482/AB XXII GP

Eingelangt am 23.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 522/J-NR/2003 betreffend Maßnahmen gegen den
zunehmenden Flugverkehr über Vorarlberg, die die Abgeordneten Anna Franz und KollegInnen am
12. Juni 2003 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Frage 1:
Können Sie uns verlässliche Zahlen zur Verfügung stellen, die die langfristige Entwicklung des
Flugverkehrs über Vorarlberg nachvollziehbar dokumentieren?

Antwort:

Ich darf Ihnen mitteilen, dass ich die Fachexperten meines Hauses angewiesen habe, eine konti-
nuierliche Dokumentation der Verkehrsentwicklung insbesondere über Vorarlberg vorzuhalten.
Diese Dokumentation kann in Absprache mit allen Beteiligten kurzfristig und anlassbezogen zur
Verfügung gestellt werden.

Frage 2:

Wirken Sie auf die Firma AUSTRO-CONTROL dahingehend ein, dass die Überflüge über Vorarl-
berg auf ein notwendiges und nicht vermeidbares Mindestmaß eingeschränkt werden und kein
Umwegflugverkehr über Vorarlberg zugelassen wird?

Antwort:

Zum Thema des Überfluges über Vorarlberg darf ich Ihnen berichten, dass die über Vorarlberg
führenden Strecken bereits Mitte der 90er Jahre etabliert wurden und unverändert beibehalten
werden. Der Festlegung neuer weiterer Flugstrecken über Vorarlberg (und dem Bregenzerwald im
Besonderen) wird dabei seitens des bmvit wie auch der Austro Control GmbH nicht nähergetreten,
was nicht zuletzt im Einklang mit den von Seiten der Vorarlberger Landesregierung bereits im Jahr
1999 und davor erfolgten Eingaben steht.

Frage 3:

Werden Sie Maßnahmen treffen, damit das neue An- und Abflugreglement in Zürich-Kloten keinen
zusätzlichen Flugverkehr über Vorarlberg zur Folge hat?

Antwort:

Ich darf eingangs festhalten, dass vor dem Hintergrund einer stagnierenden Wirtschaft und der
damit verbundenen negativen Auswirkung auf die Luftfahrtindustrie, mittelfristig eine Steigerung
des europäischen Flugaufkommens nicht erwartet wird. Dies trifft generell auch für die An- und


Abflüge nach und von Zürich zu. Ich gehe weiters davon aus, dass die Zahl der Flüge von/nach
Zürich durch den bevorstehenden (deutschen) Vertrag nochmals eingeschränkt wird.
Die zwischen Deutschland/Schweiz/Österreich vereinbarte "Einbahnregelung" für den Flugverkehr
nach/von Zürich, bei der die Anflüge nach Zürich aus dem Osten ausschließlich über Deutschland
und nur die Abflüge von Zürich nach Osten mit einem Teilstück über Vorarlberg geführt werden
stellt sicher, dass keine unmittelbare Beeinflussung gegeben ist.

Da der o.a. "Deutsche Vertrag" die Zahl der Flüge nach Zürich reduziert, ist davon auszugehen,
dass die Zahl der Abflüge - auch derjenigen die über österreichisches Hoheitsgebiet geführt wer-
den - in gleicher Weise vermindert wird. Ergänzend darf ich informieren, dass die Abflüge von Zü-
rich, infolge der Entfernung des Flughafens Zürich von der Staatsgrenze in den österreichischen
Luftraum normalerweise in einer Flughöhe von ca. 5000 Metern oder darüber eintreten.

Fragen 4 und 5:

Welche Gründe waren dafür ausschlaggebend, dass Luftverkehrsstraßen in den vergangenen Jah-
ren über Vorarlberger Gebiet verschoben, verbreitert und neu errichtet wurden bzw. warum sind
die Änderungen einseitig zu Lasten Österreichs und Vorarlbergs erfolgt ?

Werden Sie bei den zuständigen internationalen Organisationen dafür eintreten, dass diese Flug-
straßen in der ursprünglichen Entfernung bzw. Dimension anzuordnen sind?

Antwort:

Ich darf auf meine Ausführungen unter Frage 2) verweisen und Ihnen mitteilen, dass darüber hi-
nausgehend in den vergangenen Jahren über Vorarlberg Streckenführungen weder verschoben,
verbreitert oder neu eingerichtet wurden. Die Festlegung von Flugstrecken über Österreich erfolgt
grundsätzlich in Abstimmung mit allen betroffenen Staaten im Rahmen einer europaweiten Koordi-
nierung und im Wege der Dachorganisationen ICAO (Internationale Zivilluftfahrtorganisation) und
EUROCONTROL (Europäische Organisation für Flugsicherung). Ich halte dabei fest, dass ein ein-
seitiger von Österreich vorgenommener Eingriff in die Streckenführungen nicht ohne Widerspruch
aller Betroffenen machbar ist, zumal die gegenwärtige Verkehrsabwicklung in der Region vom Ge-
danken getragen wird, die Verkehrsströme und die Umweltbelastung zu balancieren und für ein
Maximum an Sicherheit im Flugverkehr zu sorgen.

Frage 6:

Wie stehen Sie zur Forderung des Vorarlberger Landtages, sich bei der EU für eine generelle Auf-
hebung der Mineralölsteuerbefreiung für den internationalen Flugverkehr einzusetzen?

Antwort:

Ich darf auf meinen in Beilage angeschlossenen Brief an Landeshauptmann Sausgruber verwei-
sen, der mir diese Forderung des Vorarlberger Landtages zur Kenntnis gebracht hat.