463/AB XXII. GP
Eingelangt am 22.07.2003
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BM für
Inneres
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen haben am 4.
Juni 2003 unter der
Nummer 481/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Zuständigkeiten
Passwesen"
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
In Orten, in denen eine Bundespolizeidirektion besteht, war
für das Passwesen die
Bundespolizeidirektion zuständig. Eine Zuständigkeit der Bezirkshauptmannschaft
hat in
diesen Städten nie bestanden.
Die Übertragung des Pass- und Fundwesens von den
Bundespolizeidirektionen auf den
Bürgermeister bedeutet keineswegs eine Aufgabenverlagerung von den Bezirks-
verwaltungsbehörden auf die Gemeinden. Vielmehr ist darauf hinzuweisen, dass es
sich in
der überwiegenden Zahl der hier betroffenen Städte um solche mit eigenem Statut
handelt
und diesen gemäß Art. 116 Abs. 3 B-VG neben den Aufgaben der Gemeindeverwaltung
ohnehin auch jene der Bezirksverwaltung zukommen.
Zu Frage 3:
Derzeit werden keine solchen Überlegungen angestellt.