482/AB XXII GP
Eingelangt am 23.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 522/J-NR/2003 betreffend Maßnahmen
gegen den
zunehmenden Flugverkehr über Vorarlberg, die die Abgeordneten Anna Franz und
KollegInnen am
12. Juni 2003 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Frage 1:
Können Sie uns
verlässliche Zahlen zur Verfügung stellen, die die langfristige Entwicklung des
Flugverkehrs über Vorarlberg nachvollziehbar dokumentieren?
Antwort:
Ich
darf Ihnen mitteilen, dass ich die Fachexperten meines Hauses angewiesen habe,
eine konti-
nuierliche Dokumentation der Verkehrsentwicklung insbesondere über Vorarlberg
vorzuhalten.
Diese Dokumentation kann in Absprache mit allen Beteiligten kurzfristig und
anlassbezogen zur
Verfügung gestellt werden.
Frage 2:
Wirken
Sie auf die Firma AUSTRO-CONTROL dahingehend ein, dass die Überflüge über
Vorarl-
berg auf ein notwendiges und nicht vermeidbares Mindestmaß eingeschränkt werden
und kein
Umwegflugverkehr über Vorarlberg zugelassen wird?
Antwort:
Zum
Thema des Überfluges über Vorarlberg darf ich Ihnen berichten, dass die über
Vorarlberg
führenden Strecken bereits Mitte der 90er Jahre etabliert wurden und
unverändert beibehalten
werden. Der Festlegung neuer weiterer Flugstrecken über Vorarlberg (und dem
Bregenzerwald im
Besonderen) wird dabei seitens des bmvit wie auch der Austro Control GmbH nicht
nähergetreten,
was nicht zuletzt im Einklang mit den von Seiten der Vorarlberger
Landesregierung bereits im Jahr
1999 und davor erfolgten Eingaben steht.
Frage 3:
Werden
Sie Maßnahmen treffen, damit das neue An- und Abflugreglement in Zürich-Kloten
keinen
zusätzlichen Flugverkehr über Vorarlberg zur Folge hat?
Antwort:
Ich
darf eingangs festhalten, dass vor dem Hintergrund einer stagnierenden
Wirtschaft und der
damit verbundenen negativen Auswirkung auf die Luftfahrtindustrie,
mittelfristig eine Steigerung
des europäischen Flugaufkommens nicht erwartet wird. Dies trifft generell auch
für die An- und
Abflüge
nach und von Zürich zu. Ich gehe weiters davon aus, dass die Zahl der Flüge
von/nach
Zürich durch den bevorstehenden (deutschen) Vertrag nochmals eingeschränkt
wird.
Die zwischen Deutschland/Schweiz/Österreich vereinbarte "Einbahnregelung"
für den Flugverkehr
nach/von Zürich, bei der die Anflüge nach Zürich aus dem Osten ausschließlich
über Deutschland
und nur die Abflüge von Zürich nach Osten mit einem Teilstück über
Vorarlberg geführt werden
stellt sicher, dass keine unmittelbare Beeinflussung gegeben ist.
Da
der o.a. "Deutsche Vertrag" die Zahl der Flüge nach Zürich reduziert,
ist davon auszugehen,
dass die Zahl der Abflüge - auch derjenigen die über österreichisches
Hoheitsgebiet geführt wer-
den - in gleicher Weise vermindert wird. Ergänzend darf ich informieren, dass
die Abflüge von Zü-
rich, infolge der Entfernung des Flughafens Zürich von der Staatsgrenze in den
österreichischen
Luftraum normalerweise in einer Flughöhe von ca. 5000 Metern oder darüber
eintreten.
Fragen 4 und 5:
Welche
Gründe waren dafür ausschlaggebend, dass Luftverkehrsstraßen in den vergangenen
Jah-
ren über Vorarlberger Gebiet verschoben, verbreitert und neu errichtet wurden
bzw. warum sind
die Änderungen einseitig zu Lasten Österreichs und Vorarlbergs erfolgt ?
Werden
Sie bei den zuständigen internationalen Organisationen dafür eintreten, dass
diese Flug-
straßen in der ursprünglichen Entfernung bzw. Dimension anzuordnen sind?
Antwort:
Ich
darf auf meine Ausführungen unter Frage 2) verweisen und Ihnen mitteilen, dass
darüber hi-
nausgehend in den vergangenen Jahren über Vorarlberg Streckenführungen weder
verschoben,
verbreitert oder neu eingerichtet wurden. Die Festlegung von Flugstrecken über
Österreich erfolgt
grundsätzlich in Abstimmung mit allen betroffenen Staaten im Rahmen einer
europaweiten Koordi-
nierung und im Wege der Dachorganisationen ICAO (Internationale
Zivilluftfahrtorganisation) und
EUROCONTROL (Europäische Organisation für Flugsicherung). Ich halte dabei fest,
dass ein ein-
seitiger von Österreich vorgenommener Eingriff in die Streckenführungen nicht
ohne Widerspruch
aller Betroffenen machbar ist, zumal die gegenwärtige Verkehrsabwicklung in der
Region vom Ge-
danken getragen wird, die Verkehrsströme und die Umweltbelastung zu balancieren
und für ein
Maximum an Sicherheit im Flugverkehr zu sorgen.
Frage 6:
Wie
stehen Sie zur Forderung des Vorarlberger Landtages, sich bei der EU für eine
generelle Auf-
hebung der Mineralölsteuerbefreiung für den internationalen Flugverkehr
einzusetzen?
Antwort:
Ich
darf auf meinen in Beilage angeschlossenen Brief an Landeshauptmann Sausgruber
verwei-
sen, der mir diese Forderung des Vorarlberger Landtages zur Kenntnis gebracht
hat.
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