421/AB XXII. GP
Eingelangt am 16.07.2003
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche Anfrage der
Abgeordneten Heinz Gradwohl, Kolleginnen und Kollegen
vom 21.05.2003, Nr. 420/J, betreffend Umsetzung der Richtlinie 2002/36/EG -
Innerstaat-
licher Handlungsbedarf ?, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 bis 8:
Die Richtlinie 2002/36/EG enthält
technische Anpassungen der Anhänge der Richtlinie
2000/29/EG des Rates über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Ein-
schleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und
Pflanzenerzeugnisse
und war bis 1. April 2003 umzusetzen.
Gemäß § 6 des Pflanzenschutzgesetzes 1995
sind diese Anhänge zur Umsetzung von
Rechtsvorschriften der EG durch Verordnung festzulegen. Diese Umsetzung ist
durch die
Novelle der Pflanzenschutzverordnung, BGBI. II Nr. 193/2003. vom 28.
März 2003, somit
innerhalb der Umsetzungsfrist, erfolgt.
Im Begutachtungsverfahren gingen
Stellungnahmen seitens der Arbeiterkammer, des Öster-
reichischen Gewerkschaftsbundes, der Ämter der Landesregierungen von
Oberösterreich,
Burgenland und
Vorarlberg, des Bundesamtes und Forschungszentrums für Wald sowie des
Bundesamtes für Ernährungssicherheit ein. Es wurde unisono mitgeteilt, dass
keine Einwän-
de bestehen, was sich wohl durch den technischen Charakter dieser
Richtlinienanpassungen
(Änderung in der Liste der Schadorganismen und Wirtspflanzen aufgrund neuer
wissen-
schaftlicher Erkenntnisse) erklärt.
Im Übrigen wurde diese Umsetzung in der vorgesehenen Form notifiziert.