496/AB XXII.GP
Eingelangt am 24.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für
Justiz
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.
Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Kosten der Justiz (Eigen-
deckungsgrad) - Erledigung der Geschäftsfälle" gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu1:
Die
Ausgaben des Justizressorts im Jahr 2002 betrugen insgesamt 872,5 Millionen
Euro, die Einnahmen 630 Millionen Euro. Daraus errechnet sich eine Deckung der
Ausgaben durch Einnahmen im Ausmaß von 72 %.
Zu 2:
Eine Gegenüberstellung der Ausgaben und Einnahmen in der Gliederung des
Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 2002 ergibt für das Justizressort folgendes Bild:
|
Ausgaben |
Einnahmen |
in Mio Euro |
in Mio Euro |
|
Bundesministerium für Justiz |
79,0 |
1,7 |
Oberster
Gerichtshof und |
10,2 |
0,1 |
Justizbehörden in den Ländern |
525,0 |
597,3 |
Justizanstalten |
230,0 |
30,9 |
Bewährungshilfe |
28,3 |
- |
Summe |
872,5 |
630 |
Die Kosten und Erträge einzelner
"Geschäftssparten" werden in der Haushalts-
verrechnung nicht ausgewiesen; ihre laufende Erfassung wird erst nach
Einführung
einer Kosten- und Leistungsrechnung möglich sein.
Zu 3:
Die Amtstage der Gerichte sind bundesweit (grundsätzlich und zumindest) jeden
Dienstag abzuhalten. Durch einen
Ministerratsbeschluss ist sichergestellt, dass
grundsätzlich bei allen Bundesdienststellen jedenfalls (zumindest) der Dienstag
Vormittag als Amtstag zur Verfügung steht.
Informationen
über die konkrete Zahl der Anfragen bzw. Vorsprachen im Jahr 2002
liegen nicht vor, doch sind über die Inanspruchnahme der Amts- und Gerichtstage
im
Rahmen des in den Jahren 1994 und 1995 unter Heranziehung eines Schweizer
Management-Beratungsunternehmens durchgeführten Projekts einer „Personalan-
forderungsrechnung" genaue Erhebungen durchgeführt worden. Dabei erfolgten
Auswertungen darüber, inwieweit die Amts- und Gerichtstage in laufenden
Gerichtsverfahren sowie außerhalb von anhängigen Verfahren in Anspruch
genommen wurden. Dabei hat sich gezeigt, dass durch die Amtstagstätigkeit
außerhalb von anhängigen Gerichtsverfahren jährlich etwa folgende Arbeits-
kapazitäten in Anspruch genommen werden:
|
Richter/innen |
Rechtspfleger/innen |
|
Landesgerichte |
Amtstage |
1,71 |
2,29 |
Bezirksgerichte |
Amtstage |
28,02 |
22,14 |
Alle Angaben beziehen sich auf
Vollzeitkräfte. Die Gerichtstage werden
ausschließlich von Richtern bzw. Richterinnen wahrgenommen. Die Inanspruch-
nahmen bei Gerichtstagen enthalten auch die Reisezeiten.
Zu 4:
Das Regierungsprogramm 2003-2006 sieht die Erstellung einer Studie zur
Neuordnung der Gerichtsorganisation mit
dem Ziel einer Verringerung der
Organisationsebenen vor.
Im Rahmen des Österreich-Konvents wird
eine Neuordnung der
Gerichtsorganisation, insbesondere die Verankerung eines dreistufigen Organi-
sationsaufbaus der Gerichte erörtert werden.
Zu 5:
Im Jahr 2001 wurden an Mieten inklusive Betriebskosten insgesamt (Zentralstelle,
Gerichte, Justizanstalten) 43,74 Millionen
Büro und im Jahr 2002 42,44 Millionen
Büro an die BIG bezahlt. Für Mietzahlungen inklusive Betriebskosten an die BIG
sind
für das Jahr 2003 42,69 Millionen Büro und für das Jahr 2004 40,09 Millionen
Büro
vorgesehen.
Zu 6:
Pro aufgelassenem Gericht wird mit der Einsparung von 0,5 VBÄ (im
nichtrichterlichen Bereich) gerechnet,
welche jedoch erst durch Ruhestands-
versetzungen bzw. Nichtnachbesetzungen im Laufe der Zeit wirksam wird.
Nach Abschluss der Auflösungen bzw.
Zusammenlegungen der Bezirksgerichte in
ganz Österreich mit 1.1.2005 kann mit einer Einsparung von ca. 80.000 Büro
(Personal + Mieten und Betriebskosten) pro aufgelassenem Gericht gerechnet
werden. Da die hiefür notwendigen Adaptierungsarbeiten in den aufnehmenden
Gerichten teilweise noch nicht abgeschlossen sind, können diese Kosten derzeit
noch nicht exakt quantifiziert werden.
