478/AB XXII GP
Eingelangt am 23.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 478/J-NR/2003
betreffend CEATS, die die
Abgeordneten Steier und GenossInnen am 4. Juni 2003 an mich gerichtet haben,
beehre ich mich wie
folgt zu beantworten:
Fragen 1,10 und 17:
Wichtige und häufig angeführte Argumente für CEATS sind
Synergieeffekte und damit auch eine
Kostensenkung für die Luftraumnutzer. Mit Ersparnissen in welcher Höhe rechnet
man in den
einzelnen Bereichen: Personalaufwand; grenzüberschreitende Nutzung bestehender
Infrastrukturen; Flugsicherungstechnik durch gemeinsame Forschung, Entwicklung,
Ausschreibung, Beschaffung und Verwendung der erforderlichen künftigen
Infrastruktur;
Einsparungen durch optimierte Luftprofile (bitte einzeln anführen)?
Liegt für Österreich im speziellen für das Projekt CEATS
eine Kosten-Nutzen-Analyse vor und
wenn ja, mit welchen Resultaten?
Welche konkreten positiven Effekte für die heimische
Luftfahrt in Form von Verbilligungen für die
Airlines erwarten Sie sich durch CEATS?
Antwort:
Gemäß einer im Auftrag der CEATS Mitgliedstaaten von der
EUROCONTROL erstellten Kosten-
/Nutzenanalyse aus 2000 beläuft sich das jährliche Einsparungspotential für die
Luftraumnutzer in
einer Größenordnung von ca. 75 Mio Euro (im Jahr 2007) mit einer erwarteten
Steigerung bis hin
zu 145 Mio. Euro (im Jahr 2015). Die beiden Hauptelemente der erwarteten
Einsparung bilden,
dass der CEATS Raum den Luftraumnutzem einerseits ein optimiertes Flugprofil
(Streckenlänge
und optimale Höhe) anbieten kann (ca. 60% der Einsparung) und andererseits
bestehenden oder
vor dem Hintergrund des prognostizierten Verkehrswachstums bis 2015 erwarteten
Verspätungen
im Flugverkehr abhilft (ca. 40% der Einsparung). Die Einsparungen für die
Staaten belaufen sich
gemäß dieser Studie auf jährlich ca. 31 Mio Euro, wobei ein Anteil von ca. 11
Mio Euro allein auf
Österreich entfällt. Diese Einsparungen der Staaten beziehen sich lediglich auf
das reduzierte
Erfordernis an Flugsicherungspersonal, zumal zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht
berechnet
werden kann, inwieweit die (teilweise) Wiederverwendung eines bestehenden
Flugsicherungssystems einer oder mehrerer CEATS Staates(n) den
Kosten-/Nutzenfaktor positiv
beeinflussen könnte.
Frage 2:
Die Grundsatzvereinbarung für CEATS wurde 1997
abgeschlossen; der Teilbetrieb von CEATS
soll ab 2007, also erst 10 Jahre später erfolgen. Werden für das Projekt CEATS
Adaptierungen an
die mittlerweile veränderten Rahmenbedingungen im europäischen Flugverkehr
erforderlich sein
und wenn ja welche?
Antwort:
Zur Richtigstellung darf angemerkt werden, dass mit Oktober
2007 die sogenannte "initial
operation" von CEATS möglich gemacht wird. Dies bedeutet, dass Staaten,
welche die Absicht
und Notwendigkeit für sich erkennen, bereits ab diesem Zeitpunkt ihre
Flugsicherungssektoren von
der CEATS Zentrale aus betreiben. Der Terminus "full operation" ab
2010 normiert lediglich, dass
mit 2010 alle CEATS Staaten ihre Flugsicherungssektoren von der CEATS Zentrale
aus betreiben
werden. Zur Frage einer allfälligen Adaptierung des Projektes darf berichtet
werden, dass im Zuge
einer CEATS Ministerkonferenz im Juni 2001 eine Adaptierung insofern
vorgenommen wurde, als
der EUROCONTROL aufgetragen wurde, eine intensivere Einbindung der vorort
tätigen "CEATS
Flugsicherungsbetreiber" vorzusehen. Dies geschah zu dem Zweck, dass eine
harmonisierte
Planung und Gestaltung der nationalen Flugsicherungen im CEATS Raum, wie auch
deren
Berücksichtung bei der Planung von CEATS durch die EUROCONTROL eine
gegenseitige
positive Wechselwirkung erzeugen soll.
