Zu 511/AB XXII. GP
Eingelangt am 22.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM FÜR GESUNDHEIT UND FRAUEN
Anfragebeantwortung
Im
Nachhang zu der bereits ergangenen Beantwortung der an mich gerichteten
schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 527/3 der Abgeordneten
Dr. Gabriela Moser, Pirklhuber, Freundinnen und Freunde darf ich
ergänzend Folgendes mitteilen:
Fragen 1 und 2:
Im
Jahr 2003 wurden 40 Proben Putenfutter (35 aus der Kontrolle,
5 Einsendeproben) untersucht, sämtliche Proben waren negativ (< 1 ppm). In
den Jahren 2001 und 2002 gab es keine derartigen Untersuchungen. Die bei den
Untersuchungen angewandte Methode war LC-MS.
Frage 3:
Laut
Auskunft des Importeurs betrug die Menge im Jahr 2001 50 kg, im Jahr
2002 250 kg und im Jahr 2003 bis einschließlich März 75 kg. Nifursol kam
ausschließlich zur Prävention gegen die Schwarzkopfkrankheit bei Puten
hauptsächlich im Rahmen der Freilandhaltung zum Einsatz.
Frage 4:
Im
Jahr 2002 gab es 1287 Betriebskontrollen, die Anzahl der gezogenen Proben
betrug 2466.
Das Ergebnis lautete:
74,5% ohne Beanstandung
19,2% kostenpflichtige Beanstandungen,
6,2% Anzeige bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft.
Die
Gründe für die Beanstandungen waren vielfältig: Mängel bei der
Kennzeichnung, Unter- oder Überschreitung von Inhaltsstoffangaben, die zu
keiner Wertminderung des Futtermittels führen, Unter- oder Überschreitung von
Zusatzstoffangaben im Rahmen der gesetzlichen Grenzwerte, die nicht zu einer
Anzeige
führen. Anzeige wird jedenfalls dann erstattet, wenn wertmindernde
Abweichungen bzw. Grenzwertüber- oder -unterschreitungen vorliegen.
Frage 5:
Der
Kontrollprobenplan 2000 - 2003, getrennt nach LWLNZ (BAB) und LWVIE
(BFL) lautet:
Jahr/AGES |
LWVIE-Plan |
LWLNZ-Plan |
LWVIE-Ist |
LWLNZ-Ist |
2001 |
1000 |
1000 |
1214 |
926 |
2002 |
1000 |
1000 |
1242 |
1224 |
2003 |
1000 |
1000 |
|
|
Dazu
sieht der Kontrollplan seit 2001 zusätzlich 800 Proben vor, die die
Kontrollorgane der Länder bei den tierhaltenden Landwirten ziehen und an die
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES)
zur Untersuchung einsenden.
Der
Analysenplan richtet sich nach der Art des Futtermittels und für welche
Tierart/Tierkategorie es vorgesehen ist.
Frage 6:
In den Jahren 2000, 2001 und 2002 wurden für Futtermitteluntersuchungen
€ 0,73 Mio., € 0,87 Mio. und € 0,98 Mio.
ausgegeben.
Für das Jahr 2003 ist ein Betrag von € 1,15 Mio. für diesen Zweck vorgesehen.
Frage 7:
Insgesamt
hat sich die Situation im finanziellen, personellen und technischen
Bereich seit der Gründung der AGES verbessert.
Fragen 8 bis 10:
Dazu
verweise ich auf den für Futtermittelangelegenheiten federführend
zuständigen Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft.