419/AB XXII. GP

Eingelangt am 16.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für soziale Sicherheit und Generationen

 

Anfragebeantwortung

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 443/J der Abgeordneten Reheis, Genossinnen und Genossen,
wie folgt:

Fragen 1 und 2:

Die in der parlamentarischen Anfrage angeführten Bilder des Malers Alois Penz
„Scheiblahn mit Zirben" und „Scheiblahn am Abend“ sind h.o. unbekannt! Sollten
seitens der anfragenden Abgeordneten die Bilder des Malers Alois Penz mit den Be-
zeichnungen „Scheiblalm mit Zirbeln" und „Scheiblalm am Abend" gemeint sein, so
wurden diese nach Beendigung des Leihvertrages am 20. Dezember 1967 vom
seinerzeitigen Bundesministerium für soziale Verwaltung an die - damals so be-
zeichnete - österreichische Galerie Wien zurückgestellt. Diese Rückstellung wurde
von der Direktion der Galerie auch schriftlich bestätigt. Ob überhaupt und unter wel-
chen Umständen die beiden Bilder dort oder an anderer Stelle verschwunden sind
oder sein könnten, entzieht sich meiner Kenntnis.

Ebensowenig befindet sich das in der gegenständlichen parlamentarischen Anfrage
mit Hujer L.. „Brüderlein und Schwesterlein", 16,5 cm, Bronze beschriebene Kunst-
werk, wie Nachforschungen ergaben, in der Verwahrung meines Ministeriums. Aus
den Fünfziger Jahren stammende Aufzeichnungen des damaligen Bundesministeri-
ums für soziale Verwaltung zeigen, dass das Objekt zurückgestellt wurde.


Frage 3:

Auf meine Initiative hin hat mein Ministerium schon vor einiger Zeit begonnen, alle in
seiner Verwahrung befindlichen Kunstwerke umfassend elektronisch zu dokumentie-
ren. Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme werde ich veranlassen, dass in Hinkunft
auch der jeweilige Nutzer selbst den vom Verleiher ausgestellten Entlehnschein zu
unterfertigen hat, um das Bewusstsein der Verantwortung für den sorgsamen und
sachgemäßen Umgang mit den anvertrauten Leihgaben zu fördern.

Frage 4:

Gemäß den ressorteigenen Aufzeichnungen sind von meinem Ministerium gegen-
wärtig 120 Kunstobjekte entlehnt. Es ist darauf hinzuweisen, dass sich die Verleiher
in den Leihverträgen die Berechtigung einräumen lassen, die Aufstellungsverhältnis-
se auf Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Lichtstärke und Sicherheitseinrichtungen zu ü-
berprüfen und gegebenenfalls zusätzliche Einrichtungen zu verlangen. Überdies bin
ich der Auffassung, dass durch die Einführung der in der Beantwortung zur Frage 3
beschriebenen Maßnahme die Verantwortlichkeit der jeweiligen Nutzer (Inhaber) und
ihre Verpflichtung zum sachgemäßen und pfleglichen Umgang mit den entliehenen
Kunstwerk noch stärker als bislang betont werden.

Frage 5:

In der parlamentarischen Anfrage wurde zutreffend von entlehnten Kunstobjekten
gesprochen. Da aber die Leihe - im Gegensatz etwa zur Miete - ein Realvertrag zur
unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung an nicht verbrauchbaren Sachen ist, wurden
auch keine Nutzungsgebühren für die Entlehnung dieser Kunstgegenstände einge-
hoben oder entrichtet.

Frage 6:

Mein Ministerium hat seit dem Jahre 1998 siebzig Kunstgegenstände an die öster-
reichische Galerie Belvedere
bzw. an die Artothek zurückgegeben. Den Aufzeich-
nungen sind keine Hinweise auf allfällige Schäden an den entlehnten Kunstwerken
zu entnehmen.