496/AB XXII.GP

Eingelangt am 24.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

 

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Kosten der Justiz (Eigen-
deckungsgrad) - Erledigung der Geschäftsfälle" gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu1:

Die Ausgaben des Justizressorts im Jahr 2002 betrugen insgesamt 872,5 Millionen
Euro, die Einnahmen 630 Millionen Euro. Daraus errechnet sich eine Deckung der
Ausgaben durch Einnahmen im Ausmaß von 72 %.

Zu 2:

Eine Gegenüberstellung der Ausgaben und Einnahmen in der Gliederung des

Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 2002 ergibt für das Justizressort folgendes Bild:

 

 

Ausgaben

 

Einnahmen

 

in Mio Euro

 

in Mio Euro

 

Bundesministerium für Justiz

 

79,0

 

1,7

 

Oberster Gerichtshof und
Generalprokuratur

 

10,2

 

0,1

 

Justizbehörden in den Ländern

 

525,0

 

597,3

 

Justizanstalten

 

230,0

 

30,9

 

Bewährungshilfe

 

28,3

 

-

 

Summe

 

872,5

 

630

 


Die Kosten und Erträge einzelner "Geschäftssparten" werden in der Haushalts-
verrechnung nicht ausgewiesen; ihre laufende Erfassung wird erst nach Einführung
einer Kosten- und Leistungsrechnung möglich sein.

Zu 3:

Die Amtstage der Gerichte sind bundesweit (grundsätzlich und zumindest) jeden

Dienstag abzuhalten. Durch einen Ministerratsbeschluss ist sichergestellt, dass
grundsätzlich bei allen Bundesdienststellen jedenfalls (zumindest) der Dienstag
Vormittag als Amtstag zur Verfügung steht.

Informationen über die konkrete Zahl der Anfragen bzw. Vorsprachen im Jahr 2002
liegen nicht vor, doch sind über die Inanspruchnahme der Amts- und Gerichtstage im
Rahmen des in den Jahren 1994 und 1995 unter Heranziehung eines Schweizer
Management-Beratungsunternehmens durchgeführten Projekts einer „Personalan-
forderungsrechnung" genaue Erhebungen durchgeführt worden. Dabei erfolgten
Auswertungen darüber, inwieweit die Amts- und Gerichtstage in laufenden
Gerichtsverfahren sowie außerhalb von anhängigen Verfahren in Anspruch
genommen wurden. Dabei hat sich gezeigt, dass durch die Amtstagstätigkeit
außerhalb von anhängigen Gerichtsverfahren jährlich etwa folgende Arbeits-
kapazitäten in Anspruch genommen werden:

 

 

Richter/innen

 

Rechtspfleger/innen

 

Landesgerichte

 

Amtstage
Gerichtstage

 

1,71
2,36

 

2,29

 

Bezirksgerichte

 

Amtstage
Gerichtstage

 

28,02
2,23

 

22,14

 

Alle Angaben beziehen sich auf Vollzeitkräfte. Die Gerichtstage werden
ausschließlich von Richtern bzw. Richterinnen wahrgenommen. Die Inanspruch-
nahmen bei Gerichtstagen enthalten auch die Reisezeiten.

Zu 4:

Das   Regierungsprogramm   2003-2006   sieht   die   Erstellung   einer   Studie   zur

Neuordnung   der   Gerichtsorganisation   mit   dem   Ziel   einer   Verringerung   der
Organisationsebenen vor.


Im Rahmen des Österreich-Konvents wird eine Neuordnung der
Gerichtsorganisation, insbesondere die Verankerung eines dreistufigen Organi-
sationsaufbaus der Gerichte erörtert werden.

Zu 5:

Im Jahr 2001 wurden an Mieten inklusive Betriebskosten insgesamt (Zentralstelle,

Gerichte, Justizanstalten) 43,74 Millionen Büro und im Jahr 2002 42,44 Millionen
Büro an die BIG bezahlt. Für Mietzahlungen inklusive Betriebskosten an die BIG sind
für das Jahr 2003 42,69 Millionen Büro und für das Jahr 2004 40,09 Millionen Büro
vorgesehen.

Zu 6:

Pro   aufgelassenem   Gericht   wird   mit   der   Einsparung   von   0,5   VBÄ   (im

nichtrichterlichen Bereich) gerechnet, welche jedoch erst durch Ruhestands-
versetzungen bzw. Nichtnachbesetzungen im Laufe der Zeit wirksam wird.

Nach Abschluss der Auflösungen bzw. Zusammenlegungen der Bezirksgerichte in
ganz Österreich mit 1.1.2005 kann mit einer Einsparung von ca. 80.000 Büro
(Personal + Mieten und Betriebskosten) pro aufgelassenem Gericht gerechnet
werden. Da die hiefür notwendigen Adaptierungsarbeiten in den aufnehmenden
Gerichten teilweise noch nicht abgeschlossen sind, können diese Kosten derzeit
noch nicht exakt quantifiziert werden.

