417/AB XXII. GP
Eingelangt am 14.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Schöpf
und GenossInnen haben am 4. Juni 2003
unter der Nr. 492/J an die Bundesregierung eine schriftliche parlamentarische
An-
frage betreffend Inserate über die "Wirklichkeit" einer noch nicht
vom Parlament be-
schlossenen und somit noch "unwirklichen" Pensionsreform gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich namens der Bundesregierung wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Die gegenständlichen Inserate wurden in folgenden Tageszeitungen veröffentlicht:
Medium |
Zeitraum |
Anzahl der |
Krone Gesamtausgabe |
14.05.-11. 06.2003 |
11 |
Kurier / Gesamt |
14.05.-11.06.2003 |
11 |
Standard |
15.05.-11. 06.2003 |
11 |
Presse |
14.05.-11.06.2003 |
11 |
Kleine Zeitung |
14.05.-11.06.2003 |
11 |
Tiroler Tageszeitung |
15.05.-11.06.2003 |
11 |
Oberösterreichische |
14.05.-11.06.2003 |
12 |
Salzburger Nachrichten |
14.05.-11.06.2003 |
11 |
Vorarlberger |
14.05.-11.06.2003 |
11 |
Salzburger Volkszeitung |
14.05.-11.06.2003 |
11 |
Neues Volksblatt |
14.05.-11.06.2003 |
11 |
Die Kosten für die Inserate betrugen inkl.
5 % WA und 1,5 % Agenturvergütung
€ 913.204,97, plus 20 % Mehrwertsteuer von € 182.640,99 ergibt den Gesamtbetrag
von €1.095.845,96.
Inhalt der Inserate siehe Anlage 1-9.
Zu den Fragen 3 und 4:
Zum jetzigen Zeitpunkt werden keine Informationsinserate geschaltet.
Zu den Fragen 5 und 10:
Die Gesamtkosten der Inseratenkampagne
betragen inkl. der Kosten für die graphi-
sche Gestaltung € 1,119.845,96.
Zu Frage 6:
Die Beschlußfassung zur Durchführung der
gegenständlichen Inseratenkampagne
erfolgte durch mich im Einvernehmen mit dem Herrn Vizekanzler und dem Bundes-
minister für Finanzen.
Zu den Fragen 7 und 23:
Eine formelle Befassung der Bundesregierung hat nicht stattgefunden und ist auch
nicht erforderlich.
Zu Frage 8:
Bei der Ausgestaltung, Durchführung und
Initiierung dieser Inserate waren keine Re-
gierungsmitglieder, sondern in deren Auftrag die Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen des
Kabinetts des Bundeskanzlers sowie der Büros des Vizekanzlers und des Bundesmi-
nisters für Finanzen beteiligt.
Zu Frage 9:
Mit der Gestaltung der Inserate wurde die Firma Fischer Enterprises beauftragt.
Zu den Fragen 11 bis 19:
Die Auftragsvergabe erfolgte im Wege der Direktvergabe
gem. § 27 Abs. 1, Ziff. 1,
BVergG, BGBL l Nr.99/2002 durch das Bundeskanzleramt. Dabei wurde insbeson-
dere
berücksichtigt, daß mit dem Unternehmen sowohl in inhaltlicher Hinsicht als
auch in Hinblick auf termingerechte Auftragserfüllung und bei der
Preisgestaltung die
besten Erfahrungen gemacht wurden.
Zu Frage 20:
Das Gesamtbudget für die gegenständliche Inseratenkampagne beträgt € 1,119.845,96.
Zu Frage 21:
Die Kosten für die Inserate werden aus dem
Budget des Bundeskanzleramtes, Fi-
nanzstelle „ressortübergreifende Informationsmaßnahmen" bezahlt.
Zu Frage 22:
Zum Thema „Pensionsreform" wurden TV Spots in den Sendern ORF 1+2 und ATV-
plus in der Zeit vom 4. - 29. Juni 2003 ausgestrahlt.
Zu den Fragen 24 und 25:
Das Bundeskanzleramt steht im Kontext der
Betreuung des Österreichtelefons in
einem Vertragsverhältnis zu einer Arbeitsgemeinschaft, die ihrerseits
bedarfsgerecht
zwischen 3 und 8 Mitarbeitern zum Einsatz bringt.
