414/AB XXII. GP

Eingelangt am 11.07.2003
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BM FÜR LAND UND FORSTWIRTSCHAFT,

UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

 

 

Anfragebeantwortung

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gerhard Reheis, Kolleginnen und Kollegen
vom 23.05.2003, Nr. 441/J, betreffend Kunstobjekte der Österreichischen Galerie Belvedere,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu den Fragen 1 und 2:

Wie mir berichtet wurde, befindet sich das gegenständliche Kunstobjekt nicht im Besitz des
Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Auch
diesbezügliche Aufzeichnungen über eine eventuelle Übernahme sind nicht vorhanden. Dies
wurde der Österreichischen Galerie mit Schreiben vom 28. Oktober 1999 mitgeteilt.

Zu Frage 3:

Alle Kunstobjekte werden in digitaler Form dokumentiert. Die Übernahme ist von den Be-
diensteten mit eigenhändiger Unterschrift zu bestätigen.


Zu Frage 4:

Derzeit sind 13 Kunstobjekte von der Österreichischen Galerie entlehnt.

Die Kunstwerke befinden sich primär in Büroräumlichkeiten. Die Bilder sind keiner Feuchtig-
keit und grundsätzlich keinen sonstigen schädlichen Bedingungen ausgesetzt und sind
fachmännisch an die Wand montiert.

Zu Frage 5:

Eine Entlehn- bzw. Benützungsgebühr für entliehene Kunstobjekte wird nicht entrichtet, da
diese grundsätzlich nur für Amtsräume zur Verfügung gestellt werden.

Zu Frage 6:
Keine.