Zu 7:

Das   betriebliche   Informationssystem   der   Justiz,   kurz   BlS-Justiz,   stellt   den

Geschäftsgang der Gerichte in den einzelnen Sparten auf Basis der
Geschäftsregister jährlich dar, wird den Erfordernissen ständig angepasst und
besteht seit mehr als 25 Jahren für alle Gerichtsebenen. Es dient zur Information
über die von den Gerichten erbrachten Leistungen und dient als Ausgangsbasis für
weitere Berechnungen. Das BlS-Justiz ist jedoch kein System zur Bearbeitung von
Akten. Soweit in der Anfrage die Verfahrensautomation Justiz gemeint sein sollte,
weise ich darauf hin, dass diese IT-Anwendung auf allen Organisationsebenen der
Gerichte eingesetzt wird.

Zu 8:

Nach derzeitigem Planungsstand wird von einem mit dem IT-Einsatz in der Justiz

erzielbaren Nutzen (einschließlich der nicht budgetwirksamen Komponenten) von


knapp über 23 Millionen Euro, wovon derzeit bereits knapp über 14 Millionen Euro
realisiert sind, ausgegangen. Dabei handelt es sich um den reinen Nutzenüberhang,
das heißt die Aufwendungen für die IT sind von diesen Werten bereits abgezogen.

Zu 9, 10, 18, 23 und 28:

Bundesweit  fielen   bei  allen   ordentlichen  Gerichten   im  Jahr  2002   insgesamt

3.777.723 Geschäftsfälle an. Die Aufteilung auf die einzelnen Gerichtstypen ist
nachfolgend tabellarisch dargestellt. Wie im letzten Jahr wird der Wert für die
Gerichtshöfe ohne die Geschäftsfälle aus dem Firmenbuch (206.475) angeführt.

Gerichtstyp

 

Geschäftsanfall 2002

 

in Prozent

 

Alle Gerichtstypen

 

3.777.723

 

100,0%

 

Oberster Gerichtshof

 

8.966

 

0,2 %

 

Oberlandesgerichte

 

96.959

 

2,6 %

 

Gerichtshöfe (o. Firmenbuch)

 

327.709

 

8,7 %

 

Bezirksgerichte

 

3.344.089

 

88,5 %

 

Zu 11 bis 14:

Die   Aufteilung    des   Geschäftsanfalls   bei   den    Bezirksgerichten    kann   der

nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Bezirksgerichte
Sparte

 

Geschäftsanfall 2002

 

in Prozent

 

Summe

 

3.344.089

 

100,0%

 

Zivilsachen (C und Hc)

 

790.427

 

23,6 %

 

Strafsachen (U, Hs und Ns)

 

84.140

 

2,5 %

 

Exekutionssachen

 

1.153.680

 

34,5 %

 

Sonstige

 

1.315.842

 

39,4 %

 

Zu 15, 20, 25 und 29:

Die Anzahl der bei den jeweiligen  Gerichtstypen  im  Jahr 2002 enderledigten

Verfahren ist nachfolgend dargestellt.

Gerichtstyp

 

2002 enderledigte
Verfahren

 

am 31.12.2002
offene Verfahren

 

Alle Gerichtstypen

 

3.673.916

 

641.843

 

Oberster Gerichtshof

 

8.827

 

835

 


Gerichtstyp

 

2002 enderledigte
Verfahren

 

am 31.12.2002
offene Verfahren

 

Oberlandesgerichte

 

95.319

 

6.811

 

Gerichtshöfe

 

324.287

 

86.310

 

Bezirksgerichte

 

3.245.483

 

547.887

 

Zu 16, 21 und 26:

2002  wurden   insgesamt  19.009  Verfahren  durch  Vergleich  erledigt.   Detailin-
formationen bietet nachfolgende Tabelle.

Gerichtstyp

 

durch Vergleich
erledigte Verfahren

 

in Prozent

 

Summe

 

19.009

 

100,0%

 

Oberlandesgerichte

 

101

 

0,5 %

 

Gerichtshöfe

 

7.578

 

39,9 %

 

Bezirksgerichte

 

11.330

 

59,6 %

 

Zu 17, 22, 27 und 30:

Die bei den Bezirksgerichten, den Landesgerichten (Gerichtshöfen erster Instanz)

und den Oberlandesgerichten - jeweils mit staatsanwaltschaftlichen Behörden -
sowie dem Obersten Gerichtshof und der Generalprokuratur verrechneten Ausgaben
und Einnahmen sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen. Bei der Erstellung
dieser Übersicht wurden die im Zentralkredit verrechneten, aus dem
Rechnungswesen nicht unmittelbar zuordenbaren Ausgaben und Einnahmen
entsprechend umgelegt. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Ausgaben für
Richteramtsanwärter und Rechtspraktikanten bei den Oberlandesgerichten, die
Einnahmen aus Pauschalgebühren für Rechtsmittel bei den Erstgerichten, und die
über die Einbringungsstellen hereingebrachten Beträge bei den Oberlandesgerichten
verrechnet werden. Weiters wird darauf hingewiesen, dass die Ausgaben für
sämtliche von der BIG angemieteten Objekte zentral beim Bundesministerium für
Justiz verrechnet werden und daher in der nachstehenden Übersicht nicht enthalten
sind.