Frage 3:
Eine dieser veränderten Rahmenbedingungen ist das „Single
European Sky" (SES - ein
europäischer Luftraum)- Konzept der EU, das künftig in Europa nur mehr sieben
bis zehn
„funktionale Luftraumblöcke'' (statt bisher mehr als 60 meist mit den
Staatsgrenzen idente Blöcke)
vorsieht. Soll CEATS einer dieser sieben bis zehn Blöcke werden? Wenn ja,
welche Aktivitäten
gibt es seitens Ihres Ressorts, um diese Entscheidung zu forcieren und CEATS an
SES
anzupassen?
Antwort:
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass sowohl Single European
Sky (SES) als auch CEATS eine
ähnliche Zielrichtung verfolgen. Die Unterschiedlichkeit besteht darin, dass
SES (voraussichtlich
ab 2005) die rahmenrechtlichen Bedingungen für eine künftige
grenzüberschreitende Kooperation
im Bereich der Flugsicherung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft bilden
soll, wo hingegen
CEATS (in gleicher Weise wie die bereits bestehende EUROCONTROL
Flugsicherungszentrale in
Maastricht) eine faktische Umsetzung von SES darstellt und somit SES bereits
vorwegnimmt.
Wesentliches Element bildet dabei auch, dass CEATS auch zwei Partner einbindet,
welche beim
Inkrafttreten von SES noch nicht Mitglieder der Gemeinschaft sein werden.
Inwieweit CEATS als
künftiger "funktioneller Luftraumblock" bezeichnet werden kann, kann
zum gegenwärtigen
Zeitpunkt nicht beurteilt werden, zumal dieser Begriff in den SES Verordnungen
ohne Erläuterung
eingefügt wurde.
In jedem Fall besteht die Absicht durch CEATS einen
Zusammenschluss kleinerer nationaler
Flugsicherungseinheiten in Mitteleuropa zu erwirken und dabei allfälligen von
Außen gesteuerten
Übernahme- und Zusammenlegungsabsichten durch große Flugsicherungsorganisationen
in
Europa aktiv entgegenzuwirken, zumal im Wege von CEATS sichergestellt bleibt,
dass die
Einflussnahme und Entscheidungsbefugnis über CEATS bei den nationalen
Vertragsparteien
verbleibt. Soweit die Anpassung von CEATS an SES angesprochen ist, möchte ich
betonen, dass
Österreich bei der Erstellung der SES Verordnungen dafür Sorge getragen hat,
dass bei der
Festlegung von Luftraumblöcken bestehende Abkommen (wie CEATS) zu respektieren
sind. Es
besteht auch für die Mitgliedstaaten das gleiche Recht,
Vorschlägen zur Zusammenlegung von
Luftraumblöcken mittels Vetorecht
entgegenzutreten.
Fragen 4 und 5:
Hervorgehoben werden die wirtschaftlich positiven Effekte
der Ansiedlung von 400 CEATS-
Bediensteten in Österreich. Wie hoch schätzen Sie den Anteil an
österreichischen
Arbeitnehmerinnen unter diesen 400 CEATS-Mrtarbeitern?
Als Vorteil von CEATS wird die Reduzierung nationaler
Personalerfordernisse durch Wegfall des
oberen Luftraums und die Möglichkeit zur Reorganisation bestehender nationaler
Flugsicherungseinheiten angeführt. Sind in Österreich unter diesem Titel
Personalreduktionen und
Reorganisationen bei der AUSTRO CONTROL (ACG) geplant und wenn ja, in welchem
Ausmaß?
