414/AB XXII. GP
Eingelangt am 11.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM FÜR
LAND UND FORSTWIRTSCHAFT,
UMWELT
UND WASSERWIRTSCHAFT
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche Anfrage der
Abgeordneten Gerhard Reheis, Kolleginnen und Kollegen
vom 23.05.2003, Nr. 441/J, betreffend Kunstobjekte der Österreichischen Galerie
Belvedere,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 und 2:
Wie mir berichtet wurde, befindet sich das
gegenständliche Kunstobjekt nicht im Besitz des
Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.
Auch
diesbezügliche Aufzeichnungen über eine eventuelle Übernahme sind nicht
vorhanden. Dies
wurde der Österreichischen Galerie mit Schreiben vom 28. Oktober 1999
mitgeteilt.
Zu Frage 3:
Alle Kunstobjekte werden in digitaler Form
dokumentiert. Die Übernahme ist von den Be-
diensteten mit eigenhändiger Unterschrift zu bestätigen.
Zu Frage 4:
Derzeit sind 13 Kunstobjekte von der Österreichischen Galerie entlehnt.
Die Kunstwerke befinden sich primär in
Büroräumlichkeiten. Die Bilder sind keiner Feuchtig-
keit und grundsätzlich keinen sonstigen schädlichen Bedingungen ausgesetzt und
sind
fachmännisch an die Wand montiert.
Zu Frage 5:
Eine Entlehn- bzw. Benützungsgebühr für
entliehene Kunstobjekte wird nicht entrichtet, da
diese grundsätzlich nur für Amtsräume zur Verfügung gestellt werden.
Zu Frage 6:
Keine.