483/AB XXII GP

Eingelangt am 23.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und
Kollegen vom 23.05.2003, Nr. 452/J, betreffend belastete Gebiete - Luft in Kärnten, beehre
ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu Frage 1:

Seitens des Landeshauptmannes von Kärnten wurde aufgrund von 36 Überschreitungen des
PM10-Tagesmittelwerts in Klagenfurt im Jahr 2001 eine Statuserhebung für PM10 in Auftrag
gegeben. Weiters wurden Sanierungsmaßnahmen im Raum Arnoldstein zur Verbesserung
der Immissionssituation für Staubniederschlag durchgeführt bzw. eingeleitet.

Zu Frage 2:

Die Statuserhebung für den Raum Arnoldstein betreffend die Blei- und Cadmiumbelastung
im Staubniederschlag wird nach der Veröffentlichung des IG-L-Jahresberichts 2002 im Juni
2003 in Angriff genommen und soll innerhalb der für die Überschreitung von Mittelwerten des
Jahres 2002 geltenden gesetzlichen Frist von 12 Monaten fertiggestellt werden.


Zu Frage 3:

Die Statuserhebung für Klagenfurt betreffend die Überschreitungen des PM10-Grenzwerts
im Jahr 2001 wurde Ende Juni 2003 vorgelegt und gemäß § 8 IG-L zur Stellungnahme
übermittelt.

Zu Frage 4:

Die Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft über belastete Gebiete (Luft) zum UVP-G 2000, BGBI. II Nr. 206/2002 wird
aktualisiert, sobald die validierten Daten der Ämter der Landesregierungen und der Jahres-
bericht der Luftgütemessungen in Österreich 2002 des Umweltbundesamtes vorliegen. Erst
aufgrund dieser Datengrundlage kann eine fachlich zuverlässige Bestimmung entsprechen-
der belasteter Gebiete erfolgen. Erst zu diesem Zeitpunkt wird auch feststehen, ob und
welche weiteren Gebiete in Kärnten in die Verordnung aufzunehmen sein werden. Es ist zu
erwarten, dass ein entsprechendes Begutachtungsverfahren und die Erlassung einer ent-
sprechenden Verordnung im Herbst des Jahres 2003 erfolgen kann.