428/AB XXII. GP
Eingelangt am 17.07.2003
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BM für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Ich
beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 400/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen wie
folgt:
Fragen 1 bis 8:
Die Umsetzung der
Richtlinie 2001/15/EG über Stoffe, die Lebensmitteln, die für
eine besondere Ernährung bestimmt sind, zu besonderen Ernährungszwecken
zugefügt werden dürfen, wird durch eine „Verordnung über Stoffe, die
diätetischen Lebensmitteln zu besonderen Ernährungszwecken zugefügt werden
dürfen" erfolgen. Das Begutachtungsverfahren ist bereits abgeschlossen; es
wurden keine wesentlichen Einwände vorgebracht. Die Endfassung der
Verordnung wurde bereits erstellt.