Antwort:
Im Bereich des Flugsicherungspersonals verfolgt CEATS die
Absicht, vorwiegend die bereits vorort
tätigen Flugverkehrsleiter zusammen mit dem betroffenen Luftraum an
CEATS/EUROCONTROL
zu übertragen. Aus dieser Tatsache ergibt sich indirekt eine Quotenregelung, so
dass erwartet
werden kann, dass ca. 60% des in Österreich für die Luftraumüberwachung tätigen
Personals zu
CEATS wechseln wird. Angeschlossen daran ergibt sich ein analog zur
österreichischen
Flugsicherung prozentualer Übertritt des sogenannten "overheads"
bestehend aus
Verwaltungspersonal, Technikern und Systemexperten, wobei die Zahl der
Systemexperten zum
gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht genau vorhergesagt werden kann, als dies von
der
Entscheidung abhängig ist, ob das österreichische Flugsicherungssystem für
CEATS eingebracht
und wiederverwertet werden kann.
Fragen 6 und 7:
Welche
arbeitsmarktpolitischen und finanziellen Auswirkungen wird das CEATS - Projekt
auf die
ACG und deren rund 1000 Mitarbeiter haben?
Wie lassen sich die Bestrebungen der CEATS - Staaten nach
Effizienzsteigerung und
Kosteneinsparung damit in Einklang bringen, dass es bei der AUSTRO CONTROL zu
keinen
Kündigungen kommen soll?
Antwort:
Durch die Errichtung und den Betrieb von CEATS wird
lediglich ein Teilbereich der Flugsicherung
(oberer Luftraum der für den Streckenflug zuständigen Bezirkskontrollstelle),
welcher in sich selbst
nur einen Teilbereich der Mission und des Aufgabenbereichs der ACG darstellt,
herausgelöst und
der EUROCONTROL übertragen. Vor dem Hintergrund, dass mit hoher
Wahrscheinlichkeit das
hierzu tätige Personal in den Stand von CEATS/EUROCONTROL wechseln wird und
aufgrund der
Tatsache, dass ACG jene Dienste vorhalten muss, welche für die Bereitstellung
von technischen
Einrichtungen, die von EUROCONTROL im Rahmen von CEATS mitbenutzt werden, ist
mit nur
geringfügigen Auswirkungen auf die bestehende Personalsituation der ACG zu
rechnen.
Frage 8:
CEATS wird in den Erläuterungen als „Ausfallersatz für die
ACG" angeführt. Warum geht man Ihrer
Ansicht nach davon aus, dass dies erforderlich sein könnte oder sollte?
Antwort:
Ohne auf
Extremszenarien wie Terrordrohungen oder Streikfälle eingehen zu wollen,
ist
aktenkundig,
dass
Flugsicherungssysteme trotz bestmöglicher Vorsorge und
Redundanzvorkehrungen von Ausfällen in unregelmäßigen Abständen betroffen sein
können
welche auf die Sicherheit der Luftfahrt wirken und denen in der Regel mit
unmittelbaren und
erheblichen Kapazitätseinschränkungen begegnet werden muss. Zum gegenwärtigen
Zeitpunkt
bestehen keinerlei Vorkehrungen, welche einen nahtlosen und reibungslosen
Fortbestand des
Flugsicherungsbetriebs bei einem
Systemausfall
gewährleisten können, zumal benachbarte
Flugsicherungsorganisationen in Ermangelung der technischen Vorkehrungen bzw.
in Unkenntnis
der lokalen Verfahren dieser Rolle nicht nachkommen könnten. Mit CEATS besteht
die Möglichkeit
in einem horizontal deckungsgleichen Luftraum und mit einem identischen jedoch
funktional und
örtlich abgesetzten System zumindest eingeschränkt dahingehend aktiv zu werden.
Frage 9:
Welche konkreten Synergieeffekte wird CEATS bei der Nutzung
bestehender und künftiger
Infrastrukturen durch die im unteren Luftraum verbleibenden nationalen
Flugsicherungseinheiten
für Österreich bringen?