Zu Frage 26:
Es erfolgten Schulungsmaßnahmen durch das
Bundesministerium für soziale Sicher-
heit, Generationen und Konsumentenschutz, das Kabinett des Bundeskanzlers, ex-
terne Experten der Universität Wien und die Sozialpartner.
Zu den Fragen 27. 28 und 36:
Das Österreichtelefon ist eine permanente
Einrichtung, das schon zu Beginn der letz-
ten Legislaturperiode zur Beantwortung von Fragen und Information
hilfesuchender
Bürger eingerichtet wurde. Eine genaue Aufschlüsselung und Zuordnung von Kos-
ten, die durch die Informationskampagne zur Pensionsreform entstanden sind, ist
nicht möglich, da ständig auch Anliegen der Bürger andere Themen betreffend
eingehen und bearbeitet werden.
Zu Frage 29:
Eine genaue Abgrenzung ist nicht möglich. Im Rahmen der Pensionsreform wurden
ungefähr 10.000 Fragen beantwortet.
Zu Frage 30:
Ja. Auffallend ist, daß sich der
Informationsstand der Bevölkerung im Laufe der öf-
fentlich geführten Diskussion deutlich verbessert hat. Das Informationsangebot
wur-
de grundsätzlich positiv aufgenommen.
Zu den Fragen 31, 32 und 33:
Sowohl der Nationalrat als auch der
Bundesrat haben über die Pensionsreform abge-
stimmt. Während des gesamten Rechtswerdungsprozesses wurde seitens der Aus-
kunftsperson bei der Auskunftserteilung darauf hingewiesen, daß diese aufgrund
des
derzeitigen Standes des Gesetzwerdungsprozesses erfolgt und die endgültige
Kund-
machung abzuwarten ist.
Zu den Fragen 34, 35, 37 und 39:
Insoweit diese Fragen auf Angelegenheiten
der Vollziehung Bezug nehmen, ist dazu
grundsätzlich festzustellen, daß § 2 Abs. 1, Z 2 BMG festlegt, daß der
Wirkungsbe-
reich der Bundesministerien die Sachgebiete umfaßt, die gemäß dem Teil 2 der
An-
lage einzelnen Bundesministerien zugewiesen sind. In der Anlage zu § 2 BMG,
Teil 2
gehört insbesondere auch die Information der Öffentlichkeit über die Arbeit der
Bun-
desregierung.
Zu Frage 38:
Einen Rechtsgrundsatz "hier und heute" kennt das Bundesverfassungsgesetz nicht.
Zu Frage 40:
a) Das Bundeskanzleramt geht im
Vorfeld von Wahlen jedoch entsprechend den
international vergleichbaren Leitsätzen für die Öffentlichkeitsarbeit vor.
Weiters
hat das Bundeskanzleramt bisher die vom Rechnungshof empfohlenen
Grundsätze für die Öffentlichkeitsarbeit als Maßstab für deren Durchführung
angewandt.
b) Da im gegenständlichen Fall
die Aufträge entsprechend den Bestimmungen des
Bundesvergabegesetzes idgF im Wege der Direktvergabe erfolgten, wurden kei-
ne Ausschreibungsbedingungen formuliert. Dies bedeutet, daß auch keine Dar-
stellung möglicher Evaluierungsmaßnahmen erforderlich war.
c) Hinsichtlich des
Media-Einkaufs durch die Bundesbeschaffung GmbH darf
darauf hingewiesen werden, daß die Zuständigkeit der Bundesbeschaffung
GmbH mittels Verordnung des Bundesministers für Finanzen festzulegen ist
(siehe § 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Errichtung einer Bundesbe-
schaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, BGBI. l Nr. 39/2001). In
dieser
Verordnung (BGBI. II Nr. 208/2001, i.d.F. BGBI. II Nr. 312/2002) ist der Media-
Einkauf nicht angeführt. Ungeachtet dessen ist das Bundeskanzleramt an die
Bundesbeschaffung GmbH mit dem Ersuchen herangetreten, die erforderlichen
Veranlassungen im Sinne der Empfehlung des Rechnungshofes einzuleiten.
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