Zu 7:
Das betriebliche Informationssystem der Justiz, kurz BlS-Justiz, stellt den
Geschäftsgang der Gerichte in den
einzelnen Sparten auf Basis der
Geschäftsregister jährlich dar, wird den Erfordernissen ständig angepasst und
besteht seit mehr als 25 Jahren für alle Gerichtsebenen. Es dient zur
Information
über die von den Gerichten erbrachten Leistungen und dient als Ausgangsbasis
für
weitere Berechnungen. Das BlS-Justiz ist jedoch kein System zur Bearbeitung von
Akten. Soweit in der Anfrage die Verfahrensautomation Justiz gemeint sein
sollte,
weise ich darauf hin, dass diese IT-Anwendung auf allen Organisationsebenen der
Gerichte eingesetzt wird.
Zu 8:
Nach derzeitigem Planungsstand wird von einem mit dem IT-Einsatz in der Justiz
erzielbaren Nutzen (einschließlich der nicht budgetwirksamen Komponenten) von
knapp über 23 Millionen Euro, wovon
derzeit bereits knapp über 14 Millionen Euro
realisiert sind, ausgegangen. Dabei handelt es sich um den reinen
Nutzenüberhang,
das heißt die Aufwendungen für die IT sind von diesen Werten bereits abgezogen.
Zu 9, 10, 18, 23 und 28:
Bundesweit fielen bei allen ordentlichen Gerichten im Jahr 2002 insgesamt
3.777.723
Geschäftsfälle an. Die Aufteilung auf die einzelnen Gerichtstypen ist
nachfolgend tabellarisch dargestellt. Wie im letzten Jahr wird der Wert für die
Gerichtshöfe ohne die Geschäftsfälle aus dem Firmenbuch (206.475) angeführt.
Gerichtstyp |
Geschäftsanfall 2002 |
in Prozent |
Alle Gerichtstypen |
3.777.723 |
100,0% |
Oberster Gerichtshof |
8.966 |
0,2 % |
Oberlandesgerichte |
96.959 |
2,6 % |
Gerichtshöfe (o. Firmenbuch) |
327.709 |
8,7 % |
Bezirksgerichte |
3.344.089 |
88,5 % |
Zu 11 bis 14:
Die Aufteilung des Geschäftsanfalls bei den Bezirksgerichten kann der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Bezirksgerichte |
Geschäftsanfall 2002 |
in Prozent |
Summe |
3.344.089 |
100,0% |
Zivilsachen (C und Hc) |
790.427 |
23,6 % |
Strafsachen (U, Hs und Ns) |
84.140 |
2,5 % |
Exekutionssachen |
1.153.680 |
34,5 % |
Sonstige |
1.315.842 |
39,4 % |
Zu 15, 20, 25 und 29:
Die Anzahl der bei den jeweiligen Gerichtstypen im Jahr 2002 enderledigten
Verfahren ist nachfolgend dargestellt.
Gerichtstyp |
2002 enderledigte |
am 31.12.2002 |
Alle Gerichtstypen |
3.673.916 |
641.843 |
Oberster Gerichtshof |
8.827 |
835 |
Gerichtstyp |
2002 enderledigte |
am 31.12.2002 |
Oberlandesgerichte |
95.319 |
6.811 |
Gerichtshöfe |
324.287 |
86.310 |
Bezirksgerichte |
3.245.483 |
547.887 |
Zu 16, 21 und 26:
2002 wurden insgesamt
19.009 Verfahren durch Vergleich
erledigt. Detailin-
formationen bietet nachfolgende Tabelle.
Gerichtstyp |
durch Vergleich |
in Prozent |
Summe |
19.009 |
100,0% |
Oberlandesgerichte |
101 |
0,5 % |
Gerichtshöfe |
7.578 |
39,9 % |
Bezirksgerichte |
11.330 |
59,6 % |
Zu 17, 22, 27 und 30:
Die bei den Bezirksgerichten, den Landesgerichten (Gerichtshöfen erster Instanz)
und den Oberlandesgerichten - jeweils mit
staatsanwaltschaftlichen Behörden -
sowie dem Obersten Gerichtshof und der Generalprokuratur verrechneten Ausgaben
und Einnahmen sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen. Bei der Erstellung
dieser Übersicht wurden die im Zentralkredit verrechneten, aus dem
Rechnungswesen nicht unmittelbar zuordenbaren Ausgaben und Einnahmen
entsprechend umgelegt. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Ausgaben für
Richteramtsanwärter und Rechtspraktikanten bei den Oberlandesgerichten, die
Einnahmen aus Pauschalgebühren für Rechtsmittel bei den Erstgerichten, und die
über die Einbringungsstellen hereingebrachten Beträge bei den
Oberlandesgerichten
verrechnet werden. Weiters wird darauf hingewiesen, dass die Ausgaben für
sämtliche von der BIG angemieteten Objekte zentral beim Bundesministerium für
Justiz verrechnet werden und daher in der nachstehenden Übersicht nicht
enthalten
sind.
