473/AB XXII. GP

Eingelangt am 22.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wirtschaft und Arbeit

 

Anfragebeantwortung

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 445/J betreffend
Rechnungshofbericht über die Österreichische Galerie Belvedere, welche die Abge-
ordneten Gerhard Reheis, Kolleginnen und Kollegen, am 23. Mai 2003 an mich
richteten, stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Zwischen dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wurde grundsätzlich Einigkeit erzielt,
dass der Gesamtbestand der bundeseigenen Bilder jeweils entweder

a) dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bzw. in weiterer
Folge dem Kunsthistorischen Museum (insbesondere Bilder in der
Gemäldegalerie und im Depot des Kunsthistorischen Museum, in Schloss und
Depot Ambras) oder

b) dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bzw. der diesem nachgeord-
neten Dienststelle Bundesmobilienverwaltung ("hofärarischer Bilder",
insbesondere Bilder in Schloss Schönbrunn, in den
Schauräumen/Kaiserappartements der Hofburg Wien, in der Hofburg
Innsbruck, in der Präsidentschaftskanzlei der Hofburg Wien, in der
Bundespräsidentenvilla "Hohe Warte", im Jagdschloss Mürzsteg, im
Hofmobiliendepot und in der Silberkammer)


zugeordnet wird. Eine Ausnahme sollen hierbei nur jene Bilder unter b) bilden, die
nicht erst im Zuge der Erlässe aus 1939 auch vom Kunsthistorischen Museum
inventarisiert wurden, sondern bereits davor Inventarnummern des Kunsthistorischen
Museums getragen hatten (Bilder mit Inventarnummern der Gemäldegalerie unter
Nr. 7000). Diese sollen ungeachtet ihres derzeitigen Standortes dem
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bzw. dem KHM zugeordnet
werden.

Auf Basis dieser Vorgaben arbeiten seit einigen Monaten Arbeitsgruppen im
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (mit Vertretern des
Kunsthistorischen Museums) und im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
(mit Vertretern der Bundesmobilienverwaltung [BMobV] und der Schloss Schönbrunn
Kultur- und Betriebs.m.b.H. [SSKB]) an der Erstellung von Listen, die jedes einzelne
Bild erfassen und zuordnen sollen. In einem ersten Schritt sollen die Listen der Bilder
in Schloss Schönbrunn, in den Schauräumen/Kaiserappartements der Hofburg
Wien, in der Präsidentschaftskanzlei der Hofburg Wien, in der
Bundespräsidentenvilla "Hohe Warte" und im Jagdschloss Mürzsteg fertig gestellt
werden. Diese Listen sollen Beilagen zum zwischen der Bundesmobilienverwaltung
und der Schloss Schönbrunn Kultur- und Betriebs.m.b.H. abzuschließenden
Leihvertrag und zum Übergabe/Übernahmevertrag zwischen dem
Bundesministerium für Finanzen und dem Kunsthistorischen Museum werden.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Die inventarführende Stelle im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat
keinerlei Aufzeichnungen über das Gemälde "Schützengräben bei Iwangorod"
vorgefunden, wobei die Inventaraufzeichnungen bis in das Jahr 1955 zurückverfolgt
wurden.


Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Recherchen bei der österreichischen Galerie im Belvedere haben ergeben, dass der
Standort des genannten Bildes bereits im Jahre 1940 nicht mehr bekannt war und es
seither als "verschollen" geführt wird.

Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:

Die im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit entliehenen Kunstobjekte sind
inventarisiert und im Bereich der Bundesmobilienverwaltung auch digitalisiert. Die
Listen werden regelmäßig kontrolliert.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist Leihnehmer von
Kunstgegenständen, welche von

   Artothek (Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur)

   österreichische Galerie Belvedere

    Bundesmobilienverwaltung
verliehen werden.

Derzeit sind von der Artothek 221 Kunstgegenstände, von der Österreichischen
Galerie Belvedere 65 Gegenstände und von der Bundesmobilienverwaltung 26
Kunstgegenstände geliehen.

Die geliehenen Gegenstände dienen ausschließlich der Ausstattung von
Dienstzimmern und sind daher keinen besonderen Einflüssen ausgesetzt, die über
das Ausmaß einer normalen Abnützung hinausgehen. Die Leihnehmer haben
entsprechende Entlehnscheine zu unterfertigen und werden gleichzeitig über die
ordnungsgemäße Verwendung der Kunstgegenstände unterrichtet.


Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

Es wird an keinen der Leihgeber eine Gebühr entrichtet, weil es sich dabei im Falle
der Bundesmobilienverwaltung um eine nachgeordnete Dienststelle des Bundes, bei
der Artothek um eine Einrichtung des Bundes und der österreichischen Galerie ein
Bundesmuseum handelt. Die Kunstobjekte stehen jeweils im Bundeseigentum.

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

In den letzten fünf Jahren wurden an die Artothek insgesamt 109 Kunstgegenstände
und an die österreichische Galerie im Belvedere 12 Gegenstände zurückgestellt.
Bei den retournierten Kunstgegenständen wurden seitens der Leihgeber keine
Beschädigungen festgestellt.