454/AB XXII. GP

Eingelangt am 18.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

 

Anfragebeantwortung

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 444/J-NR/2003 betreffend Rechnungshofbericht über
die Österreichische Galerie Belvedere, die die Abgeordneten Gerhard Reheis, Kolleginnen und
Kollegen am 23. Mai 2003 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Einleitend ist festzuhalten, dass die angesprochene Liste von insgesamt 226 Kunstobjekten
ungeklärten Aufenthalts (Stand 2000) der Österreichischen Galerie Belvedere durch intensive
Recherchen auf 184 reduziert werden konnte. Dabei handelt es sich meist um Werke, deren
Aufenthalt schon vor Jahrzehnten nicht mehr nachvollzogen werden konnte. Die Werke aus der
Sammlung "Poiret" wurden 1912 von der damaligen k.k. Österreichischen Staatsgalerie
übernommen und inventarisiert. Ein handschriftlicher Eintrag in das Inventarbuch - wahrscheinlich
spätestens 1950 - vermerkt die Übergabe an die Albertina. Es werden weitere Fälle geklärt werden
können, einige jedoch nicht, da viele Objekte seit dem Zweiten Weltkrieg verschollen sind. Zwei
Bespiele:

-   Franz Stöber, "Die Jakobskirche in Speyer", Invt. 3387: 1939 als Leihgabe nach Speyer, dort
verblieben und im Luftschutzdepot gelagert. Das Depot wurde geplündert; das Bild ist seither
verschwunden.

-   Franz Steinfeld, "Die verlassene Mühle": 1927 als Leihgabe zur Ausstellung der Hermesvilla.
Seit dem Krieg verschollen.

Ad Seite l Absatz 5.

Von der Österreichischen Galerie wurden immer die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung
eingehalten. Der Rechnungshofbericht bezieht sich unter anderem auf einige Anfangs-
schwierigkeiten im IT-System im Frühjahr 2000, welche im Zuge der Jahresabschlussarbeiten durch


die erforderlichen Umbuchungen bereits richtig gestellt waren. Keinesfalls existieren ungeklärte
Beträge oder "nicht nachvollziehbare Zahlungen im Bereich von mehreren hunderttausend Euro",
auch im vorliegenden Rechnungshofbericht ist davon keine Rede.

Ad Seite l Absatz 6:

Die Lagerung der Bilder in der auf Transport und Lagerung von Kunstwerken spezialisierten
Spedition war selbstverständlich listenmäßig dokumentiert. Jedes einzelne Werk war verzeichnet.
Was mit einem Kunstwerk im "Wert von rund 1,09 Mio. €" gemeint sein könnte, das in einem
"Bereich erheblicher Brand- und Explosionsgefahr gelagert gewesen war", ist nicht
nachvollziehbar. Ein Werk dieses Werts aus der Österreichischen Galerie Belvedere war weder bei
dieser noch bei einer anderen Spedition deponiert. Es gibt zudem kein einziges Kunstwerk der
Österreichischen Galerie Belvedere, das in einem Bereich von Brand- oder Explosionsgefahr
gelagert war oder ist. Die Installierung von Video-Überwachungsanlagen ist geplant.

Ad Seite l Absatz 7:

Anders als die früheren Direktoren der nicht vollrechtsfähigen Bundesmuseen ist der
Geschäftsführer der Österreichischen Galerie Belvedere allein und unmittelbar verantwortlich für
den gesamten künstlerischen und wirtschaftlichen Betrieb seines Hauses. Er allein trägt die
Verantwortung für die Entwicklung des Hauses, die Realisierung der künstlerischen Programme
und für die Einhaltung der von ihm erstellten Budgets.

Das Tätigkeitsbild des - auf jeweils fünf Jahre bestellten - Geschäftsführers entspricht nicht dem
eines Direktors einer nachgeordneten, fest in die Bundesverwaltung eingebundenen Dienststelle,
sondern dem eines Managers eines bedeutenden, nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen
handelnden Kulturbetriebes. Ausgehend von diesen Überlegungen wurden im Einvernehmen mit
dem Bundesministerium für Finanzen die Gehälter für alle Geschäftsführer der vollrechtsfähigen
Museen in der derzeitigen Höhe festgelegt.

