der Bundes-
regierung zur finanziellen Hilfe der Hochwasseropfer hin, welches ich in der
Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 172/J vom
6. März 2003 der Abgeordneten Beate Schasching und Kollegen ausführlich
beschrieben habe. Zu der in der Anfrage zitierten "zentralen Koordination"
und "eine Abwicklungsstelle" ist anzumerken, dass die Spendengelder von
acht Hilfsorganisationen verteilt werden, die sich zu einer Aktion "Hochwas-
ser Soforthilfe" zusammengeschlossen haben. Diese Arbeitsgemeinschaft be-
sorgt die Auszahlung der Spendengelder. Eine Kontrolle oder Mitwirkung des
Bundes, wie sie der Herr Bundeskanzler angekündigt hat, wurde von der
Arbeitsgemeinschaft jedoch abgelehnt. Ich komme nun zur konkreten
Beantwortung der einzelnen Fragen:


Zu  1.:

Die Spenden werden von der Aktion "Hochwasser Soforthilfe" verwaltet, zu
der sich acht erfahrene Hilfsorganisationen zu einer Arbeitsgemeinschaft zu-
sammengeschlossen haben. Diese acht Organisationen entscheiden unab-
hängig über den Einsatz der Spendengelder, die im Rahmen der ORF-Hoch-
wasser-Soforthilfe auf das PSK-Kto. Nr. 9000 81 08 einbezahlt wurden.

Zu 2.:

Die  Höhe der eingegangenen Spenden beträgt  rd.  72  Mio.   EUR, wovon

18,206 Mio. EUR von der Bundesregierung zur Verfügung gestellt wurden.

Zu 3.:

Diese Frage kann vom Bundesministerium für Finanzen nicht beantwortet
werden, da die Auszahlung von der Aktion "Hochwasser Soforthilfe" koordi-
niert wird, die für die Verwendung der Spenden verantwortlich ist.

Zu 4.:

In Erinnerung rufen möchte ich, dass für Schäden im Vermögen Privater von

der Bundesregierung nach der Hochwasserkatastrophe 250 Mio. Euro bereit
gestellt wurden. Vollständigkeitshalber seien 250 Mio. EUR zur finanziellen
Unterstützung von Schäden im Vermögen physischer und juristischer Per-
sonen, 250 Mio. EUR zur Beseitigung von Schäden an der Infrastruktur,
50 Mio. EUR Sondertranche im Rahmen der Siedlungswasserwirtschaft, ein
Steuerpaket im Ausmaß von 400 Mio. Euro und andere nationale wie inter-
nationale Maßnahmen (siehe die Beantwortung zur schriftlichen parlamen-
tarischen Anfrage Nr. 172/J vom 6. März 2003) sowie 18,206 Mio. EUR. die
von der Bundesregierung zur Verfügung gestellt wurden um die auf Grund


der Benefizveranstaltung des ORF eingegangenen Spenden zu verdoppeln,
erwähnt. Die Verwendung der Gelder wird von der Arbeitsgemeinschaft ge-
trennt gegenüber dem Bundeskanzleramt abgerechnet und durch einen
Rechnungsprüfer überprüft.

Zu 5 und 6 .:

Die Gelder werden von der Arbeitsgemeinschaft " Hochwasser Soforthilfe" un-
abhängig verwaltet. Die Verantwortung über die Verwendung der Spenden
liegt bei dieser Organisation.

Zu 7.:
Die Gelder stehen den Betroffenen der Hochwasserkatastrophe zur Verfü-
gung. Die Verantwortlichkeit dafür, dass die Spenden- und Hilfegelder aus-
schließlich den Betroffenen zugute kommen, liegt bei den acht Hilfsorgani-
sationen, die sich zur Aktion "Hochwasser Soforthilfe" zusammengeschlos-
sen und ein entsprechendes internes Berichtswesen eingerichtet haben.

Zu 8.:

Die Aktion "Hochwasser Soforthilfe" ist jene Stelle, die in den Landern rd. 90

Beratungsstellen koordiniert.

Zu 9.:

Es gab seitens der Bundesregierung keine weiteren Stellen, die mit der Ab-
wicklung der Hilfsgelder betraut waren.


Zu 10. und 11.:

Die genaue Kontrolle über die von der Bundesregierung bereitgestellten Mit-
tel erfolgt durch gesonderte Ausweisung und Überprüfung durch einen
Rechnungsprüfer. Im Übrigen ist die Aktion "Hochwasser Soforthilfe" ange-
halten, die Verwendung der Gelder entsprechend abzurechnen und darüber
zu berichten.