491/AB XXII. GP
Eingelangt am 23.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 449/J-NR/2003 betreffend
Amtstätigkeit von
Staatssekretär Mag. Kukacka, die
die Abgeordneten Dr. Kräuter und GenossInnen am 23. Mai 2003
an mich gerichtet haben, beehre ich mich
wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Wie viele
Mitarbeiter sind im Büro von Staatssekretär Kukacka beschäftigt, geordnet nach
Referenten und Sekretariatskräften?
Antwort:
Im Büro von Staatssekretär Mag. Kukacka sind neben dem Leiter des
Büros und dem Pressesprecher 4 Referenten, 4 Sekretariatskräfte, beschäftigt.
Frage 2:
Wie viele
Mitarbeiter stehen im Vergleich dazu dem Bundesminister für Verkehr, Innovation
und
Technologie in dessen Büro zur Verfügung, geordnet nach Referenten und Sekretariatskräften?
Antwort:
In meinem
Kabinett arbeiten neben dem Kabinettschef und der Pressesprecherin 8 Referenten
und 5 Sekretariatskräfte.
Frage 3:
Wie viele
Mitarbeiter beider Büros sind über Arbeitsleihverträge beschäftigt und mit
welchen
Unternehmen wurden diese Arbeitsleihverträge abgeschlossen?
Antwort:
Im Büro des
Herrn Staatssekretärs sind 5 Mitarbeiter im Rahmen eines Arbeitsleihvertrages,
abgeschlossen mit der Wirtschaftskammer Österreich, den österreichischen
Bundesbahnen, der
Personal Leasing GmbH und dem Wiener Pressverein, beschäftigt. In meinem Büro
ist je ein
Mitarbeiter der österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßen Ges.m.b.H und
der
österreichischen Bundesbahnen aufgrund eines solchen Vertrages beschäftigt.
Fragen 4 und 5:
Ist es richtig,
dass einige Mitarbeiter im Büro des Staatssekretärs ein höheres Einkommen
beziehen, als vergleichbare Referenten im Ministerbüro?
Ist es richtig,
dass allein die Personalkosten für das Büro des Staatssekretärs insgesamt mit
rund
600.000 Euro pro Jahr veranschlagt sind, und wenn ja, woraus resultieren diese
hohen Kosten?
Antwort:
Ja. Bei den
Vertragsbediensteten nach dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 ist das
allerdings
nicht der Fall. Bei den aufgrund von Arbeitsleihverträgen überlassenen
Mitarbeitern sind
unterschiedliche Bezüge gegeben, wobei die Beschäftigung dieser Mitarbeiter zu
den gleichen
Konditionen erfolgt, wie bei den überlassenden Unternehmen.
Die
Personalausgaben für das Büro des Herrn Staatssekretärs werden voraussichtlich
rund
€ 716.000,-- pro Jahr betragen.
Fragen 6 und 7:
Inwieweit sind
die Aufgaben des Büros von Staatssekretär Kukacka und dem Ministerbüro
getrennt?
Gibt es zwischen
dem Büro des Staatssekretärs und dem Ministerbüro fachliche
Überschneidungen (z.B. jeweils einen Referenten mit ähnlichen Kompetenzen)?
Antwort:
Gemäß Artikel 78
B-VG können dem Bundesminister zur Unterstützung in der Geschäftsführung
und zur parlamentarischen Vertretung Staatssekretäre beigegeben werden.
Aufgrund dieser
Gesetzeslage und einer darüber hinaus gehenden Vereinbarung zwischen dem Herrn
Staatssekretär und mir sind die Kompetenzen klar geregelt. Aufgrund dieser
Gesetzeslage ist
sowohl die Zusammensetzung des Kabinetts des Bundesministers und des Büros des
Staatssekretärs vorgenommen worden.
Frage 8:
Ist es richtig,
dass durch Staatssekretär Kukacka mit Amtsantritt eine neue Büroeinrichtung
geordert wurde, ohne auf vorhandene Möblierungen im Bundeseigentum
zurückzugreifen und
wenn ja, wie hoch sind die Kosten für diese Möbel?