Die Höhe der Bezüge der einzelnen Geschäftsführer der Bundesmuseen wurden gemäß der gemein-
am mit dem Bundeskanzleramt durchgeführten Arbeitsplatzbewertung festgesetzt. Gesichtspunkte
für die Bemessung dieser Bezüge waren vor allem die Größe der einzelnen Museen sowie der zu
tragende Verantwortungsumfang. Die Vereinbarung über die Gewährung leistungsorientierter


Zuschläge für die Tätigkeit von HR Dr. Frodl als Geschäftsführer der Österreichischen Galerie
Belvedere in Höhe von € 5.389,20 + 20 % Erfolgsprämie erfolgte mit Zustimmung des Bundes-
ministeriums für Finanzen vom 9. Dezember 1999, Zl. 21.4097/2-II/5/99, das dezidiert mitteilte,
dass die "gegen die Vereinbarung in der vorliegenden Form kein Einwand besteht".

Zu den auf Seite 2 namentlich angeführten Kunstwerken siehe Antwort zu den Fragen 11 und 12.

Ad1.:

Bei der Rechnungshofprüfung im Jahre 1999 wurden Mängel im Sammlungs- und Verwaltungs-
bereich aufgezeigt. Daraufhin wurden von der Geschäftsleitung der Österreichischen Galerie
Belvedere alle Anstrengungen unternommen, um diese Mängel zu beseitigen. Insbesondere wurde
im Zuge der Ausgliederung der Österreichischen Galerie Belvedere durch die Neuorganisation ab
l. Januar 2000 eine Neuverteilung der Aufgaben und Kompetenzen zwischen dem wissenschaft-
lichen und kaufmännischen Bereich des Museums vorgenommen. Die Aufsichtspflicht wurde stets
über das gesetzlich vorgesehene Aufsichtsorgan, das Kuratorium der Österreichischen Galerie
Belvedere, als auch der Controllingabteilung im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur ausgeübt. Es gab keinerlei Anlass zu Beanstandungen. Die ordnungsgemäße Buchhaltung
und Bilanzierung wurde im Zuge der Prüfung der Jahresabschlüsse der Jahre 2000 bis 2002 durch
einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer durch den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk fest-
gestellt. Die vom Rechnungshof aufgezeigten Mängel wurden nicht nur behoben, sondern waren
überdies nicht so gravierend, dass es seitens des Wirtschaftsprüfers zu irgendeiner Beanstandung
gekommen wäre. Von einem "erschütternd schlechten Zeugnis" über die finanzielle Gebarung ist
im vorliegenden Rechnungshofbericht nichts zu ersehen. Der wirtschaftliche Erfolg der Öster-
reichischen Galerie Belvedere wird sogar vom Rechnungshof in seinem Tätigkeitsbericht 2001
ausgewiesen, und zwar auf Seite 84. Dort ist zu ersehen, dass seit dem Zeitpunkt der Ausgliederung
laufend beachtliche Gewinne erzielt werden, und zwar von 2000 bis einschließlich 2002 insgesamt
von € 438.413,--. Darüber hinaus konnten noch Kunstankäufe im Wert von € 747.146,- getätigt
werden.

Die finanzielle Gebarung kann mit einem Eigenkapitalanteil von 64,5 % per 31. Dezember 2000 als
hervorragend im Vergleich zu österreichischen Mittelbetrieben bezeichnet werden.


Ad 2.:

Von "eklatanten Missständen" ist im vorliegenden Rechnungshofbericht nicht die Rede. Die
Probleme, welche im Zuge der Neustrukturierung im Laufe des Jahres 2000 auftauchten, wurden
beseitigt. Die vom Rechnungshof festgestellten Mängel im Rechnungswesen vor dem Jahr 2000
wurden ebenfalls behoben.