Antwort:
Zum Thema der Synergieeffekte bei der bestehenden
Infrastruktur kann erwartet werden, dass
durch die Bereitstellung dieser an die EUROCONTROL für CEATS zeitgleich eine
Koordinierung
zwischen den nationalen Flugsicherungen zu erfolgen hat, welche eine
grenzüberschreitende
Nutzung auch im unteren Luftraum möglich macht. Zum Thema einer künftig zu
schaffenden
Infrastruktur kann berichtet werden, dass im Wege von CEATS eine verbesserte
Planung und
Abstimmung zwischen der EUROCONTROL und den verbleibenden
Flugsicherungsbetreibern
erfolgen sollte, welche insbesondere eine koordinierte, zieloptimierte und
kostengünstige
Vorgehensweise bei der Umsetzung künftiger europaweiter Flugsicherungsprojekte
machbar
erscheinen lässt. EUROCONTROL als der europäischen Kompetenzzentrale bei der
Erstellung
von zukünftigen Flugsicherungssystemen und Verfahren kommt hierbei eine
besondere und
doppelte Rolle zu.
Frage 11:
In den
erläuternden Bemerkungen der Gesetzesvorlage wird ausgeführt, dass sich durch
die
„zeitlich verzögerte Implementierung (2007/2010 statt 2005) der
Kosten-Nutzen-Faktor" verringert
hat. In welchem Ausmaß ist dies erfolgt und wie hoch sind die ebenfalls
angeführten erwarteten
zeitlich befristeten Kostenerhöhungen im Projekt CEATS?
Antwort:
Zur Verringerung des Kostennutzenfaktors haben folgende Elemente beigetragen:
•
Schaffung von drei CEATS Hilfseinrichtungen in Ungarn, Tschechien und
Italien
(+100%);
•
Erhöhtes Verkehrsaufkommen seit Projektanfang erfordert ein geändertes
Flugsicherungssektorenmanagement, so dass
eine geänderte Raumplanung mit
assoziierten Kosten für die CEATS Zentrale zu veranschlagen war (+12%);
• Analoger Anstieg im Bedarf des benötigten Flugsicherungspersonals (+6%);
•
Erhöhte Kosten infolge neuer erforderlicher Funktionalitäten für das
CEATS
Flugsicherungssystem (+17%).
Es ist jedoch festzuhalten, dass mit Ausnahme der o.a.
CEATS Hilfseinrichtungen analoge und
voraussichtlich kostenintensivere Anpassungen jedenfalls auch bei den
nationalen
Flugsicherungen im CEATS Raum zu erfolgen hätten.
Für die Luftraumnutzer ergibt sich eine ca. 10% jährliche
Reduktion des Kostennutzenfaktors
gegenüber einer mit ursprünglich 2005 angesetzten Betriebsaufnahme.
Frage 12:
Gerüchteweise soll der Vollbetrieb der
CEATS-Flugsicherungszentrale tatsächlich erst ab 2015
möglich sein. Entspricht dies den Tatsachen? Falls nein, können Sie
garantieren, dass der
Vollbetrieb der CEATS-Flugsicherungszentrale ab 2010 gesichert sein wird?
Antwort:
Dieses Gerücht ist mir nicht bekannt. Seitens der CEATS
Verkehrsminister wurde im Rahmen der
bereits o.a. Ministerkonferenz 2001 der EUROCONTROL aufgetragen, die
Implementierungsarbeiten zu CEATS in der Weise zu betreiben, dass die "initial
Operation" zu
CEATS 2007 und die "full operation" 2010 erfolgen kann. Die
Verantwortlichkeit zur Einhaltung der
vorgegebenen Zeitpläne liegt somit bei der EUROCONTROL.
Frage 13:
Laut Erläuterungen stehen ca. 12,35 Mio. Euro für den
Erwerb des Grundstückes zur Verfügung.
Wie hoch waren die tatsächlichen Kosten?
