427/AB XXII. GP

Eingelangt am 17.07.2003
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BM für Gesundheit und Frauen

 

 

Anfragebeantwortung

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 399/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen wie

folgt:

Fragen 1 bis 8:

Die in der Anfrage angesprochene EU-Richtlinie 2000/38/EG steht nicht mehr in
Geltung, sie wurde durch die Richtlinie 2001/83/EG aufgehoben.

Der Regelungsinhalt der aufgehobenen EU-Richtlinie 2000/38/EG betraf die
Pharmakovigilanz. Diese ist nunmehr in Titel IX der EU-Richtlinie 2001/83/EG
geregelt; die Umsetzung erfolgte durch die Meldepflicht-Verordnung, BGBI. II
Nr. 457/2002, die mit 1. Jänner 2003 in Kraft getreten ist.