499/AB XXII. GP

Eingelangt am 25.07.2003
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BM für Wirtschaft und Arbeit

 

Anfragebeantwortung

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 498/J betreffend
passives Betriebsratswahlrecht, welche die Abgeordneten Schöpf, Keck, Krist, Kolle-
ginnen und Kollegen, am 4. Juni 2003 an mich richteten, stelle ich fest:

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundeskanz-
leramtes und des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.
Unbeschadet dessen wird darauf hingewiesen, dass der Originaltext der Betrachtun-
gen der UN-Menschenrechtskommission auf der Homepage des Bundeskanzleram-
tes (www.bka.gv.at - Grundrechte/Menschenrechte) zugänglich ist.

Antwort zu den Punkten 4 bis 8 der Anfrage:

Das passive Wahlrecht bei Arbeiterkammer- und Betriebsratswahlen war im Juni
bzw. Juli dieses Jahres Gegenstand von Gesprächen auf parlamentarischer Ebene.
Dabei konnte leider keine Einigung über eine Gesetzesänderung erzielt werden. Ich
werde mich weiterhin um die erforderliche politische Einigung in dieser Frage bemü-
hen, wobei von den in nächster Zukunft zu erwartenden Urteilen des Europäischen

Gerichtshofes (im anhängigen Vertragsverletzungsverfahren Rs C-465/01) bezie-
hungsweise des Verfassungsgerichtshofes im Wahlanfechtungsverfahren betreffend
die Arbeiterkammer Vorarlberg (W I-14/99) nützliche Impulse erwartet werden kön-
nen.