416/AB XXII. GP

Eingelangt am 14.07.2003
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Bundeskanzler

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Sburny, Freundinnen und Freunde haben am
14. Mai 2003 unter der Nr. 398/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Verteilung der Hilfsgelder im Rahmen der Hochwasserkatastrophe im
August 2002 gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 11:

Das Bundeskanzleramt war bis Ende April im Rahmen der Zuständigkeit der Gruppe
l/A für die Abwicklung von Entschädigungsleistungen im Rahmen des EU-Solidari-
tätsfonds zuständig. Diese Zuständigkeit ist mit der Bundesministeriengesetznovelle
2003 an das Bundesministerium für Inneres übergegangen. Auch die Koordination
für diesen Bereich wurde bis Ende April von der Gruppe l/A des Bundeskanzleramtes
durchgeführt. Hier handelte es sich allerdings nicht um Spendengelder, sondern um
Mittel aus dem EU-Solidaritätsfonds. Bis zum Ende der Zuständigkeit des Bundes-
kanzleramtes wurden noch keine Solidaritätsfondsmittel ausbezahlt, da die Auszah-
lung eine Abrechnung der Behebung von Infrastrukturschäden voraussetzte und
solche Abrechnungen bis dahin noch nicht eingelangt waren.

Was die Gelder privater Spender anlangt, so wurde keine zentrale Koordinierung im
Bundeskanzleramt eingerichtet. Die Verteilung dieser Spendenmittel erfolgte offen-
sichtlich in Kooperation der großen privaten Hilfsorganisationen.

Ich weise auch noch darauf hin, daß maßgebliche Entschädigungsmittel im Wege
des Katastrophenfonds abgewickelt wurden. Die Zuständigkeit für diesen Bereich
liegt beim Bundesministerium für Finanzen bzw. beim Bundesministerium für Land-
und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

Die Beantwortung dieser Fragen liegt also nicht mehr in meinem Vollzugsbereich.