 

 

Ausgaben

 

Einnahmen

 

in Mio Euro

 

in Mio Euro

 

Bezirksgerichte

 

239,3

 

405,9

 

Gerichtshöfe 1. Instanz

 

196,5

 

119,0

 

Oberlandesgerichte

 

89,2

 

72,4

 

Oberster Gerichtshof und
Generalprokuratur

 

10,2

 

0,1

 

Zu 19:

Die Aufteilung der bei den Gerichtshöfen angefallenen Geschäfte auf die einzelnen

Sparten ist nachstehend angeführt:

Gerichtshöfe
Sparte

 

Geschäftsanfall 2002

 

in Prozent

 

Summe

 

534.184

 

100,0%

 

(Summe                      ohne
Firmenbuchsachen)

 

(327.709)

 

(61,4%)

 

streitige Zivilsachen

 

90.235

 

16,9%

 

Außerstreitsachen

 

16.970

 

3,2 %

 

Firmenbuchsachen

 

206.475

 

38,6 %

 

Insolvenzsachen

 

10.531

 

2,0 %

 

Strafsachen

 

73.205

 

13,7%

 

Rechtsmittel in Zivilsachen

 

26.369

 

4,9 %

 

Rechtsmittel in Strafsachen

 

2.949

 

0,6 %

 

Justizverwaltungssachen

 

107.450

 

20,1 %

 


Zu 24:

Die Aufteilung der bei den Oberlandesgerichten angefallenen Geschäfte auf die

einzelnen Sparten ist nachstehend angeführt:

Gerichtshöfe
Sparte

 

Geschäftsanfall 2002

 

in Prozent

 

Summe

 

96.959

 

100,0%

 

Rechtsmittel in Zivilsachen
und Fristsetzungsanträge

 

10.418

 

10,8%

 

Rechtsmittel in Strafsachen
und Fristsetzungsanträge

 

8.379

 

8,6 %

 

Kartellsachen

 

499

 

0,5 %

 

Justizverwaltungs-, Dienst-
und Disziplinarsachen

 

77.663

 

80,1 %

 

Zu 31:

Beim Obersten Gerichtshof fielen im Jahr 2001 in Zivilsachen 1.929 ordentliche und

1.368 außerordentliche, gesamt daher 3.297 Rechtsmittel an. In Strafsachen waren
733 Rechtsmittel zu verzeichnen. Im Jahr 2002 fielen in Zivilsachen 1.682
ordentliche und 1.362 außerordentliche, gesamt daher 3.044 Rechtsmittelakten an.
In Strafsachen waren 765 Rechtsmittel zu verzeichnen.

Die Anträge auf Änderung des Ausspruchs über die Zulässigkeit der ordentlichen
Revision oder des ordentlichen Revisionsrekurses sind - nach den Sprengeln der
Oberlandesgerichte - einschließlich der Art ihrer Erledigung dargestellt. Die
Differenz zwischen der Zahl der eingebrachten Anträge und der Summe der Werte
der zurückgewiesenen und stattgegebenen Anträge liegt in der jahresbezogenen
Betrachtungsweise. Einige Fälle des Vorjahres wurden im Jahr 2002 erledigt,
während einige im Jahr 2002 eingebrachte Anträge erst 2003 erledigt wurden.

Sprengel

 

Anträge

 

stattgegeben

 

zurückgewiesen

 

Bundesgebiet

 

660

 

222

 

474

 

Oberlandesgericht Wien

 

319

 

67

 

234

 

Oberlandesgericht Graz

 

94

 

26

 

67

 

Oberlandesgericht Linz

 

136

 

52

 

93

 

Oberlandesgericht
Innsbruck

 

111

 

77

 

80

 


8

Zu 32:

Die Einnahmen an Gebühren und Ersätzen in Rechtssachen betrugen

im Jahr 1998:                       420,5 Mio Euro,

im Jahr 1999:                       437,6 Mio Euro,

im Jahr 2000:                       471,5 Mio Euro,

im Jahr 2001:                       523,0 Mio Euro und

im Jahr 2002:                       531,7 Mio Euro.

Eine  Aufschlüsselung  nach  Gerichtstypen  ist  aus  den   Daten  der  Haushalts-
verrechnung nicht möglich.

