459/AB XXII. GP

Eingelangt am 21.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 460/J-N R/2003 betreffend Breitband-Offensive der
Bundesregierung, die die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde am
23. Mai 2003 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Fragen 1 und 5:

Welche Maßnahmen werden von der Bundesregierung im Sinne der Verbesserung des Zugangs
zu Breitband-Technologien unternommen?

Auf welche Weise sollen durch die geplanten steuerlichen Maßnahmen speziell die Zugänge in
den peripheren Gebieten Österreichs verbessert werden?

Antwort:

Die Verbesserung des Zugangs zu Breitbandtechnologien wird aus der Sicht der Bundesregierung
insbesondere dadurch gefördert, dass steuerliche Anreize geschaffen werden. In der Regierungs-
vorlage zum Budgetbegleitgesetz 2003 ist in § 124b Z 81 EStG 1988 eine zeitlich begrenzte
Fördermaßnahme vorgesehen. Diese gilt in ganz Österreich. Durch die Möglichkeit über WLAN-
Breitbandanschlüsse (= kabellose lokale breitbandige Netzwerke) Zugang zu erhalten, welche
ebenfalls in die Förderung (bei Erfüllung aller Voraussetzungen) fallen, kann insbesondere in den
peripheren Gebieten Österreichs der Zugang erleichtert werden. Die Kosten für die Schaffung der
nötigen Infrastruktur sinken dadurch erheblich.

Frage 2:

Werden steuerliche Maßnahmen auch für bereits bestehende Anschlüsse erwogen, wenn nicht,
warum nicht?

Antwort:

Für bereits bestehende Breitbandanschlüsse greift die neue Förderungsmaßnahme nicht. Dies
deshalb, weil der Neuzugang, also die Erhöhung der Zahl der Breitbanduser, im Vordergrund
steht. Jene, die bereits jetzt Breitbanduser sind, haben diese Technologie deshalb gewählt, weil
die Vorteile die teilweise höheren Kosten eines Breitbandanschlusses überwiegen. Eine Förderung
bestehender Anschlüsse hätte daher lediglich steuerliche Mitnahmeeffekte zur Folge.

Frage 3:

Wie wollen Sie bei steuerlicher Begünstigung von Neuanschlüssen der Nutzung steuerlicher Vor-
teile durch Neuanmeldung bestehender Zugänge und damit einer bloßen Substitution anstelle der
eigentlich beabsichtigen Ausweitung vorbeugen?


Antwort:

Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass

-           die An- und Abmeldung ein und desselben Steuerpflichtigen,

-          unabhängig davon, ob der Anbieter gewechselt wird oder nicht,
keiner Förderung unterliegt.

Bei der Inanspruchnahme der Förderung ist die Erfüllung der Voraussetzungen in der Arbeit-
nehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung auf Verlangen dem zuständigen Finanzamt
nachzuweisen. Das bedeutet, dass der Steuerpflichtige in der Erklärung wahrheitsgemäß an-
zugeben hat, dass es sich um einen Erstanschluss handelt.

Dies wird auch ausdrücklich in den Einkommensteuerrichtlinien/Lohnsteuerrichtlinien festgehalten
werden.
Die Abgabenbehörden werden aber diesbezüglich entsprechende Überprüfungen vornehmen.

Frage 4:

Welche Lösungen werden Sie für Bevölkerungs- und Unternehmensgruppen anbieten, für die der
Weg des Absetzens nicht offen steht?

Antwort:

Unternehmen, deren Einkünfte einkommensteuer- oder körperschaftsteuerpflichtig sind, haben
bereits jetzt die Möglichkeit, ihre Ausgaben für Internetanschlüsse als Betriebsausgaben (allenfalls
Werbungskosten) abzusetzen. Eine zusätzliche Förderung käme einer Doppelförderung gleich.
Nicht unter die Förderung fallen jene, die keinerlei Einkünfte haben, wie beispielsweise Hausfrauen
oder Studenten. Insbesondere beim Personenkreis der Studenten ist darauf hinzuweisen, dass
seitens der Provider bereits preisreduzierte Angebote bestehen.

Sollte ein Steuerpflichtiger die Kosten für diesen Personenkreis übernehmen, sind diese nach
Maßgabe des § 18 Abs. 3 Z 1 EStG 1988 (also Kostenübertragung innerhalb des Haushaltsver-
bandes) absetzbar. Dies wird in vielen Fällen dazu führen, dass auch die Kosten dieses Personen-
kreises steuerlich berücksichtigt werden.

Es ist davon auszugehen, dass in einem Haushalt zumindest ein Steuerpflichtiger lebt, der die
Kosten eines Breitbandanschlusses absetzen kann.

Frage 6:

An welchen ausländischen Modellen orientieren Sie sich dabei ?

Antwort:

Es gibt in den EU-Ländern insbesondere Fördermodelle im Bereich des ermäßigten Umsatzsteu-
ersatzes. Ein ermäßigter Umsatzsteuersatz führt lediglich zu einer Preisreduktion, welche weitab
von der stärkeren Anreizwirkung der Sonderausgaben liegt. Es wird aus diesem Grund ein eigen-
ständiger „österreichischer" Weg beschriften.

Fragen 7 bis 9:

Welchen Zeitplan haben Sie in dieser Angelegenheit entwickelt? Wenn keinen, warum nicht?

Welche quantitativen Zielvorgaben hinsichtlich der Ausweitung des Zugangs im ländlichen Raum
haben Sie sich mit welchem Zeithorizont gesetzt?

Bis wann wollen sie das Breitband-Zugangsdefizit im ländlichen Raum gegenüber den Ballungs-
räumen ausgeglichen haben?


Antwort:

Der Zuwachs liegt derzeit bei ca. 80.000 bis 100.000 Anschlüssen pro Jahr [Entwicklung siehe
Diagramm]. Die Zahl der Breitbanduser liegt Ende Q1 2003 bei ca. 500.000 Anschlüssen oder
16% der Haushalte. Diese Zahl wird sich aufgrund der Förderung wahrscheinlich verdoppeln und
zwar innerhalb der nächsten eineinhalb Jahre. Der steuerliche Anreiz wird sicher dazu beitragen,
dass sich die Zeitdauer für die Erschließung im ländlichen Raum um die Hälfte verkürzt.