474/AB XXII. GP
Eingelangt am 22.07.2003
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BM für
Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
In Beantwortung der schriftlichen
parlamentarischen Anfrage Nr. 465/J betreffend die
Bewilligung der ÖBB-Lehrlingsstiftung für das Lehrjahr 2003/2004, welche die
Abge-
ordneten Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen am 23. Mai 2003 an mich
richteten,
stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 7 der Anfrage:
Das Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie teilte mit, dass die
Lehrlinge, die Gegenstand des Antrages gem. § 30 des Berufsausbildungsgesetzes
der ÖBB-Lehrlingsstiftung sind, direkt von den ÖBB aufgenommen wurden, womit
der Antrag gem. § 30 des Berufsausbildungsgesetzes nicht mehr erforderlich ist.