477/AB XXII GP
Eingelangt am 23.07.2003
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Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 476/J-NR/2003
betreffend die Unterstützung der
Freiwilligen Feuerwehren im Bereich der Innkreisautobahn, die die Abgeordneten
Großruck und
Kollegen am 4. Juni 2003 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Frage 1:
Teilen Sie die
Meinung, dass diese Feuerwehren aufgrund der geschilderten besonderen Situation
auf diesem Streckenabschnitt wesentlich mehr zu leisten haben, mehr Einsätze
und damit auch
ungleich höhere Kosten als üblich haben?
Antwort:
Zur
geschilderten Situation, wonach auf dem genannten Streckenabschnitt der A8,
Innkreis
Autobahn hohe Unfallzahlen auftreten, darf ich auf die Daten der
Unfallstatistik des Kuratoriums für
Verkehrssicherheit (Quelle: Unfallraten österreichischer Bundesstraßen
2000-2001 im Auftrag des
BMI vom Juli 2002) verweisen, wonach sich die Unfallraten in diesem Bereich im
Vergleich zum
österreichweiten Durchschnitt wie folgt darstellen:
Die durchschnittliche Unfallrate (=Unfälle mit
Personenschaden je 1 Million Kfz-Kilometer) der A8
beträgt: 0,09.
Im Vergleich dazu beträgt die durchschnittliche Unfallrate
auf Autobahnen: 0,12 und auf den
ehemaligen Bundesstraßen - B (Freiland):
0,47.
Fragen 2 und 3:
Teilen Sie die Meinung,
dass diesen Feuerwehren auch finanzielle Unterstützung seitens der
ASFINAG als Straßenerhalter zustehen würde, insbesonders durch die zur
Verfügung-Stellung
geeigneter Einsatzfahrzeuge?
Unterstützen Sie dieses Ansinnen auch gegenüber der ASFINAG?
Antwort:
Für die
Finanzierung von Feuerwehrausrüstung stellt der Bund den Ländern jährlich die
Katastrophenfondmittel zur Verfügung. Mit dem neuen KatF-G 1996 wurden diese
Mittel deutlich
aufgestockt. Seither ist es auch Aufgabe der Länder, diese erhöhten Mittel
sachgerecht auf die
verschiedenen
Einsatzzwecke und -bereiche aufzuteilen. Ein allenfalls erhöhter Aufwand der
Feuerwehren in diesem Streckenabschnitt wäre aus diesen Mitteln zu bedecken.
Die ASFINAG hat
darüber hinaus mit dem österreichischen Bundesfeuerwehrverband (ÖBFV)
eine Vereinbarung abgeschlossen, womit dem ÖBFV jährlich ein beträchtlicher
Mitfinanzierungs-
anteil für die tunnelspezifisch erforderliche Ausrüstung der Portalfeuerwehren
überwiesen wird.
Damit soll auch zum Ausdruck gebracht werden, dass seitens der ASFINAG größtes
Interesse an
einer guten Zusammenarbeit mit den Feuerwehren besteht und die Leistungen der
Feuerwehren
sehr hoch geschätzt werden.
In den geführten
Verhandlungen mit dem österreichischen Bundesfeuerwehrverband wurde
allerdings auch klar vereinbart, dass seitens der ASFINAG nur österreichweite
Lösungen getroffen
und keine Vereinbarungen für Einzelfälle abgeschlossen werden können.