506/AB XXII. GP

Eingelangt am 29.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Landesverteidigung

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Pilz, Freundinnen und Freunde haben am
12. Juni 2003 unter der Nr. 523/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Ausbildung von ABC-Abwehr-Kräften in Vyskov/Dedice, Tschechische
Republik" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Nach § l Z 2 des Bundesverfassungsgesetzes über Kooperation und Solidarität bei der
Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG) können
Einheiten und einzelne Personen zur Durchführung von Übungen und Ausbildungs-
maßnahmen im Bereich der militärischen Landesverteidigung (Art. 79 Abs. l Bundes-
Verfassungsgesetz) in das Ausland entsendet werden, wobei die Entsendung von Personen,
die Grundwehrdienst, Truppenübungen oder die ersten sechs Monate des Ausbildungs-
dienstes leisten, der Bundesregierung obliegt. Dem Hauptausschuss des Nationalrates ist
darüber unverzüglich zu berichten.

Die in der Anfrage angesprochenen Entsendungen von ABC-Abwehr-Kräften des Bundes-
heeres zur Absolvierung eines Lehrganges für den Umgang mit chemischen Kampfstoffen
am Übungsplatz Vyskov/Dedice in der Tschechischen Republik ist für das ABC-Abwehr-
Fachpersonal eine wesentliche Voraussetzung zur Erreichung der Einsatzfähigkeit. Diese
Ausbildung kann in Österreich nicht mit gleicher Wirkung bzw. Qualität sichergestellt
werden, da die dafür notwendige Infrastruktur - wie sie in Vyskov/Dedice vorhanden ist -
fehlt. Für die konkrete Ausbildung werden - unter Einhaltung strikter Sicherheitsauflagen -
reale chemische Kampfstoffe verwendet, um ABC-Abwehr-Maßnahmen, wie Spüren,
Identifizieren und Dekontaminieren, zu perfektionieren.


Die international anerkannte hohe Qualität der Ausbildung mit realen chemischen
Kampfstoffen in Vyskov/Dedice beweist auch der Umstand, dass die zur Überwachung der
Einhaltung der Chemiewaffenkonvention eingerichtete „Organisation for Prohibition of
Chemical Weapons (OPCW)" seit dem Jahr 2000 C-Waffen-Inspektoren dieser Ausbildung
unterzieht.

Im Einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:
Zu 1,2, 8 und 8a:

Nach den mir vorliegenden Informationen gehörte die Darstellung der Wirkung von Kampf-
stoffen durch einen an Ratten durchgeführten Tierversuch zur Sicherheitsbelehrung der
tschechischen Ausbildungsverantwortlichen. Damit sollte die besondere Gefahr, die auch
von kleinen Proben - wie sie in der Ausbildung verwendet werden - ausgeht, veranschau-
licht werden. Im Rahmen der Ausbildung österreichischer Einheiten wurde dies schon von
meinem Amtsvorgänger ausdrücklich untersagt. Bei diesen Ausbildungsgängen werden
somit keine Tierversuche durchgeführt. Die Wirkung chemischer Kampfstoffe wird
ausschließlich durch audiovisuelle Methoden verdeutlicht.

Wie bereits einleitend erwähnt, ist die Ausbildung von ABC-Abwehr-Kräften unter Ver-
wendung realer Kampfstoffe eine unverzichtbare Voraussetzung für die Erreichung der
Einsatzfähigkeit. Auf Grund der einzigartigen Ausbildungsmöglichkeiten gewährleistet die
Übungsanlage in Vyskov/Dedice als einzige in Europa ausreichend hohe Sicherheits-
standards und ermöglicht damit, dass Soldaten durch die Konfrontation mit realen Kampf-
stoffen die notwendige Sicherheit im Umgang damit erlangen.

Zur Nähe zum Nordatlantischen Bündnis ist anzumerken, dass die der Ausbildung in
Vyskov/Dedice zu Grunde liegende Kooperation schon 1998 - also vor dem Beitritt der
Tschechischen Republik zur NATO - begonnen wurde.

Zu  3:
Nein.
Zu 4, 4a, 5 und 5a:

Im Hinblick auf meine Ausführungen zu den Fragen l, 2, 8 und 8a erübrigt sich eine
Beantwortung dieser Fragen. Der Ordnung halber möchte ich aber festhalten, dass den mir
vorliegenden Informationen zufolge das „Europäische Abkommen zum Schutz der für


Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere" für die
Tschechische Republik erst am l. Oktober 2003 in Kraft treten wird.

Zu 6 und 6a:

Nein. Das angewandte Verfahren ist erst im Rahmen der Entsendungen bekannt geworden.
Als Reaktion darauf wurde sichergestellt, dass die Darstellung der Kampfmittelwirkung im
Rahmen der Ausbildung von österreichischen Soldaten ausschließlich unter Verwendung
von audiovisuellen Methoden erfolgt.

Zu 7:

Aus dem Kreis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Adjutantur meines Kabinetts wurde
eine derartige Feststellung nicht getroffen.

Zu 9:

Hiezu verweise ich auf meine vorstehenden Ausführungen.

Zu 10:

Eine Gefahrdung der teilnehmenden Soldaten kann durch die strikten Sicherheitsvor-
kehrungen, die ausgezeichnete Vorbereitung, die spezielle Ausrüstung und Schutzbe-
kleidung sowie durch das ständig anwesende Ausbildungs- und Sicherheitspersonal auf ein
Minimum reduziert werden. Bis dato gab es keinen einzigen Unfall mit chemischen Kampf-
stoffen. Abgesehen davon wird an jedem teilnehmenden Soldaten vor und nach der Aus-
bildung eine Blutkontrolle vorgenommen, um auch geringste Kontaminationen nachweisen
zu können. Alle bisher durchgeführten Auswertungen haben ergeben, dass kein Teilnehmer
mit chemischen Kampfstoffen kontaminiert wurde.

Zu 11 und 12:

Die Ausbildung mit realen chemischen Kampfstoffen erfolgt in einer speziellen Übungsan-
lage in einem großen, geschlossenen und überdachten Betonbecken, worin das im Zuge der
Dekontamination anfallende Abwasser gesammelt und einer geordneten Entsorgung zuge-
führt wird, sodass eine Kontamination mit krankmachenden Kampfstoffen bei Einhalten der
Sicherheitsvorschriften ausgeschlossen werden kann.