506/AB XXII. GP
Eingelangt am 29.07.2003
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möglich.
BM für Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Dr. Pilz, Freundinnen und Freunde haben am
12. Juni 2003 unter der Nr. 523/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage
betreffend "Ausbildung von ABC-Abwehr-Kräften in Vyskov/Dedice, Tschechische
Republik" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Nach § l Z 2 des
Bundesverfassungsgesetzes über Kooperation und Solidarität bei der
Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG)
können
Einheiten und einzelne Personen zur Durchführung von Übungen und
Ausbildungs-
maßnahmen im Bereich der militärischen Landesverteidigung (Art. 79 Abs.
l Bundes-
Verfassungsgesetz) in das Ausland entsendet werden, wobei die
Entsendung von Personen,
die Grundwehrdienst, Truppenübungen oder die ersten sechs Monate des
Ausbildungs-
dienstes leisten, der Bundesregierung obliegt. Dem Hauptausschuss des
Nationalrates ist
darüber unverzüglich zu berichten.
Die in der Anfrage
angesprochenen Entsendungen von ABC-Abwehr-Kräften des Bundes-
heeres zur Absolvierung eines Lehrganges für den Umgang mit chemischen
Kampfstoffen
am Übungsplatz Vyskov/Dedice in der Tschechischen Republik ist für das
ABC-Abwehr-
Fachpersonal eine wesentliche Voraussetzung zur Erreichung der
Einsatzfähigkeit. Diese
Ausbildung kann in Österreich nicht mit gleicher Wirkung bzw. Qualität
sichergestellt
werden, da die dafür notwendige Infrastruktur - wie sie in Vyskov/Dedice
vorhanden ist -
fehlt. Für die konkrete Ausbildung werden - unter Einhaltung strikter
Sicherheitsauflagen -
reale chemische Kampfstoffe verwendet, um ABC-Abwehr-Maßnahmen, wie
Spüren,
Identifizieren und Dekontaminieren, zu perfektionieren.
Die international
anerkannte hohe Qualität der Ausbildung mit realen chemischen
Kampfstoffen in Vyskov/Dedice beweist auch der Umstand, dass die zur
Überwachung der
Einhaltung der
Chemiewaffenkonvention eingerichtete „Organisation for Prohibition of
Chemical Weapons (OPCW)" seit dem Jahr
2000 C-Waffen-Inspektoren dieser Ausbildung
unterzieht.
Im Einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie
folgt:
Zu 1,2, 8 und
8a:
Nach den mir
vorliegenden Informationen gehörte die Darstellung der Wirkung von Kampf-
stoffen durch
einen an Ratten durchgeführten Tierversuch zur Sicherheitsbelehrung der
tschechischen Ausbildungsverantwortlichen.
Damit sollte die besondere Gefahr, die auch
von kleinen Proben - wie sie in der
Ausbildung verwendet werden - ausgeht, veranschau-
licht werden. Im Rahmen der Ausbildung
österreichischer Einheiten wurde dies schon von
meinem Amtsvorgänger ausdrücklich untersagt. Bei diesen
Ausbildungsgängen werden
somit keine Tierversuche durchgeführt. Die
Wirkung chemischer Kampfstoffe wird
ausschließlich durch audiovisuelle
Methoden verdeutlicht.
Wie bereits
einleitend erwähnt, ist die Ausbildung von ABC-Abwehr-Kräften unter Ver-
wendung realer
Kampfstoffe eine unverzichtbare Voraussetzung für die Erreichung der
Einsatzfähigkeit. Auf Grund der
einzigartigen Ausbildungsmöglichkeiten gewährleistet die
Übungsanlage in Vyskov/Dedice als einzige in Europa ausreichend hohe
Sicherheits-
standards und ermöglicht damit, dass
Soldaten durch die Konfrontation mit realen Kampf-
stoffen die notwendige Sicherheit im
Umgang damit erlangen.
Zur Nähe zum Nordatlantischen Bündnis ist
anzumerken, dass die der Ausbildung in
Vyskov/Dedice zu Grunde liegende Kooperation schon 1998 - also vor dem Beitritt
der
Tschechischen Republik zur NATO - begonnen
wurde.
Zu
3:
Nein.
Zu 4, 4a, 5 und 5a:
Im Hinblick auf meine Ausführungen zu den
Fragen l, 2, 8 und 8a erübrigt sich eine
Beantwortung dieser Fragen. Der Ordnung
halber möchte ich aber festhalten, dass den mir
vorliegenden Informationen zufolge das „Europäische Abkommen zum Schutz
der für
Versuche und andere wissenschaftliche
Zwecke verwendeten Wirbeltiere" für die
Tschechische Republik erst am l. Oktober 2003 in Kraft treten wird.
Zu 6 und 6a:
Nein. Das angewandte Verfahren ist erst im
Rahmen der Entsendungen bekannt geworden.
Als Reaktion darauf wurde sichergestellt, dass die Darstellung der
Kampfmittelwirkung im
Rahmen der Ausbildung von österreichischen Soldaten ausschließlich unter
Verwendung
von audiovisuellen Methoden erfolgt.
Zu 7:
Aus dem Kreis der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Adjutantur meines Kabinetts wurde
eine derartige Feststellung nicht getroffen.
Zu 9:
Hiezu verweise ich auf meine vorstehenden Ausführungen.
Zu 10:
Eine Gefahrdung der teilnehmenden Soldaten
kann durch die strikten Sicherheitsvor-
kehrungen, die ausgezeichnete Vorbereitung, die spezielle Ausrüstung und
Schutzbe-
kleidung sowie durch das ständig anwesende Ausbildungs- und Sicherheitspersonal
auf ein
Minimum reduziert werden. Bis dato gab es keinen einzigen Unfall mit chemischen
Kampf-
stoffen. Abgesehen davon wird an jedem teilnehmenden Soldaten vor und nach der
Aus-
bildung eine Blutkontrolle vorgenommen, um auch geringste Kontaminationen
nachweisen
zu können. Alle bisher durchgeführten Auswertungen haben ergeben, dass kein
Teilnehmer
mit chemischen Kampfstoffen kontaminiert wurde.
Zu 11 und 12:
Die Ausbildung mit realen chemischen
Kampfstoffen erfolgt in einer speziellen Übungsan-
lage in einem großen, geschlossenen und überdachten Betonbecken, worin das im
Zuge der
Dekontamination anfallende Abwasser gesammelt und einer geordneten Entsorgung
zuge-
führt wird, sodass eine Kontamination mit krankmachenden Kampfstoffen bei
Einhalten der
Sicherheitsvorschriften ausgeschlossen werden kann.