Antwort:
Im
Bundeseigentum steht keine entsprechende Büroeinrichtung für Herrn
Staatssekretär Kukacka
lagernd zur Verfügung. Eine Bestellung bezüglich der Neuausstattung des Büros des
Herrn
Staatssekretärs ist nicht erfolgt. Es sind deshalb auch keine Kosten für diese
Möblierung
entstanden. Der Herr Staatssekretär benützt die Möblierung jenes Beamten, der
vor ihm in diesem
Büro gearbeitet hat.
Frage 9:
Ist es richtig,
dass durch Staatssekretär Kukacka nach Amtsantritt ein neuer Dienstwagen der
Marke BMW (neuestes Modell) geordert wurde und wenn ja, wie hoch belaufen sich
die
Anschaffungskosten für diesen Dienstwagen?
Antwort:
Es ist richtig,
dass für den Herrn Staatssekretär gemäß § 9 Bundesbezügegesetz Angebote für die
Beschaffung eines neuen Dienstwagens, da nicht vorhanden, eingeholt wurden. Der
diesbezügliche Beschaffungsvorgang ist allerdings noch nicht abgeschlossen.
Frage 10:
Ist es richtig,
dass bis zur Auslieferung des unter 9. erwähnten Dienstautos im Spätsommer 2003
ein sogenanntes „Überbrückungsfahrzeug" von BMW Österreich angemietet
wird, obwohl im
gemeinsamen Fahrzeugpool mit dem BMF ein entsprechender Gratiswagen zur
Verfügung steht
und wenn ja, wie hoch sind die Kosten für diese Fahrzeugmiete?
Antwort:
Mit Amtsantritt
wurde Herrn Staatssekretär Kukacka ein Dienstkraftfahrzeug aus dem
Kraftfahrzeugpool des Bundesministeriums für Finanzen zur Verfügung gestellt,
welches nach rund
4 Wochen für den dortigen Bedarf zurückgefordert wurde. Da kein adäquates
Fahrzeug zur
Verfügung stand, wurde vorerst ein Fahrzeug gemietet; die monatlichen
Mietkosten betragen €
1.250,-- (exkl. MWSt) und beinhalten eine monatliche Fahrleistung von 6.500 km.
Darüber hinaus
gehende Kilometerleistungen werden mit einem Satz von € 0,20/km (exkl. MWSt)
dem bmvit
verrechnet.
Fragen 11 und 13:
In welcher Form
werden Sie sicherstellen, dass weder Mitarbeiter des Ressorts, noch Mitarbeiter
im Büro von Staatssekretär Kukacka Tätigkeiten für die Oberösterreichische
Media Data Vertriebs-
und VerlagsgmbH (und damit für die ÖVP-Parteizeitung Neues Volksblatt)
erbringen?
Inwieweit kann
sichergestellt werden, dass Staatssekretär Kukacka dem einen Staatssekretär
auferlegten Berufsverbot entspricht und keinen unvereinbaren Nebentätigkeiten
nachgeht?
Antwort:
Die
Dienstaufsicht über seine Mitarbeiter obliegt dem Herrn Staatssekretär. Ich
gehe daher davon
aus, dass alle einschlägigen Bestimmungen eingehalten wurden und werden. Die
Einhaltung des
Staatssekretären auferlegten Berufsverbotes ist durch die im
Unvereinbarkeitsgesetz festgelegte
Prozedur im Unvereinbarkeitsausschuss des Nationalrates sichergestellt.
Frage 12:
Wird durch das
BMVIT geprüft, ob durch das Verhalten von Staatssekretär Kukacka ein
strafrechtliches Delikt verwirklicht wurde?
Antwort:
Die Prüfung, ob
strafrechtliche Delikte - durch wen auch immer - verwirklicht wurden, fällt
nicht in
den Kompetenzbereich des bmvit.