459/AB XXII. GP
Eingelangt am 21.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 460/J-N R/2003 betreffend
Breitband-Offensive der
Bundesregierung, die die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und
Freunde am
23. Mai 2003 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 und 5:
Welche Maßnahmen werden von der
Bundesregierung im Sinne der Verbesserung des Zugangs
zu Breitband-Technologien unternommen?
Auf
welche Weise sollen durch die geplanten steuerlichen Maßnahmen speziell die
Zugänge in
den peripheren Gebieten Österreichs verbessert werden?
Antwort:
Die
Verbesserung des Zugangs zu Breitbandtechnologien wird aus der Sicht der
Bundesregierung
insbesondere dadurch gefördert, dass steuerliche Anreize geschaffen werden. In
der Regierungs-
vorlage zum Budgetbegleitgesetz 2003 ist in § 124b Z 81 EStG 1988 eine zeitlich
begrenzte
Fördermaßnahme vorgesehen. Diese gilt in ganz Österreich. Durch die Möglichkeit
über WLAN-
Breitbandanschlüsse (= kabellose lokale breitbandige Netzwerke) Zugang zu
erhalten, welche
ebenfalls in die Förderung (bei Erfüllung aller Voraussetzungen) fallen, kann
insbesondere in den
peripheren Gebieten Österreichs der Zugang erleichtert werden. Die Kosten für
die Schaffung der
nötigen Infrastruktur sinken dadurch erheblich.
Frage 2:
Werden
steuerliche Maßnahmen auch für bereits bestehende Anschlüsse erwogen, wenn
nicht,
warum nicht?
Antwort:
Für
bereits bestehende Breitbandanschlüsse greift die neue Förderungsmaßnahme
nicht. Dies
deshalb, weil der Neuzugang, also die Erhöhung der Zahl der Breitbanduser, im
Vordergrund
steht. Jene, die bereits jetzt Breitbanduser sind, haben diese Technologie
deshalb gewählt, weil
die Vorteile die teilweise höheren Kosten eines Breitbandanschlusses
überwiegen. Eine Förderung
bestehender Anschlüsse hätte daher lediglich steuerliche Mitnahmeeffekte zur
Folge.
Frage 3:
Wie
wollen Sie bei steuerlicher Begünstigung von Neuanschlüssen der Nutzung
steuerlicher Vor-
teile durch Neuanmeldung bestehender Zugänge und damit einer bloßen
Substitution anstelle der
eigentlich beabsichtigen Ausweitung vorbeugen?
Antwort:
Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass
- die An- und Abmeldung ein und desselben Steuerpflichtigen,
- unabhängig
davon, ob der Anbieter gewechselt wird oder nicht,
keiner Förderung unterliegt.
Bei
der Inanspruchnahme der Förderung ist die Erfüllung der Voraussetzungen in der
Arbeit-
nehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung auf Verlangen dem zuständigen
Finanzamt
nachzuweisen. Das bedeutet, dass der Steuerpflichtige in der Erklärung
wahrheitsgemäß an-
zugeben hat, dass es sich um einen Erstanschluss handelt.
Dies
wird auch ausdrücklich in den Einkommensteuerrichtlinien/Lohnsteuerrichtlinien
festgehalten
werden.
Die Abgabenbehörden werden aber diesbezüglich entsprechende
Überprüfungen vornehmen.
Frage 4:
Welche
Lösungen werden Sie für Bevölkerungs- und Unternehmensgruppen anbieten, für die
der
Weg des Absetzens nicht offen steht?
Antwort:
Unternehmen,
deren Einkünfte einkommensteuer- oder körperschaftsteuerpflichtig sind, haben
bereits jetzt die Möglichkeit, ihre Ausgaben für Internetanschlüsse als
Betriebsausgaben (allenfalls
Werbungskosten) abzusetzen. Eine zusätzliche Förderung käme einer
Doppelförderung gleich.
Nicht unter die Förderung fallen jene, die keinerlei Einkünfte haben, wie
beispielsweise Hausfrauen
oder Studenten. Insbesondere beim Personenkreis der Studenten ist darauf
hinzuweisen, dass
seitens der Provider bereits preisreduzierte Angebote bestehen.
Sollte
ein Steuerpflichtiger die Kosten für diesen Personenkreis übernehmen, sind
diese nach
Maßgabe des § 18 Abs. 3 Z 1 EStG 1988 (also Kostenübertragung innerhalb des
Haushaltsver-
bandes) absetzbar. Dies wird in vielen Fällen dazu führen, dass auch die Kosten
dieses Personen-
kreises steuerlich berücksichtigt werden.
Es
ist davon auszugehen, dass in einem Haushalt zumindest ein Steuerpflichtiger
lebt, der die
Kosten eines Breitbandanschlusses absetzen kann.
Frage 6:
An welchen ausländischen Modellen orientieren Sie sich dabei ?
Antwort:
Es
gibt in den EU-Ländern insbesondere Fördermodelle im Bereich des ermäßigten
Umsatzsteu-
ersatzes. Ein ermäßigter Umsatzsteuersatz führt lediglich zu einer
Preisreduktion, welche weitab
von der stärkeren Anreizwirkung der Sonderausgaben liegt. Es wird aus diesem
Grund ein eigen-
ständiger „österreichischer" Weg beschriften.
Fragen 7 bis 9:
Welchen Zeitplan haben Sie in dieser Angelegenheit entwickelt? Wenn keinen, warum nicht?
Welche quantitativen Zielvorgaben
hinsichtlich der Ausweitung des Zugangs im ländlichen Raum
haben Sie sich mit welchem Zeithorizont gesetzt?
Bis wann wollen sie das
Breitband-Zugangsdefizit im ländlichen Raum gegenüber den Ballungs-
räumen ausgeglichen haben?
Antwort:
Der Zuwachs
liegt derzeit bei ca. 80.000 bis 100.000 Anschlüssen pro Jahr [Entwicklung
siehe
Diagramm]. Die Zahl der Breitbanduser liegt Ende Q1 2003 bei ca. 500.000
Anschlüssen oder
16% der Haushalte. Diese Zahl wird sich aufgrund der Förderung wahrscheinlich
verdoppeln und
zwar innerhalb der nächsten eineinhalb Jahre. Der steuerliche Anreiz wird
sicher dazu beitragen,
dass sich die Zeitdauer für die Erschließung im ländlichen Raum um die Hälfte
verkürzt.