|
Ausgaben |
Einnahmen |
in Mio Euro |
in Mio Euro |
|
Bezirksgerichte |
239,3 |
405,9 |
Gerichtshöfe 1. Instanz |
196,5 |
119,0 |
Oberlandesgerichte |
89,2 |
72,4 |
Oberster
Gerichtshof und |
10,2 |
0,1 |
Zu 19:
Die Aufteilung der bei den Gerichtshöfen angefallenen Geschäfte auf die einzelnen
Sparten ist nachstehend angeführt:
Gerichtshöfe |
Geschäftsanfall 2002 |
in Prozent |
Summe |
534.184 |
100,0% |
(Summe
ohne |
(327.709) |
(61,4%) |
streitige Zivilsachen |
90.235 |
16,9% |
Außerstreitsachen |
16.970 |
3,2 % |
Firmenbuchsachen |
206.475 |
38,6 % |
Insolvenzsachen |
10.531 |
2,0 % |
Strafsachen |
73.205 |
13,7% |
Rechtsmittel in Zivilsachen |
26.369 |
4,9 % |
Rechtsmittel in Strafsachen |
2.949 |
0,6 % |
Justizverwaltungssachen |
107.450 |
20,1 % |
Zu 24:
Die Aufteilung der bei den Oberlandesgerichten angefallenen Geschäfte auf die
einzelnen Sparten ist nachstehend angeführt:
Gerichtshöfe |
Geschäftsanfall 2002 |
in Prozent |
Summe |
96.959 |
100,0% |
Rechtsmittel in
Zivilsachen |
10.418 |
10,8% |
Rechtsmittel in
Strafsachen |
8.379 |
8,6 % |
Kartellsachen |
499 |
0,5 % |
Justizverwaltungs-,
Dienst- |
77.663 |
80,1 % |
Zu 31:
Beim Obersten Gerichtshof fielen im Jahr 2001 in Zivilsachen 1.929 ordentliche und
1.368 außerordentliche, gesamt daher 3.297 Rechtsmittel an.
In Strafsachen waren
733 Rechtsmittel zu verzeichnen. Im Jahr 2002 fielen in Zivilsachen 1.682
ordentliche und 1.362 außerordentliche, gesamt daher 3.044 Rechtsmittelakten
an.
In Strafsachen waren 765 Rechtsmittel zu verzeichnen.
Die Anträge auf
Änderung des Ausspruchs über die Zulässigkeit der ordentlichen
Revision oder des ordentlichen Revisionsrekurses sind - nach den Sprengeln der
Oberlandesgerichte - einschließlich der Art ihrer Erledigung dargestellt. Die
Differenz zwischen der Zahl der eingebrachten Anträge und der Summe der Werte
der zurückgewiesenen und stattgegebenen Anträge liegt in der jahresbezogenen
Betrachtungsweise. Einige Fälle des Vorjahres wurden im Jahr 2002 erledigt,
während einige im Jahr 2002 eingebrachte Anträge erst 2003 erledigt wurden.
Sprengel |
Anträge |
stattgegeben |
zurückgewiesen |
Bundesgebiet |
660 |
222 |
474 |
Oberlandesgericht Wien |
319 |
67 |
234 |
Oberlandesgericht Graz |
94 |
26 |
67 |
Oberlandesgericht Linz |
136 |
52 |
93 |
Oberlandesgericht |
111 |
77 |
80 |
8
Zu 32:
Die Einnahmen an Gebühren und Ersätzen in Rechtssachen betrugen
im Jahr 1998: 420,5 Mio Euro,
im Jahr 1999: 437,6 Mio Euro,
im Jahr 2000: 471,5 Mio Euro,
im Jahr 2001: 523,0 Mio Euro und
im Jahr 2002: 531,7 Mio Euro.
Eine Aufschlüsselung nach Gerichtstypen
ist aus den Daten
der Haushalts-
verrechnung nicht möglich.
Zu 33:
Die Einnahmen an Gebühren und Ersätzen in Rechtssachen werden im Jahr 2003
voraussichtlich
rund 563,5 Millionen Euro
und im Jahr 2004 voraussichtlich rund
564,0 Millionen Euro betragen.
