474/AB XXII. GP

Eingelangt am 22.07.2003
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BM für Wirtschaft und Arbeit

 

Anfragebeantwortung

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 465/J betreffend die
Bewilligung der ÖBB-Lehrlingsstiftung für das Lehrjahr 2003/2004, welche die Abge-
ordneten Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen am 23. Mai 2003 an mich richteten,
stelle ich fest:

Antwort zu den Punkten 1 bis 7 der Anfrage:

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie teilte mit, dass die
Lehrlinge, die Gegenstand des Antrages gem. § 30 des Berufsausbildungsgesetzes
der ÖBB-Lehrlingsstiftung sind, direkt von den ÖBB aufgenommen wurden, womit
der Antrag gem. § 30 des Berufsausbildungsgesetzes nicht mehr erforderlich ist.