Zu 33:

Die Einnahmen an Gebühren und Ersätzen in Rechtssachen werden im Jahr 2003

voraussichtlich rund   563,5 Millionen Euro und im Jahr 2004 voraussichtlich rund
564,0 Millionen Euro betragen.

Zu 34:

Die Personalkosten des Justizressorts (Justizbehörden in den Ländern, Justizan-
stalten, Oberster Gerichtshof und Zentralstelle) stellen sich wie folgt dar:

2000:      442,0 Mio Euro

2001:      442,9 Mio Euro

2002:      442,6 Mio Euro

Für das Jahr 2003 werden die Personalkosten des Justizressorts mit voraussichtlich
450,2 Millionen Euro und für 2004 mit 444,1 Millionen Euro beziffert.

Zu 35:

Auf die Beantwortung der Fragen 2, 17, 22, 27 und 30 wird verwiesen.

Zu 36:

Es ist derzeit nicht beabsichtigt, den gesetzgebenden Körperschaften Vorschläge

zur Erhöhung der Gerichtsgebühren zuzuleiten. Allenfalls könnten im
Zusammenhang mit der Reform des Außerstreitverfahrens Gebührenanpassungen
erforderlich werden, um den durch die künftig grundsätzliche Zweiseitigkeit von
Rekursen entstehenden Mehraufwand abzudecken.


Zu 37 bis 39:

Vorauszuschicken   ist,   dass   sämtliche   der  angesprochenen   Einsparungen   im

Personalbereich des Justizressorts durch natürliche Abgänge abgedeckt werden
konnten, ohne dass Dienstnehmer gekündigt werden mussten.

Im Jahr 2000 wurden im Bereich der Justizbehörden in den Ländern 29 Planstellen
für Richter und 136 Planstellen für nichtrichterliche Bedienstete, drei Planstellen bei
den nichtrichterlichen Bediensteten des Obersten Gerichtshofes und 51 Planstellen
im Planstellenbereich der Justizanstalten eingespart.

Im Jahr 2001 wurden bei den Justizbehörden in den Ländern fünf Planstellen für
Richter und 72 Planstellen für nichtrichterliche Bedienstete, zwei Planstellen bei den
nichtrichterlichen Bediensteten des Obersten Gerichtshofes sowie 42 Planstellen im
Planstellenbereich der Justizanstalten eingespart.

Im Jahr 2002 wurden bei den Justizbehörden in den Ländern fünf Richterplanstellen
und 66 Planstellen für nichtrichterliche Bedienstete sowie 88 Planstellen bei den
Justizanstalten eingespart.

Die Umlegung der Einsparungen auf die einzelnen Oberlandesgerichtssprengel
erfolgt im Rahmen der jährlichen Planstellenaufteilungen gemäß den aktuellen
Auslastungsberechnungen des Bundesministeriums für Justiz. Es ergeben sich
demnach in der Regel einmal jährlich entsprechende Veränderungen und
Verschiebungen in der Planstellendotierung. Zuletzt wurden die Einsparungen im
nichtrichterlichen und richterlichen Bereich zu einem Anteil von rund 47,5 % vom
OLG-Sprengel Wien, von rund 20% vom OLG-Sprengel Graz, von 19,5% vom
OLG-Sprengel Linz sowie von rund 13 % vom OLG-Sprengel Innsbruck getragen. Im
Bereich der Justizanstalten entfielen auf den OLG-Sprengel Wien rund 61 %, auf
den OLG-Sprengel Graz rund 16,5 %, auf den OLG-Sprengel Linz rund 16 % sowie
auf den OLG-Sprengel Innsbruck rund 6,5 % der Einsparungen.

Zur Aufteilung der Einsparungen auf die einzelnen Dienststellen ist auszuführen,
dass - jeweils nach Mitteilung der OLG-sprengelbezogenen Planstellenaufteilung
durch den Bundesminister für Justiz - die Präsidenten aller Oberlandesgerichte
Vorschläge zur weiteren Aufteilung innerhalb der einzelnen OLG-Sprengel an das
Bundesministerium für Justiz erstatten. Diese Vorschläge orientieren sich an der
Auslastung der einzelnen Dienststellen des betreffenden OLG-Sprengels. Gleiches
gilt für unterjährige Änderungsvorschläge. Eine zahlenmäßige Darstellung aller


10

Einsparungen von 2000 bis 2002 umgelegt auf die einzelnen Bezirks- und
Landesgerichte sowie die einzelnen Justizanstalten würde daher, nicht zuletzt auch
wegen der großen Anzahl der betroffenen Dienststellen, einen unvertretbaren
Aufwand darstellen. Dazu kommt, dass sich Einsparungen und bloße
(auslastungsbedingte) Verschiebungen von Planstellen überlagern können.