Ad 3.:

Siehe Anmerkung zu Seite l Absatz 7 der Einleitung zur Anfrage.

Ad 4.:

Im Sammlungsbereich wurden und werden hinsichtlich der nicht mehr vorhandenen Kunstwerke
seitens der Geschäftsleitung der Österreichischen Galerie Belvedere umfangreiche Recherchen
durchgeführt. Seit der Einführung der Registratur bzw. der vollständigen EDV-mäßigen Erfassung
des Bestandes sind Irrtümer oder Verwechslungen auszuschließen.

Die angesprochene Liste umfasst nunmehr 184 fehlende Objekte. In vielen Fällen konnte der
Verbleib der Werke geklärt werden (Verwechslung durch Namensgleichheit, Klärung von
Standorten in anderen Museen, Abgabe auf Grund des Vertrags von Saint Germain, Identifikation
im Depot, Identifikation von Ausstattungsbildern, Fehlbestand bereits vor 1950, Verwechslung mit
anderen Inventarnummern, Tausch). Zudem sind ungenaue Eintragungen in das Inventarbuch in der
Vergangenheit nicht auszuschließen.

Ad 5.:

Da es sich durchwegs um Werke wenig bedeutender Künstlerinnen und Künstler handelt, ist der
heutige Wert der Objekte schwer feststellbar. Es handelt sich meist um Arbeiten auf Papier, um
Kleinplastiken und nur in der Minderzahl um Ölgemälde. Deren heutiger Wert dürfte zwischen
einigen tausend und wenigen hundert Euro liegen.

Ad 6.:

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und die Geschäftsführung der
Österreichischen Galerie Belvedere verwehren sich gegen die Diktion "seltsame Vorgänge". Zur
Beantwortung dieser Frage müsste man den Wert der Kriegsverluste sowie den Wert der an die
Nachfolgestaaten abgegebenen Kunstobjekte beziffern.


Ad 7.:

Dieses Problem betrifft in erster Linie das Kunsthistorische Museum (KHM) einerseits und die
Bundesmobilienverwaltung andererseits. Eine Reihe von Bildern ist nämlich sowohl bei der
Bundesmobilienverwaltung als auch beim KHM inventarisiert, dies deshalb, weil in den 40er Jahren
des vorigen Jahrhunderts Bilder aus Beständen der Bundesmobilienverwaltung an das KHM
abgegeben werden mussten, die Inventarisierung bei der Bundesmobilienverwaltung aber nicht
gelöscht wurde.

Es wurde eine Arbeitsgruppe aus Fachleuten, bestehend aus Vertretern des KHM einerseits und des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, zu der die Bundesmobilienverwaltung ressortiert,
andererseits eingesetzt, die eine Liste über die Aufteilung der Gemälde ausarbeiten wird, und zwar
noch im Laufe des heurigen Jahres. Die Tätigkeit dieser Arbeitsgruppe erstreckt sich auf
Bilderbestände im Schloss Schönbrunn, in den Schauräumen der Wiener Hofburg, in den Museen
der Bundesmobilienverwaltung sowie in der Hofburg Innsbruck. Seitens des KHM wurde bereits
eine vollständige Liste derjenigen Gemälde in den Schauräumen von Schönbrunn, der Hofburg und
der Präsidentschaftskanzlei erstellt, die aus ehemals hofärarischem Bestand stammen und die
nunmehr an die Bundesmobilienverwaltung abgegeben werden sollen.

Auch im Bereich der Österreichischen Galerie Belvedere sind Doppelinventarisierungen fest-
zustellen. Mit dem KHM konnte bereits nach eingehender Diskussion der historischen Entwicklung
eine Lösung gefunden werden: Der von der Doppelinventarisierung betroffene Gemäldebestand
wurde einvernehmlich auf beide Anstalten aufgeteilt. An der Bereinigung der übrigen, die
Österreichischen Galerie Belvedere betreffenden Doppelinventarisierungen wird noch gearbeitet.

Ad 8..