Zu 34:
Die
Personalkosten des Justizressorts (Justizbehörden in den Ländern, Justizan-
stalten, Oberster Gerichtshof und Zentralstelle) stellen sich wie folgt dar:
2000: 442,0 Mio Euro
2001: 442,9 Mio Euro
2002: 442,6 Mio Euro
Für das Jahr 2003 werden die Personalkosten des
Justizressorts mit voraussichtlich
450,2 Millionen Euro und für 2004 mit 444,1 Millionen Euro beziffert.
Zu 35:
Auf die Beantwortung der Fragen 2, 17, 22, 27 und 30 wird verwiesen.
Zu 36:
Es ist derzeit nicht beabsichtigt, den gesetzgebenden Körperschaften Vorschläge
zur Erhöhung der Gerichtsgebühren zuzuleiten. Allenfalls
könnten im
Zusammenhang mit der Reform des Außerstreitverfahrens Gebührenanpassungen
erforderlich werden, um den durch die künftig grundsätzliche Zweiseitigkeit von
Rekursen entstehenden Mehraufwand abzudecken.
Zu 37 bis 39:
Vorauszuschicken ist, dass sämtliche der angesprochenen Einsparungen im
Personalbereich des Justizressorts durch natürliche Abgänge
abgedeckt werden
konnten, ohne dass Dienstnehmer gekündigt werden mussten.
Im Jahr 2000 wurden im Bereich der Justizbehörden in den
Ländern 29 Planstellen
für Richter und 136 Planstellen für nichtrichterliche Bedienstete, drei
Planstellen bei
den nichtrichterlichen Bediensteten des Obersten Gerichtshofes und 51
Planstellen
im Planstellenbereich der Justizanstalten eingespart.
Im Jahr 2001 wurden bei den Justizbehörden in den Ländern
fünf Planstellen für
Richter und 72 Planstellen für nichtrichterliche Bedienstete, zwei Planstellen
bei den
nichtrichterlichen Bediensteten des Obersten Gerichtshofes sowie 42 Planstellen
im
Planstellenbereich der Justizanstalten eingespart.
Im Jahr 2002 wurden bei den Justizbehörden in den Ländern
fünf Richterplanstellen
und 66 Planstellen für nichtrichterliche Bedienstete sowie 88 Planstellen bei
den
Justizanstalten eingespart.
Die Umlegung der Einsparungen auf die einzelnen
Oberlandesgerichtssprengel
erfolgt im Rahmen der jährlichen Planstellenaufteilungen gemäß den aktuellen
Auslastungsberechnungen des Bundesministeriums für Justiz. Es ergeben sich
demnach in der Regel einmal jährlich entsprechende Veränderungen und
Verschiebungen in der Planstellendotierung. Zuletzt wurden die Einsparungen im
nichtrichterlichen und richterlichen Bereich zu einem Anteil von rund 47,5 %
vom
OLG-Sprengel Wien, von rund 20% vom
OLG-Sprengel Graz, von 19,5% vom
OLG-Sprengel Linz sowie von rund 13 % vom OLG-Sprengel Innsbruck getragen. Im
Bereich der Justizanstalten entfielen auf den OLG-Sprengel Wien rund 61 %, auf
den OLG-Sprengel Graz rund 16,5 %, auf den OLG-Sprengel Linz rund 16 % sowie
auf den OLG-Sprengel Innsbruck rund 6,5 % der Einsparungen.
Zur Aufteilung der Einsparungen auf die einzelnen
Dienststellen ist auszuführen,
dass - jeweils nach Mitteilung der OLG-sprengelbezogenen Planstellenaufteilung
durch den Bundesminister für Justiz - die Präsidenten aller Oberlandesgerichte
Vorschläge zur weiteren Aufteilung innerhalb der einzelnen OLG-Sprengel an das
Bundesministerium für Justiz erstatten. Diese Vorschläge orientieren sich an
der
Auslastung der einzelnen Dienststellen des betreffenden OLG-Sprengels. Gleiches
gilt für unterjährige Änderungsvorschläge. Eine zahlenmäßige Darstellung aller
10
Einsparungen von 2000 bis 2002 umgelegt
auf die einzelnen Bezirks- und
Landesgerichte sowie die einzelnen Justizanstalten würde daher, nicht zuletzt
auch
wegen der großen Anzahl der betroffenen Dienststellen, einen unvertretbaren
Aufwand darstellen. Dazu kommt, dass sich Einsparungen und bloße
(auslastungsbedingte) Verschiebungen von Planstellen überlagern können.