425/AB XXII. GP
Eingelangt am 17.07.2003
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BM für
Inneres
Anfragebeantwortung
Die Abgeordnete zum Nationalrat Parnigoni und GenossInnen
haben am 4. Juni 2003 unter
der Nummer 490/J an mich eine schriftliche parlamentarische Abfrage betreffend
„Gerüchte
über die Übernahme von Justizwachebeamtinnen" gerichtet.
Diese Anfrage beantwort ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
In den vergangenen Monaten hat eine Arbeitsgruppe,
bestehend aus Vertretern des
Bundesministeriums für Inneres, des Bundesministeriums für Justiz und des
Bundes-
ministeriums für Finanzen die Möglichkeit einer Eingliederung der Justizwache
in einen
einheitlichen Exekutivkörper geprüft. Hauptaugenmerk wurde dabei auf die
Prüfung
möglicher synergetischer Effekte gelegt.
Aus Sicht des Bundesministeriums für Inneres erscheint es
im Sinne einer wirtschaftlichen,
sparsamen und wirksamen Verwaltung geboten, alle Möglichkeiten eines sparsamen
und
effektiven Ressourceneinsatzes im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger zu
prüfen. Die
Entscheidung über die weitere Vorgangsweise wird erst nach Vorliegen aller
Ergebnisse der
Machbarkeitsstudie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Justiz
getroffen
werden.
Zu Frage 2:
siehe Frage 1