477/AB XXII GP

Eingelangt am 23.07.2003
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Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 476/J-NR/2003 betreffend die Unterstützung der
Freiwilligen Feuerwehren im Bereich der Innkreisautobahn, die die Abgeordneten Großruck und
Kollegen am 4. Juni 2003 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Frage 1:

Teilen Sie die Meinung, dass diese Feuerwehren aufgrund der geschilderten besonderen Situation
auf diesem Streckenabschnitt wesentlich mehr zu leisten haben, mehr Einsätze und damit auch
ungleich höhere Kosten als üblich haben?

Antwort:

Zur geschilderten Situation, wonach auf dem genannten Streckenabschnitt der A8, Innkreis
Autobahn hohe Unfallzahlen auftreten, darf ich auf die Daten der Unfallstatistik des Kuratoriums für
Verkehrssicherheit (Quelle: Unfallraten österreichischer Bundesstraßen 2000-2001 im Auftrag des
BMI vom Juli 2002) verweisen, wonach sich die Unfallraten in diesem Bereich im Vergleich zum
österreichweiten Durchschnitt wie folgt darstellen:

Die durchschnittliche Unfallrate (=Unfälle mit Personenschaden je 1 Million Kfz-Kilometer) der A8
beträgt: 0,09.

Im Vergleich dazu beträgt die durchschnittliche Unfallrate auf Autobahnen: 0,12 und auf den
ehemaligen Bundesstraßen - B (Freiland): 0,47.

Fragen 2 und 3:

Teilen Sie die Meinung, dass diesen Feuerwehren auch finanzielle Unterstützung seitens der
ASFINAG als Straßenerhalter zustehen würde, insbesonders durch die zur Verfügung-Stellung
geeigneter Einsatzfahrzeuge?

Unterstützen Sie dieses Ansinnen auch gegenüber der ASFINAG?

Antwort:

Für die Finanzierung von Feuerwehrausrüstung stellt der Bund den Ländern jährlich die
Katastrophenfondmittel zur Verfügung. Mit dem neuen KatF-G 1996 wurden diese Mittel deutlich
aufgestockt. Seither ist es auch Aufgabe der Länder, diese erhöhten Mittel sachgerecht auf die


verschiedenen Einsatzzwecke und -bereiche aufzuteilen. Ein allenfalls erhöhter Aufwand der
Feuerwehren in diesem Streckenabschnitt wäre aus diesen Mitteln zu bedecken.

Die ASFINAG hat darüber hinaus mit dem österreichischen Bundesfeuerwehrverband (ÖBFV)
eine Vereinbarung abgeschlossen, womit dem ÖBFV jährlich ein beträchtlicher Mitfinanzierungs-
anteil für die tunnelspezifisch erforderliche Ausrüstung der Portalfeuerwehren überwiesen wird.
Damit soll auch zum Ausdruck gebracht werden, dass seitens der ASFINAG größtes Interesse an
einer guten Zusammenarbeit mit den Feuerwehren besteht und die Leistungen der Feuerwehren
sehr hoch geschätzt werden.

In den geführten Verhandlungen mit dem österreichischen Bundesfeuerwehrverband wurde
allerdings auch klar vereinbart, dass seitens der ASFINAG nur österreichweite Lösungen getroffen
und keine Vereinbarungen für Einzelfälle abgeschlossen werden können.