456/AB XXII. GP

Eingelangt am 18.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

 

Anfragebeantwortung

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulli Sima Kolleginnen und Kollegen vom
23.05.2003, Nr. 468/J, betreffend Vormarsch der Einweg-Gebinde und die Säumigkeit des
Ministers, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu Frage 1:

Die Sanierungsfrist für eine Neuregelung wurde seitens des VfGH nur mit 6 Monaten fest-
gelegt, obwohl die im Erkenntnis auferlegte Aufgabenstellung (Zielüberprüfung bzw. ausrei-
chende Datengrundlagenerhebung) bereits im Rahmen der Anfechtung für den Fall der Auf-
hebung mit 12 Monaten beantragt wurde.

Die Zielüberprüfung für den Stichtag 31.12.2000 ist insofern unmöglich, als dafür Analysen
der Abfallzusammensetzung zum damaligen Zeitpunkt erforderlich wären, die kaum mehr
nachgeholt werden können. Die nachträgliche Recherche der Daten und bestmögliche Dar-
stellung der Datengrundlagen (Marktinput und Verwertungsdaten) erfordert deutlich mehr
Zeit, als seitens des VfGH gewährt wurde, soll jedoch die Grundlage für eine Nachfolgere-
gelung sein.


Zu berücksichtigen ist ebenfalls, dass derzeit eine Revision der Verpackungs-Richtlinie der
EU erfolgt, die neue Ziele für die Verwertung von Verpackungen, einschließlich Getränke-
verpackungen, vorgeben wird. Dazu wurde im März 2003 ein gemeinsamer Standpunkt des
Rates gefasst, der noch mit dem EU-Parlament abzustimmen ist. Eine Einigung wird im 4.
Quartal 2003 erwartet.

Diese Festlegung neuer Verwertungsziele und stofflicher Verwertungsvorgaben für Verpa-
ckungen ist in nationales Recht umzusetzen. Geplant ist daher eine gemeinsame Überar-
beitung der Zielvorgaben für Verpackungen und Getränkeverpackungen unter Beachtung der
neuen Richtlinienvorgaben.

Ebenso ist für das vorangegangene Kalenderjahr ein Umsetzungsbericht der freiwilligen
Selbstverpflichtung für Getränkeverpackungen vorzulegen. Daran anschließend ist die Ent-
wicklung des Getränkemarktes und der Getränkemehrwegsysteme sowie der Verwertungs-
leistungen einer detaillierten Evaluierung zu unterziehen, wobei auch diese Ergebnisse in die
Erarbeitung der neuen Zielvorgaben für Getränkeverpackungen und sonstige Verpackungen
einfließen werden.

Zu Frage 2:

Dies kann erst dann beantwortet werden, wenn die erforderlichen Fakten dazu erhoben sind.

Zu den Fragen 3 und 4:

Ziel des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
war immer die ausreichende Erhaltung von Mehrwegsystemen, was nach internationalen
Expertenmeinungen nicht durch ein Pfand auf Einweg sichergestellt werden kann. Daher
wurde bereits parallel zur Zielverordnungsnovelle eine freiwillige Selbstverpflichtung der
Wirtschaft zum Erhalt der Mehrwegsysteme eingefordert und auch abgegeben. Diese ist
durch die Aufhebung des Getränkezielparagraphen nicht betroffen und sichert auch weiterhin
- neben den allgemeinen Bestimmungen der Verpackungsverordnung - den ausreichenden
Erhalt der Getränkemehrwegsysteme.


Zu den Fragen 5, 6 und 7:

Wie bereits mehrfach ausgeführt, sichert Pfand auf Einweg nicht den Erhalt von Mehrweg-
systemen, wie auch jüngste Beispiele in Österreich zeigen. So hat ein namhafter Anbieter
von Mineralwasser freiwillig ein Pfand für Einweggebinde eingeführt und gleichzeitig die Ab-
füllung in Mehrweggebinden eingestellt.

Zu Frage 8:

Für das Jahr 2002 liegt der Mehrweganteil bei den Getränkearten Mineralwässer, Bier, Li-
monaden und Saft insgesamt bei 53,4% und damit um 3% niedriger als im Jahr 2001. Als
„dramatisch" ist der Rückgang z.B. bei Bier von 85,3% (2000) auf 83% (2002) allerdings
nicht zu bezeichnen.

Der Rückgang zeigt deutlich die Haltung und den Wunsch der Konsumenten, die offensicht-
lich die Convenience des Einwegs bevorzugen. Dies sogar unabhängig vom Preis, wie der
Umsetzungsbericht der Wirtschaftskammer Österreich zeigt. Laut diesen Daten ist ersicht-
lich, dass bei Mineralwasser Mehrweggebinde im Durchschnitt um 6 bis 12 Cent billiger wä-
ren als vergleichbare Einweggebinde.

Zu Frage 9:

Ja, weil die Ergebnisse - insbesondere bei PET-Flaschen - zeigen, dass der stoffliche Ver-
wertungsanteil kontinuierlich gesteigert wurde.

Zu Frage 10:

Wie zahlreiche Ökobilanzen zeigen, ist Mehrweg dann ökologisch sinnvoll, wenn keine ex-
trem langen Transportdistanzen zur Verteilung der Waren erforderlich sind. Diese Frage
kann daher im Grundsatz bejaht werden. Die Sinnhaftigkeit von Mehrweg ist jedoch in jedem
individuellen Fall in Abhängigkeit von Abfüllort, Transportradien, verwendeten Gebinden,
eingesetzten Packmitteln und Packstoffen konkret zu untersuchen.


Zu Frage 11:

Mehrweganteile laut Umsetzungsbericht der Wirtschaftskammer Österreich für 2002

INDUSTRIEABSATZ in
1000 hl

 

MINERAL-
WASSER*)

 

LIMONADEN

 

BIER

 

FRUCHT-
SÄFTE

 

INSGESAMT

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

INLANDSABSATZ

 

6.529,40

 

8.222,30

 

8.288,30

 

2.753,90

 

25.793,90

 

davon MEHRWEG

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

bis incl. 0,5 l

 

360,10

 

1.244,80

 

4.297,80

 

365,90

 

6.268,60

 

größer als 0,5 l

 

3.138,40

 

1.036,90

 

 

 

 

 

4.175,30

 

Container

 

 

 

687,40

 

 

 

53,80

 

741,20

 

Fass und Tank

 

 

 

2,20

 

2.578,40

 

 

 

2.580,60

 

MEHRWEG Gesamt

 

3.498,50

 

2.971,30

 

6.876,20

 

419,70

 

13.765,70

 

MEHRWEG - Anteil

 

53,6%

 

36,1%

 

83,0%

 

15,2%

 

53,4%

 

*) ohne Sodawasser

Zu Frage 12:

Dazu werden weiterhin Informationskampagnen unterstützt werden und die Bewusstseinsbil-
dung forciert.

Zu Frage 13:

Als Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft bekenne ich
mich grundsätzlich auch weiterhin zum Ziel der Erhaltung von Mehrwegsystemen. Dazu sind
bereits konkrete Maßnahmen gesetzt worden und werden solche auch in Zukunft von den
Beamten meines Hauses gesetzt werden.