433/AB XXII. GP

Eingelangt am 17.07.2003
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BM für Gesundheit und Frauen

 

 

Anfragebeantwortung

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 405/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen wie

folgt:

Fragen 1 bis 8:

Die angesprochene Richtlinie wird durch eine Novelle der Verordnung über
Höchstwerte von Rückständen von Schädlingsbekämpfungsmitteln in oder auf
Lebensmitteln (SchäHöV) umgesetzt. Ein entsprechender Entwurf wurde mit
Schreiben vom 11.4.2003 dem allgemeinen Begutachtungsverfahren zugeleitet;
die Frist zur Stellungnahme endete am 23.6.2003.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Neufassung der SchäHöV erst am
6.12.2002 im Bundesgesetzblatt kundgemacht (BGBI. II Nr. 441/2002) und der
Entwurf der in Rede stehenden Novelle kurz darauf in Begutachtung geschickt
wurde. Weiters ist zu erwähnen, dass der in Rede stehende Entwurf gemäß
Richtlinie 98/34/EG in der Fassung der Richtlinie 98/48/EG an die Kommission
notifiziert wurde und entsprechend der vorgeschriebenen Stillhaltefrist nicht vor
dem 13.8.2003 in Kraft treten darf.