469/AB XXII. GP

Eingelangt am 22.07.2003
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BM für Inneres

 

 

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gaßner und GenossInnen haben am 23. Mai 2003 unter der Nummer
447/J-NR/2003 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Ablehnung von
öffentlichen Schulen als Träger für Deutsch - Integrationskurse" eingebracht.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1.

Die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Integrationsvereinbarung (IV - V), vom 20.
September 2002, BGBI. II Nr. 338/2002, definiert in § 1 Absatz 1 die Kriterien, die Kursanbieter für eine
Zertifizierung erfüllen müssen. Diese Kriterien sehen vor, dass Institutionen der Erwachsenenbildung,
private oder humanitäre Einrichtungen sowie Einrichtungen gesetzlich anerkannter Kirchen und
Religionsgesellschaften unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen eine Zertifizierung erlangen
können.

Im Mittelpunkt der genannten Kriterien steht das Bestreben, auf die Erfahrung, Kompetenz und Qualität
jener Einrichtungen zurückzugreifen, die in der Arbeit mit ausländischen Mitbürgern sowie insbesondere
in der Vermittlung von Sprachkenntnissen seit längerem tätig sind.


Zu den Fragen 2 bis 4:

 

Derzeit sind 91 Institutionen mit mehr als 500 Kursstandorten in ganz Österreich als Anbieter von
Deutsch-Integrationskursen im Rahmen der Integrationsvereinbarung zertifiziert. Es ist somit
sichergestellt, dass ein ausreichendes Kursangebot vorliegt. Gibt es in einer Region oder Gemeinde an
einer öffentlichen Schule den Wunsch, an der Organisation von Deutsch-Integrationskursen im Rahmen
der Integrationsvereinbarung mitzuwirken, so besteht die Möglichkeit, dies in Kooperation mit anderen
Institutionen aus dem Bereich der Erwachsenenbildung oder mit privaten bzw. humanitären
Einrichtungen oder weiters mit Einrichtungen gesetzlich anerkannter Kirchen und
Religionsgesellschaften zu tun und diese als Plattform für eine Zertifizierung zu nutzen. Die Praxis zeigt,
dass beispielsweise eine Reihe von Institutionen der Erwachsenenbildung auf regionaler und lokaler
Ebene auf Räumlichkeiten und Infrastruktur von Einrichtungen der Gemeinde oder öffentlicher Schulen
zurückgreifen bzw. mit diesen kooperieren.

Eine Änderung der Zertifizierungskriterien ist daher nicht geboten.