437/AB XXII. GP

Eingelangt am 17.07.2003
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BM für Gesundheit und Frauen

 

 

Anfragebeantwortung

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 409/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen wie

folgt:

Fragen 1 bis 8:

Die Umsetzung dieser Richtlinie über Materialien und Gegenstände aus
Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen,
erfolgt im Wege der Umsetzung der Richtlinie 2002/72/EG, die ein konsolidierte
Fassung der Richtlinie 90/128/EWG darstellt, deren Änderungsrichtlinien die
Richtlinien 2001/62/EG und 2002/17/EG sind. Die Richtlinie 2002/72/EG wird
durch eine "neue" Kunststoffverordnung umgesetzt werden. Das Begutachtungs-
verfahren ist bereits abgeschlossen. Der wesentliche Einwand - sofern man im
vorliegenden Fall von einem solchen sprechen kann - bezog sich darauf, dass es
zwischenzeitlich zu einer Berichtigung der Richtlinie 2002/72/EG kam und diese
berücksichtigt werden sollte. Die Endfassung der Verordnung wurde unter
Beachtung dieser Berichtigung bereits erstellt.