418/AB XXII. GP
Eingelangt am 16.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Eva
Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen, haben
am 23. Mai 2003 unter der Zahl 453/J-NR/2003 eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend Versicherungen bei Kunsttransporten im Ausland an mich gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die
Eigentümer der Objekte verfügen auf Grund zahlreicher Ausstellungen im Ausland
über entsprechende Erfahrung mit Versicherungen. Es lag in ihrer Entscheidung,
eine
Nagel-zu-Nagel-Versicherung abzuschließen bzw. zu verlangen oder nicht. Es war
den
Eigentümern der Objekte bekannt, dass das Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten lediglich die Vermittlung der Ausstellung an einen weiteren
Ausstellungsort unterstützte, indem es die Begleichung der Transportkosten
zusagte.
Zu Fragen 2 und 3:
Das Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten war nur mit der finanziellen
Unterstützung des Transportes befasst. Die Versicherung wurde vom Transporteur
abgeschlossen.
Zu Frage 4:
Das Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten bedauert, dass die Architekten für
den Schaden aufkommen müssen, weist jedoch auf die mangelhafte Verpackung der
Exponate hin (die dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zum
Zeitpunkt
der Erteilung des Transportauftrages nicht bekannt war, da die diesbezügliche
Korrespondenz nachweislich ausschließlich zwischen Spediteur und Eigentümer der
Objekte verlief), für welche die Architekten selbst verantwortlich sind und
aufgrund welcher
die Versicherung die Zahlung der Schadenssumme abgelehnt hat. Die Tatsache,
dass die
Prozesskosten durch die Kläger zu begleichen sind, ergibt sich daraus, dass
diese selber
die Klage angestrengt haben. Da die vom Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten unterstützten Ausstellungen im Ausland auch im Interesse der
Architekten liegen, handelt es sich nicht um eine reine „Bereitstellung von
Objekten"
zugunsten des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.