456/AB XXII. GP
Eingelangt am 18.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche Anfrage der
Abgeordneten Mag. Ulli Sima Kolleginnen und Kollegen vom
23.05.2003, Nr. 468/J, betreffend Vormarsch der Einweg-Gebinde und die
Säumigkeit des
Ministers, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Die Sanierungsfrist für eine Neuregelung
wurde seitens des VfGH nur mit 6 Monaten fest-
gelegt, obwohl die im Erkenntnis auferlegte Aufgabenstellung (Zielüberprüfung
bzw. ausrei-
chende Datengrundlagenerhebung) bereits im Rahmen der Anfechtung für den Fall
der Auf-
hebung mit 12 Monaten beantragt wurde.
Die Zielüberprüfung für den Stichtag
31.12.2000 ist insofern unmöglich, als dafür Analysen
der Abfallzusammensetzung zum damaligen Zeitpunkt erforderlich wären, die kaum
mehr
nachgeholt werden können. Die nachträgliche Recherche der Daten und
bestmögliche Dar-
stellung der Datengrundlagen (Marktinput und Verwertungsdaten) erfordert
deutlich mehr
Zeit, als seitens des VfGH gewährt wurde, soll jedoch die Grundlage für eine
Nachfolgere-
gelung sein.
Zu berücksichtigen ist ebenfalls, dass
derzeit eine Revision der Verpackungs-Richtlinie der
EU erfolgt, die neue Ziele für die Verwertung von Verpackungen, einschließlich
Getränke-
verpackungen, vorgeben wird. Dazu wurde im März 2003 ein gemeinsamer Standpunkt
des
Rates gefasst, der noch mit dem EU-Parlament abzustimmen ist. Eine Einigung
wird im 4.
Quartal 2003 erwartet.
Diese Festlegung neuer Verwertungsziele
und stofflicher Verwertungsvorgaben für Verpa-
ckungen ist in nationales Recht umzusetzen. Geplant ist daher eine gemeinsame
Überar-
beitung der Zielvorgaben für Verpackungen und Getränkeverpackungen unter
Beachtung der
neuen Richtlinienvorgaben.
Ebenso ist für das vorangegangene
Kalenderjahr ein Umsetzungsbericht der freiwilligen
Selbstverpflichtung für Getränkeverpackungen vorzulegen. Daran anschließend ist
die Ent-
wicklung des Getränkemarktes und der Getränkemehrwegsysteme sowie der
Verwertungs-
leistungen einer detaillierten Evaluierung zu unterziehen, wobei auch diese
Ergebnisse in die
Erarbeitung der neuen Zielvorgaben für Getränkeverpackungen und sonstige
Verpackungen
einfließen werden.
Zu Frage 2:
Dies kann erst dann beantwortet werden, wenn die erforderlichen Fakten dazu erhoben sind.
Zu den Fragen 3 und 4:
Ziel des Bundesministeriums für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
war immer die ausreichende Erhaltung von Mehrwegsystemen, was nach
internationalen
Expertenmeinungen nicht durch ein Pfand auf Einweg sichergestellt werden kann.
Daher
wurde bereits parallel zur Zielverordnungsnovelle eine freiwillige
Selbstverpflichtung der
Wirtschaft zum Erhalt der Mehrwegsysteme eingefordert und auch abgegeben. Diese
ist
durch die Aufhebung des Getränkezielparagraphen nicht betroffen und sichert
auch weiterhin
- neben den allgemeinen Bestimmungen der Verpackungsverordnung - den
ausreichenden
Erhalt der Getränkemehrwegsysteme.
Zu den Fragen 5, 6 und 7:
Wie bereits mehrfach ausgeführt, sichert
Pfand auf Einweg nicht den Erhalt von Mehrweg-
systemen, wie auch jüngste Beispiele in Österreich zeigen. So hat ein namhafter
Anbieter
von Mineralwasser freiwillig ein Pfand für Einweggebinde eingeführt und
gleichzeitig die Ab-
füllung in Mehrweggebinden eingestellt.
Zu Frage 8:
Für das Jahr 2002 liegt der Mehrweganteil
bei den Getränkearten Mineralwässer, Bier, Li-
monaden und Saft insgesamt bei 53,4% und damit um 3% niedriger als im Jahr
2001. Als
„dramatisch" ist der Rückgang z.B. bei Bier von 85,3% (2000) auf 83%
(2002) allerdings
nicht zu bezeichnen.
Der Rückgang zeigt deutlich die Haltung
und den Wunsch der Konsumenten, die offensicht-
lich die Convenience des Einwegs bevorzugen. Dies sogar unabhängig vom Preis,
wie der
Umsetzungsbericht der Wirtschaftskammer Österreich zeigt. Laut diesen Daten ist
ersicht-
lich, dass bei Mineralwasser Mehrweggebinde im Durchschnitt um 6 bis 12 Cent
billiger wä-
ren als vergleichbare Einweggebinde.
Zu Frage 9:
Ja, weil die Ergebnisse - insbesondere bei
PET-Flaschen - zeigen, dass der stoffliche Ver-
wertungsanteil kontinuierlich gesteigert wurde.
Zu Frage 10:
Wie zahlreiche Ökobilanzen zeigen, ist
Mehrweg dann ökologisch sinnvoll, wenn keine ex-
trem langen Transportdistanzen zur Verteilung der Waren erforderlich sind.
Diese Frage
kann daher im Grundsatz bejaht werden. Die Sinnhaftigkeit von Mehrweg ist
jedoch in jedem
individuellen Fall in Abhängigkeit von Abfüllort, Transportradien, verwendeten Gebinden,
eingesetzten Packmitteln und Packstoffen konkret zu untersuchen.
Zu Frage 11:
Mehrweganteile laut Umsetzungsbericht der Wirtschaftskammer Österreich für 2002
INDUSTRIEABSATZ in |
MINERAL- |
LIMONADEN |
BIER |
FRUCHT- |
INSGESAMT |
|
|
|
|
|
|
INLANDSABSATZ |
6.529,40 |
8.222,30 |
8.288,30 |
2.753,90 |
25.793,90 |
davon MEHRWEG |
|
|
|
|
|
bis incl. 0,5 l |
360,10 |
1.244,80 |
4.297,80 |
365,90 |
6.268,60 |
größer als 0,5 l |
3.138,40 |
1.036,90 |
|
|
4.175,30 |
Container |
|
687,40 |
|
53,80 |
741,20 |
Fass und Tank |
|
2,20 |
2.578,40 |
|
2.580,60 |
MEHRWEG Gesamt |
3.498,50 |
2.971,30 |
6.876,20 |
419,70 |
13.765,70 |
MEHRWEG - Anteil |
53,6% |
36,1% |
83,0% |
15,2% |
53,4% |
*) ohne Sodawasser
Zu Frage 12:
Dazu werden weiterhin
Informationskampagnen unterstützt werden und die Bewusstseinsbil-
dung forciert.
Zu Frage 13:
Als Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft bekenne ich
mich grundsätzlich auch weiterhin zum Ziel der Erhaltung von Mehrwegsystemen.
Dazu sind
bereits konkrete Maßnahmen gesetzt worden und werden solche auch in Zukunft von
den
Beamten meines Hauses gesetzt werden.