457/AB XXII. GP

Eingelangt am 21.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

Anfragebeantwortung

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 423/J-NR/2003 betreffend Umsetzung der EU-Richtlinie
2002/39/EG - Innerstaatlicher Handlungsbedarf, die die Abgeordneten Gradwohl und GenossInnen
am 21. Mai 2003 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Fragen 1 bis 8:

Warum wurde diese EU-Richtlinie bislang nicht vollständig bzw. überhaupt nicht umgesetzt?

Welchen Inhalt hat diese Richtlinie? Sehen Sie keinen innerstaatlichen Handlungsbedarf?

Was sind die wesentlichen politischen Inhalte dieser Richtlinie und welche Gesetze bzw. Ver-
ordnungen werden voraussichtlich zu ändern sein?

Aus welchen Gründen hat Ihr Bundesministerium dem Nationalrat bisher keine diesbezügliche
Regierungsvorlage bzw. Verordnungsentwurf übermittelt? Woran ist dies bislang gescheitert?

Gab es dazu bereits ein Begutachtungsverfahren?
Wie lautet der Begutachtungsentwurf?

Wenn ja, was war Inhalt der Stellungnahmen? Welche Einrichtungen haben welche Kritik geübt?

Welche Haltung nehmen die gesetzlichen Interessensvertretungen zur inhaltlichen Umsetzung
dieser Richtlinie ein?

Wann werden Sie einen entsprechenden Begutachtungsentwurf bzw. eine Regierungsvorlage dem
Nationalrat vorlegen?

Antwort:

Die Richtlinie 2002/39/EG vom 10. Juni 2002 ist innerstaatlich durch eine Novelle zum Postgesetz
1997 umzusetzen.

Die Postrichtlinie sieht eine Änderung des reservierten Bereiches (für den Briefdienst) ab
1. Jänner 2003 vor; die Gewichtsgrenze wurde mit 100g oder dem Dreifachen des Entgeltes eines
Standardbriefes festgelegt. Darüberhinaus sind seit 1. Jänner 2003 abgehende grenzüberschreitende
Sendungen vollständig liberalisiert.


Eine entsprechende Novelle wurde rechtzeitig vorbereitet, begutachtet und schließlich als Regie-
rungsvorlage beschlossen und dem Nationalrat zugeleitet.

Im Hinblick auf die vorzeitige Beendigung der XXI. Gesetzgebungsperiode konnte das Gesetz aber
nicht mehr beschlossen werden. Die Gesetzesvorlage wurde neuerlich zur Einbringung vorbereitet,
von der provisorischen Bundesregierung jedoch nicht behandelt.

Eine weitere Verzögerung ergab sich auch durch die noch nachträglich notwendig gewordene Über-
arbeitung des § 14 der Postgesetznovelle 2003 bezüglich der Fristen zur Umrüstung der
(Haus)Brieffachanlagen.

In der Zwischenzeit wurde die Regierungsvorlage zur Änderung des Postgesetzes 1997 am
10. Juli 2003 im NR-Plenum beschlossen und dem Bundesrat zugeleitet.