427/AB XXII. GP
Eingelangt am 17.07.2003
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BM für
Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Ich
beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 399/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen wie
folgt:
Fragen 1 bis 8:
Die in der
Anfrage angesprochene EU-Richtlinie 2000/38/EG steht nicht mehr in
Geltung, sie wurde durch die Richtlinie 2001/83/EG aufgehoben.
Der
Regelungsinhalt der aufgehobenen EU-Richtlinie 2000/38/EG betraf die
Pharmakovigilanz. Diese ist nunmehr in Titel IX der EU-Richtlinie 2001/83/EG
geregelt; die Umsetzung erfolgte durch die Meldepflicht-Verordnung, BGBI. II
Nr. 457/2002, die mit 1. Jänner 2003 in Kraft getreten ist.