425/AB XXII. GP

Eingelangt am 17.07.2003
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BM für Inneres

 

 

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Parnigoni und GenossInnen haben am 4. Juni 2003 unter
der Nummer 490/J an mich eine schriftliche parlamentarische Abfrage betreffend „Gerüchte
über die Übernahme von Justizwachebeamtinnen" gerichtet.

Diese Anfrage beantwort ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1:

In den vergangenen Monaten hat eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des
Bundesministeriums für Inneres, des Bundesministeriums für Justiz und des Bundes-
ministeriums für Finanzen die Möglichkeit einer Eingliederung der Justizwache in einen
einheitlichen Exekutivkörper geprüft. Hauptaugenmerk wurde dabei auf die Prüfung
möglicher synergetischer Effekte gelegt.

Aus Sicht des Bundesministeriums für Inneres erscheint es im Sinne einer wirtschaftlichen,
sparsamen und wirksamen Verwaltung geboten, alle Möglichkeiten eines sparsamen und
effektiven Ressourceneinsatzes im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger zu prüfen. Die
Entscheidung über die weitere Vorgangsweise wird erst nach Vorliegen aller Ergebnisse der
Machbarkeitsstudie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Justiz getroffen
werden.

Zu Frage 2:

siehe Frage 1