443/AB XXII. GP
Eingelangt am 17.07.2003
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BM für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Ich
beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 415/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen wie
folgt:
Fragen 1 bis 3:
Diese Richtlinie
enthält einige Anpassungsmaßnahmen im Bereich der
Hygienevorschriften für tierische Nebenprodukte. Im Einzelnen soll die Einfuhr-
und Binnenmarktverordnung 2001 (EBVO 2001) novelliert und ein neues Gesetz
über die Tierkörperbeseitigung (Tier-Nebenproduktegesetz) vorbereitet werden.
Diese Umsetzungsmaßnahmen befinden sich im Stadium der Erstellung von
Fachvorschlägen.
Fragen 4 bis 8:
Auf Grund der
angespannten Personalsituation verzögerten sich die Vorarbeiten
für einen entsprechenden Verordnungsentwurf (EBVO) bzw. für eine Regierungs-
vorlage (Tier-Nebenproduktegesetz). Das Begutachtungsverfahren bezüglich der
EBVO-Novelle wird aber ehestmöglich eingeleitet werden. Da es sich beim Tier-
Nebenproduktegesetz um eine komplette Neuregelung des gesamten Bereiches
der Tierkörperbeseitigung handelt (und diese Gesamtreform erfolgt unabhängig
von der gegenständlichen EG-Richtlinie), ist dieser Themenbereich noch mit den
Ländern und Interessenvertretungen abzustimmen.