1. KHM: In der Bestandverwaltung der Gemäldegalerie sind 153 Objekte erfasst, deren Standort
unbekannt ist. Diese betreffen überwiegend Objekte, die zwar von der Gemäldegalerie
inventarisiert geführt werden, physisch jedoch niemals der Gemäldegalerie und somit dem KHM
übergeben worden sind sowie vermutlich aufgrund von Kriegsverlusten fehlende Objekte. Diese
Objekte sind im Wesentlichen seit der Revision im Jahr 1949 unauffindbar. Bei allen Objekten
der übrigen Sammlungen ist der Standort bekannt. Im Zuge der Zusammenführung der Inventare
der einzelnen Sammlungen des KHM wird eine einheitliche Bestandsdatenbank erstellt.

2. Aus dem Sammlungsbestand des MUMOK sind derzeit 27 Objekte nicht auffindbar.

3. Albertina: ein Skizzenbuch.


4. Naturhistorisches Museum: zwei Bilder aus der Anthropologischen Abteilung werden vermisst.
Polizeiliche Verlustanzeige wurde am 15. März 2000 erstattet.

Ad 9.:

Die Sicherheits- und Brandschutzvorkehrungen der Österreichischen Galerie Belvedere entsprechen
dem internationalen Standard. Insgesamt wurden zwischen 2000 und 2003 für Sicherheits-
maßnahmen und -einrichtungen mehr als € 400.000 aufgewendet. Weitere ergänzende Maßnahmen
zur Verbesserung der Sicherheit gegen ein erhöhtes Diebstahlrisiko sind derzeit in Planung.

Ad 10.:

Als wissenschaftliche Anstalten öffentlichen Rechts verfugt jedes Bundesmuseum zur Erfüllung des
kulturpolitischen Auftrags über eine jährliche Basisabgeltung, aus der auch die notwendigen
Sicherungs- und Verbesserungsmaßnahmen zu bedecken sind.

Ad 11. und 12.:

Zu den in der Einleitung zur Anfrage angeführten drei Kunstobjekten:

1. Miellich, Alphons Leopold „Marktstraße in Ismailia": Das Aquarell wurde von der Österreichi-
schen Galerie Belvedere 1895 angekauft und bereits bei der Revision des Jahres 1919 im
Unterrichtsamt als fehlend bezeichnet. Heutiger Wert: € 800 - 1000.

2. Schwedler, Max „Kniender Bogenschütze": Die Bronzeplastik wurde 1930 erworben. Der letzte
bekannte Standort war das Ministerium für Unterricht 1930. Heutiger Wert: € 300 - 500.

3. Schwetz-Lehmann, Ida „Eilige Heimkehr": Porzellan, wurde 1926 erworben. Letzter bekannter
Standort war das Ministerium für Unterricht 1926. Heutiger Wert: € 300 - 500.

Nachdem die Kunstobjekte seit der Zwischenkriegszeit verschollen sind, kann trotz intensiver
Nachforschungen keine Erklärung über deren Verbleib abgegeben werden.

Ad 13.:

Die im Ministerium befindlichen Kunstobjekte sind inventarisiert und werden periodisch einer

Überprüfung unterzogen.


Ad 14.:

Wie mir aufgrund der zur Verfugung stehenden Unterlagen mitgeteilt wurde befinden sich derzeit
30 entlehnte Kunstobjekte im Ministerium, wobei unter Kunstobjekten Bilder, Plastiken und
Keramiken, nicht jedoch Gebrauchsgegenstände zu verstehen sind. Von den Bildern befinden sich
die meisten im 1. und 2. Stock des Amtsgebäudes Minoritenplatz 5 und sind keiner direkten
Sonneneinstrahlung ausgesetzt.

Ad 15.:

In den letzten fünf Jahren wurden zwei Kunstobjekte an die Leihgeber zurückgestellt, beide in

unversehrtem Zustand.

Ad 16.:

Nein, da es sich beim Leihnehmer um eine Bundesdienststelle handelt.