504/AB XXII. GP
Eingelangt am 28.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 532/J-NR/2003 betreffend Aufruf der Universi-
tätsprofessoren zur Reform des Pensionssystems - Analyse der
pensionsrechtlichen Bestimmun-
gen für Universitätsprofessoren, die die Abgeordneten Mag. Gisela Wurm,
Kolleginnen und
Kollegen am 13. Juni 2003 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Der Großteil jener
Universitätsprofessoren, die den Antrag unterschrieben haben, fallen in die
Übergangsbestimmung, d.h. es ist § 163 BDG 1979, BGB1. Nr. 333/1979, in
der bis zum Ablauf
des 30. September 1997 geltenden Fassung anzuwenden. (Anmerkung: Gemäß §
163 Abs. l
BDG 1979 in der bis zum Ablauf des 28. Februar 1998 geltenden Fassung,
im Zusammenhang
mit § 247e Abs. l BDG 1979, in der derzeit geltenden Fassung, werden
Ordentliche Universitäts-
professoren von der Erfüllung ihrer Dienstpflichten, insbesondere von
ihrer Lehrverpflichtung
als Universitätsprofessor von der Universität entbunden).
Ad 2.:
Während der Dauer der
Emeritierung gebührt ein Emeritierungsbezug im Ausmaß von hundert
Prozent des Gehaltes und der ruhegenussfähigen Zulagen, die der im
Zeitpunkt der Emeritierung
erreichten besoldungsrechtlichen Stellung entspricht.
Ad 3.:
Ein Großteil der
Universitätsprofessoren erreicht die Gehaltsstufe 13 eines Universitätspro-
fessors (zahlreiche die besondere Dienstalterszulage). Zuzüglich der
Forschungszulage entspricht
dies einem Betrag zwischen
€ 5.748,20 und € 6.906,90.
Ad 4.:
Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Ressorts.
Ad 5.:
Das Pensionsrecht der
Universitätsprofessoren ist genauso wie das Pensionsrecht der übrigen
Verwendungsgruppen der beamteten öffentlich Bediensteten durch die Änderung des
Budget-
begleitgesetzes 2003 erfasst. Die Emeritierungsbestimmung bleibt in der seit
1998 geltenden
Fassung zwar aufrecht, ist aber von der Neugestaltung der Ermittlung der
Ruhegenuss-
berechnungsgrundlage gemäß § 4
Pensionsgesetz direkt betroffen.
Ad 6. und 7.:
Dies entspricht nicht der Struktur an den
österreichischen Universitäten. Die Frauenanteile in
Prozent an den einzelnen Universitäten sind aus der angeschlossenen Tabelle
ersichtlich (Bei-
lage).
Ad 8.:
Im Frühjahr 2003
habe ich einen „Frauenpolitischen Beirat für Universitäten im Bundesministe-
rium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur" eingerichtet, der mich in Fragen der Frauenförde-
rung an Universitäten berät.
Im Zuge der
Umgestaltung der Universitäten werden gemeinsame Bemühungen von Ressort und
Universitäten
erforderlich sein, um die Neuorganisation der Universitäten unter den
Prinzipien
der Chancengleichheit für Frauen und Männer zu gestalten. Dies wird natürlich
in erster Linie
Aufgabe der Universitäten sein. Ich werde im Ministerium darauf hinwirken, dass
in die
Steuerungsinstrumente des
Universitätsgesetzes 2002 auch frauenfördernde Maßnahmen einge-
bunden werden. Das betrifft die Ausgestaltung des Leistungsberichtes,
der Leistungsverein-
barung, des Controllings und der Evaluierung
sowie der Qualitätssicherung.
Derzeit sind zwei konkrete Programme in
Umsetzung, welche die Förderung von Frauen in
Wissenschaft und Forschung zum Ziel haben:
Im Rahmen von Ziel 3 des Europäischen
Sozialfonds wurde gemäß dem Schwerpunkt
3 „Maßnahmen zur Stärkung des Beschäftigungspotenzials in Forschung,
Wissenschaft und
Technologie" eine Teilmaßnahme mit dem
Titel „Frauen und Wissenschaft" konzipiert.
Das Ressort fördert gemeinsam mit dem ESF in den Jahren 2000 bis 2006 folgende Maßnahmen:
- Stärkung der
frauenbezogenen Infrastruktur an den Universitäten und Universitäten der Künste
durch die Schaffung von Koordinationsstellen für Frauen- und
Geschlechterforschung an
den Universitäten Salzburg und Klagenfurt,
- Maßnahmen zur Vereinbarkeit
von wissenschaftlichen Karrieren und privaten Betreuungs-
leistungen wie etwa Kindern durch die Schaffung von Kinderbüros an den
Universitäten
Graz, Salzburg, Linz und Wien,
- Qualifizierungsprogramme
für Wissenschafterinnen an den Universitäten wie z.B. Mento-
ring-Programm an der Universität Wien, Coaching-Programm an der
Universität Wien, Per-
sonalentwicklungsmaßnahmen an den Grazer Universitäten sowie an den
Universitäten
Salzburg und Linz,
- Förderung der
Absolventinnen von Kunstuniversitäten durch das Pilotprojekt „Premiere -
Förderungsprogramm für Absolventinnen der Universität für angewandte
Kunst".
Ein weiteres
Programm (FFORTE-Frauen in Forschung und Technologie) wurde gezielt zur
Förderung von Frauen in Wissenschaft und Technik entwickelt. Finanziert
wird dieses Pro-
gramm aus Sondermitteln der Bundesregierung und auf Empfehlung des Rates
für Forschung
und Technologieentwicklung. Einige Maßnahmen daraus werden sogar mit
Mitteln des Europä-
ischen Sozialfonds zu 46 Prozent kofinanziert. Im Rahmen des Programms FFORTE
(Frauen in
Wissenschaft und Technik) konnten folgende Maßnahmen gestartet werden:
- Wissenschafterinnenkolleg Internettechnologie an der Technischen Universität Wien.
„Women's IT-Summer
School" in Salzburg bietet spezielle Module für Schülerinnen,
Studienanfängerinnen und Studentinnen an Universitäten und
Fachhochschulen mit IT-Aus-
richtung sowie Wissenschafterinnen an.
- Dissertationsprogramm
namens „DOC FFORTE" an der Österreichischen Akademie der
Wissenschaften, welches ausschließlich Dissertantinnen mit technischen
und naturwissen-
schaftlichen Ausrichtungen zugesprochen bekommen.
Was die
wissenschaftliche Nachwuchsförderung betrifft, sind auch das Hertha
Firnberg-Pro-
gramm oder der alle zwei Jahre zu vergebende Gabriele
Possanner-Staatpreis und die zwei
gleichnamigen Förderungspreise zu nennen.
Ad 9.:
Es waren weder
Vertreter des BMBWK bzw. meines Ministerbüros in die Vorbereitungsarbeiten
zur Formulierung und Gestaltung des Inserates eingebunden, noch wurden
Mittel des Ressorts
zur Finanzierung des Inserates verwendet.
|