Antwort:
Die ausgewiesenen 12,35 Mio. Euro wurden seitens des Bundes
für den Ankauf einer
Liegenschaft im Bereich der Wiener Donau-City (Donauplatte) für CEATS
bereitgestellt und hätten
zusammen mit einem ergänzenden 35% Anteil der Gemeinde Wien die Summe des
Kaufpreises
für diese Liegenschaft gebildet. Wie aus dem Ministerratsvortrag vom 25. März
2003 hervorgeht,
wurden infolge technischer und sicherheitsrelevanter Bedenken nunmehr eine Liegenschaft
im
Bereich des Flughafens Wien-Schwechat für die CEATS Flugsicherungszentrale
ausgewählt. Da
die Verhandlungen über die Liegenschaftsübertragung zum gegenwärtigen Zeitpunkt
nicht
abgeschlossen sind, kann ich hinsichtlich des Preises der Liegenschaft keine
verbindliche
Aussage machen, zumal die finanzielle Angemessenheit des Grundstückspreises
vorab vom BMF
zu prüfen sein wird.
Fragen 14 und 15:
Laut Medienberichten gibt es Differenzen bei der
geschätzten Investitionssumme für die CEATS-
Zentrale: EUROCONTROL-Direktor Stadier spricht von rund 1 Mrd. Euro, die ACG
schätzt mit
einem Viertel der Investitionssumme das Auskommen zu finden. In welcher Höhe
werden sich die
Investitionskosten tatsächlich bewegen?
Wie hoch werden die Kosten für die Errichtung und den
Betrieb für die CEATS-
Flugsicherungszentrale veranschlagt, deren Kostentragung nach einem
Kostenteilungsschlüssel
von allen CEATS-Mitgliedsstaaten auf die Luftraumnutzer übergewälzt werden
sollen?
Antwort:
Die Investitionskosten zu CEATS betragen gemäß der
vorliegenden Kosten-/Nutzenanalyse sowie
der von der EUROCONTROL hierzu angestellten Studie ca. 51, 3 Mio. Euro für das
Gebäude der
CEATS Zentrale und ca. 79,7 Mio. Euro für das Flugsicherungssystem, wobei im
Falle des Flugsicherungssystems Einsparungen insoweit
möglich sind, als bestehende Systeme
oder Komponenten davon, welche gegenwärtig bei den CEATS
Flugsicherungsorganisationen
bereits bestehen, für den Betrieb von CEATS wiederverwendet werden könnten.
Die Betriebskosten schlüsseln sich in ca. 53,6 Mio. Euro
Personalkosten (für alle CEATS
Bediensteten) und ca. 13 Mio. Euro an Instandhaltungskosten für Gebäude und
System auf.
Es darf bei dieser Gelegenheit festgehalten werden, dass
die Kosten für das CEATS Gebäude und
System wie auch die Betriebskosten im Wege von Flugsicherungsstreckengebühren
getragen
werden.
Frage 16:
Wie wollen sie den gleichen Sicherheitsstatus im
Flugverkehr bei "reduziertem Personalaufwand
gegenüber den gegenwärtigen nationalen Erfordernissen" garantieren?
Antwort:
Die Reduktion des Personalaufwands ergibt sich aus der
Tatsache, dass mit CEATS eine
grenzüberschreitende Organisation des betroffenen Luftraumes möglich gemacht
wird.
Gegenwärtig werden die Luftraumorganisation wie auch die Streckenführungen der
Luftfahrzeuge
von nationalen Grenzen eingeengt. Mit CEATS wird es möglich,
grenzüberschreitende
Festlegungen zu treffen, welche sowohl die Optimierung der Streckenführungen
als auch die
Größe der Flugsicherungssektoren betrifft. Vor diesem Hintergrund ist der
Betrieb der CEATS
Zentrale mit einem um ca. 25 bis 30% geringeren Sektoraufwand möglich, welcher
direkt auf die
erforderlichen Personalerfordernisse im diesem Bereich wirkt ohne dabei die
Sicherheit der
Luftfahrt zu beeinträchtigen.