457/AB XXII. GP
Eingelangt am 21.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 423/J-NR/2003 betreffend Umsetzung der
EU-Richtlinie
2002/39/EG - Innerstaatlicher Handlungsbedarf, die die Abgeordneten Gradwohl
und GenossInnen
am 21. Mai 2003 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Fragen 1 bis 8:
Warum wurde diese EU-Richtlinie bislang nicht vollständig bzw. überhaupt nicht umgesetzt?
Welchen Inhalt hat diese Richtlinie? Sehen Sie keinen innerstaatlichen Handlungsbedarf?
Was sind die wesentlichen politischen Inhalte dieser Richtlinie und
welche Gesetze bzw. Ver-
ordnungen werden voraussichtlich zu
ändern sein?
Aus welchen
Gründen hat Ihr Bundesministerium dem Nationalrat bisher keine diesbezügliche
Regierungsvorlage bzw. Verordnungsentwurf übermittelt? Woran ist dies bislang
gescheitert?
Gab es dazu
bereits ein Begutachtungsverfahren?
Wie lautet der Begutachtungsentwurf?
Wenn ja, was war Inhalt der Stellungnahmen? Welche Einrichtungen haben welche Kritik geübt?
Welche Haltung
nehmen die gesetzlichen Interessensvertretungen zur inhaltlichen Umsetzung
dieser Richtlinie ein?
Wann werden Sie
einen entsprechenden Begutachtungsentwurf bzw. eine Regierungsvorlage dem
Nationalrat vorlegen?
Antwort:
Die Richtlinie
2002/39/EG vom 10. Juni 2002 ist innerstaatlich durch eine Novelle zum
Postgesetz
1997 umzusetzen.
Die
Postrichtlinie sieht eine Änderung des reservierten Bereiches (für den
Briefdienst) ab
1. Jänner 2003 vor; die Gewichtsgrenze wurde mit 100g oder dem Dreifachen des
Entgeltes eines
Standardbriefes festgelegt. Darüberhinaus sind seit 1. Jänner 2003 abgehende
grenzüberschreitende
Sendungen vollständig liberalisiert.
Eine entsprechende Novelle wurde rechtzeitig vorbereitet, begutachtet
und schließlich als Regie-
rungsvorlage beschlossen und dem Nationalrat zugeleitet.
Im Hinblick auf die vorzeitige Beendigung der XXI.
Gesetzgebungsperiode konnte das Gesetz aber
nicht mehr beschlossen werden. Die Gesetzesvorlage wurde neuerlich zur
Einbringung vorbereitet,
von der provisorischen Bundesregierung jedoch nicht behandelt.
Eine weitere Verzögerung ergab sich auch durch die noch nachträglich
notwendig gewordene Über-
arbeitung des § 14 der
Postgesetznovelle 2003 bezüglich der Fristen zur Umrüstung der
(Haus)Brieffachanlagen.
In der
Zwischenzeit wurde die Regierungsvorlage zur Änderung des Postgesetzes 1997 am
10. Juli 2003 im NR-Plenum beschlossen und
dem Bundesrat zugeleitet.