467/AB XXII. GP

Eingelangt am 22.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für auswärtige Angelegenheiten

 

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ulrike Sima, Kolleginnen und Kollegen, haben am
23. Mai 2003 unter der Nummer 466/J-NR/2003 eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend die Störfälle im ungarischen AKW Paks an mich gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Einleitend   wird   auf   die    Beantwortung   der   parlamentarischen   Anfrage   an   den

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Nr.   467/J-NR/2003   verwiesen,   in   dessen   Zuständigkeit   der   Strahlenschutz,   die

Behandlung   und    Beurteilung   von   Ereignissen   und   Störfällen    insbesondere   im

Zusammenhang mit Kernkraftwerken und deren Auswirkungen auf Österreich fällt. Die

Fragen sind in den beiden Anfragen ident, es wird daher fallweise darauf verwiesen.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass sich die Bundesregierung in ihrem Arbeitsprogramm
zu einer Fortsetzung der aktiven österreichischen Nuklearpolitik bekennt. Als
Außenministerin habe ich mich daher in meinen bilateralen Kontakten, im Rahmen der EU
und multilateraler Fora für die Ziele dieser Politik eingesetzt und werde diese Politik
konsequent weiterführen.

Zu den Fragen 1-8:

Auf die Beantwortung durch das BMLFUW wird verwiesen.


Zur Frage 9:

Auf die Beantwortung durch das BMLFUW wird verwiesen. Bei den jährlich stattfindenden
bilateralen Nuklearinformationstreffen werden die aktuellen Daten der Kontaktstellen
zusätzlich ausgetauscht.

Zu den Fragen 10-14:

Auf die Beantwortung durch das BMLFUW wird verwiesen.

Nachdem auf die Anfragen des BMLFUW keine ausreichende Information seitens der
Ungarischen Atomaufsichtsbehörde einlangte, richtete die Koordinatorin für bilaterale
Nuklearinformationsabkommen im BMaA am 7. Mai 2003 ein Schreiben an den Leiter der
ungarischen Aufsichtsbehörde und beantragte die Anberaumung eines zusätzlichen
bilateralen Nuklearexpertentreffens. Der Leiter der ungar. Aufsichtsbehörde antwortete
umgehend. Am 14. Mai fand in Wien eine erste Informationsveranstaltung über den Vorfall
statt, am 11. Juni wurde in Budapest ein zusätzliches Expertentreffen abgehalten.

Zu Frage 15:

Die ungarische Seite hat die einschlägigen internationalen Verpflichtungen und EU-
Regelungen eingehalten. Bezüglich der-weiter gefassten - Informationspflichten aus dem
bilateralen Abkommen ist festzuhalten, dass die ungarische Seite den Artikel 6 des
Abkommens anders ausgelegt hat, was zu einem von Österreich beanstandeten
Informationsmangel führte.

Zu den Fragen 16 und 17:

Auf die Beantwortung durch das BMLFUW wird verwiesen. Darüber hinaus verweise ich
auf meine Beantwortung der Fragen 10 bis 14. Beim Treffen verständigte man sich darauf,
den diesbezüglichen verstärkten Informationsaustausch fortzusetzen.


Zu Frage 18:

Bei den unter den Fragen 10 bis14 erwähnten bilateralen Treffen am 14. Mai 2003 in Wien
und am 11. Juni 2003 in Budapest konnten die Missverständnisse bei der Auslegung der
Bestimmungen des bilateralen Abkommens ausgeräumt werden.

Zu den Fragen 19-21:

Die Informationspflichten sind im bilateralen Nuklearinformationsabkommen festgelegt.
Bezüglich der konkreten Regelung wird auf die Beantwortung durch das BMLFUW
verwiesen.

Zu den Fragen 22 - 29:

Anlässlich der bilateralen Expertengespräche am 11. Juni 2003 in Budapest wurde fest-
gehalten, beim routinemäßigen bilateralen Expertentreffen im Herbst 2003 gemeinsam
eine konkretere Interpretation des Artikels 6 schriftlich zu vereinbaren.

Korrekt interpretiert sind die Bestimmungen der einschlägigen internationalen und
bilateralen Verträge als ausreichend anzusehen. Unabhängig davon ist Österreich jedoch
bestrebt, im Rahmen der jährlichen bilateralen Expertentreffen eine weitere Verbesserung
des Informationsaustausches anzusprechen und dies auch in die Protokolle aufzunehmen.

Auch auf europäischer Ebene ist Österreich bestrebt, eine Verbesserung des
Informationsaustausches im Falle einer radiologischen Notstandssituation zu erreichen.

Zu den Fragen 30 und 31:

Ja. Mit der Tschechischen Republik wurde beispielsweise zur Verbesserung des
Informationsflusses betreffend das Kernkraftwerk Temelin eine „Info-Hotline" eingerichtet.
Auch die Umsetzung einzelner Punkte der „Road Map" zur Vereinbarung von Brüssel mit
Tschechien oder die Vereinbarungen über den Austausch der Daten der Früh-
warnsysteme mit Tschechien, der Slowakei und Slowenien sowie der Austausch der


Messdaten der Aerosolmesseinrichtungen in der Nähe der Kernkraftwerke Temelin, Krsko
und Bohunice dienen diesem Ziel.

Zu Frage 32:

Dies wird zwar von Österreich grundsätzlich angestrebt, Einhaltungsregime sind in
derartigen Abkommen jedoch schwer durchsetzbar. Allfällig entstehende Probleme
werden, wie im Fall Paks, kooperativ im gemeinsamen Gespräch bereinigt.

Zu den Fragen 33 - 43:

Auf die Beantwortung der Fragen durch das BMLFUW wird verwiesen.
Zu Frage 44:

Beim bilateralen Expertentreffen am 11. Juni 2003 in Budapest bestätigte die ungarische
Seite, dass zu keinem Augenblick eine Gefährdung für die österreichische Bevölkerung
bestanden hat, was vom für Strahlenschutz zuständigen Ressort BMLFUW bestätigt
wurde. Im übrigen verweise ich auf die Anfragebeantwortung durch das BMLFUW.