499/AB XXII. GP
Eingelangt am 25.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
In Beantwortung der schriftlichen
parlamentarischen Anfrage Nr. 498/J betreffend
passives Betriebsratswahlrecht, welche die Abgeordneten Schöpf, Keck, Krist,
Kolle-
ginnen und Kollegen, am 4. Juni 2003 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:
Die
Beantwortung dieser Fragen fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundeskanz-
leramtes und des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.
Unbeschadet dessen wird darauf hingewiesen, dass der Originaltext der
Betrachtun-
gen der UN-Menschenrechtskommission auf der Homepage des Bundeskanzleram-
tes (www.bka.gv.at -
Grundrechte/Menschenrechte) zugänglich ist.
Antwort zu den Punkten 4 bis 8 der Anfrage:
Das passive Wahlrecht bei Arbeiterkammer-
und Betriebsratswahlen war im Juni
bzw. Juli dieses Jahres Gegenstand von Gesprächen auf parlamentarischer Ebene.
Dabei konnte leider keine Einigung über eine Gesetzesänderung erzielt werden.
Ich
werde mich weiterhin um die erforderliche politische Einigung in dieser Frage
bemü-
hen, wobei von den in nächster Zukunft zu erwartenden Urteilen des Europäischen
Gerichtshofes
(im anhängigen Vertragsverletzungsverfahren Rs C-465/01) bezie-
hungsweise des Verfassungsgerichtshofes im Wahlanfechtungsverfahren betreffend
die Arbeiterkammer Vorarlberg (W I-14/99) nützliche Impulse erwartet werden
kön-
nen.