511/AB XXII. GP

Eingelangt am 30.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 527/3 der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Pirklhuber, Freundinnen
und Freunde
wie folgt:

Fragen 1 bis 10:

Für die Beantwortung dieser Fragen sind noch Erhebungen im Gang.
Nach Vorliegen der Ergebnisse wird dem Parlament so rasch wie möglich
berichtet werden.

Fragen 11, 12 und 13:

Die Kontrolle der Absetzfrist von Zusatzstoffen in Futtermitteln zur Verhütung der
Kokzidiose und Histomoniasis fällt nicht in den Aufgabenbereich meines Ressorts,
sondern den des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft.

Hinsichtlich der Rückstandskontrolle in lebenden Tieren und Fleisch gemäß
Richtlinie 96/23/EG ist die zusätzliche Aufnahme der Untersuchung von Nifursol
in den Rückstandsplan 2004 bereits vorgesehen.

Von einer früheren Aufnahme der Untersuchung von Nifursol in tierischem
Gewebe in den nationalen Rückstandsplan wurde abgesehen, da bei einer
Mastzeit der Pute von 24 bis 26 Wochen derzeit noch immer Puten geschlachtet
werden, die vor dem 1. April eingestallt wurden und daher vor diesem Zeitpunkt
auch legal dieses Futter erhalten haben.

Derzeit ist die Analytik von Nifursol in tierischen Geweben, die von der AGES
durchgeführt wird, noch in Ausarbeitung. Nifursol zählt zur Gruppe der
Heteroaromatischen Nitroverbindungen. Bei Nachweis dieser Substanzen in
Lebensmitteln ist es erforderlich, die Metaboliten zu untersuchen, da die


Muttersubstanz in der Regel sehr rasch abgebaut wird. In Futtermitteln jedoch
kann direkt die Muttersubstanz Nifursol nachgewiesen werden.

Über den Zeitpunkt des Beginns der Untersuchung des (der) Metaboliten von
Nifursol kann von der AGES noch keine Aussage getroffen werden.