513/AB XXII. GP
Eingelangt am 30.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für
Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Ich
beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 564/3 der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde wie
folgt:
Frage 1:
Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen fördert 2 derartige Fonds:
1)
Unterstützungsfonds für Personen, die durch die Spende von Blut oder
Blutbestandteilen mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert wurden.
Dieser Fonds wurde mit Bescheid der Fondsbehörde vom 27. März 2001, ZI. MA
62 - II/16/01, genehmigt.
2)
Unterstützungsfonds für Personen, die durch medizinische Behandlung oder
Tätigkeit mit dem HI-Virus infiziert wurden, und ihre Angehörigen.
Dieser Fonds wurde mit Bescheid der Fondsbehörde vom 11. November 1988,
ZI. MA 62 - II/363/88 genehmigt.
Frage 2:
Beide Fonds
wurden auf Basis des Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetzes
gegründet und arbeiten auf dieser Rechtsgrundlage.
Frage 3:
Entsprechend
seiner Satzung gewährt der „Unterstützungsfonds für Personen, die
durch die Spende von Blut oder Blutbestandteilen mit dem Hepatitis-C-Virus
infiziert worden sind" Begünstigten (Personen, die in Österreich durch die
Spende
von Blut- oder Blutbestandteilen mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert wurden und
zum Zeitpunkt der Antragstellung einen positiven Virusnachweis vorlegen) Hilfe
im Falle der Hilfsbedürftigkeit durch finanzielle und/oder sachliche Leistungen
u.a.
mehr.
Entsprechend
seiner Satzung gewährt der „Unterstützungsfonds für Personen, die
durch medizinische Behandlung oder Tätigkeit mit dem HI-Virus infiziert wurden,
und ihre Angehörigen" Begünstigten (1. Hämophile, die durch die Behandlung
dieser Krankheit HIV-positiv wurden und ihre davon betroffenen
Familienangehörigen; 2. Personen, die durch Organtransplantation -
insbesondere auch Bluttransfusion - oder im Zuge anderer medizinischer Be-
handlungsmethoden HIV-positiv wurden, sowie deren dadurch betroffenen
Familienangehörigen; 3. Personen, die aufgrund ihrer beruflichen oder
freiwilligen
sozialen Tätigkeiten mit HI-Viren in Kontakt kamen und dadurch HIV-positiv
wurden - Spital, pharmazeutische Industrie, u.a. -, sowie deren dadurch
betroffenen Familienangehörigen), die ständig in Österreich leben oder deren
HIV-Infektion in Österreich erfolgte, Hilfe im Falle der Hilfsbedürftigkeit
durch
finanzielle und/oder sachliche Leistungen u.ä. mehr.
Frage 4:
Unterstützungsfonds
für Personen, die durch die Spende von Blut oder
Blutbestandteilen mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert wurden:
Dieser
wurde mit einer Förderung des damaligen Bundesministeriums für soziale
Sicherheit und Generationen von 5 Millionen S (= € 363.364,17) als Startkapital
gegründet, hat 2001 und 2002 jeweils eine Förderung von 15 Millionen S
(= € 1,090.092,51) und 2003 eine Förderung von € 873.636,00 erhalten.
Unterstützungsfonds
für Personen, die durch medizinische Behandlung oder
Tätigkeit mit dem HI-Virus infiziert wurden, und ihre Angehörigen:
Dieser
hat in den Jahren 2000 bis 2003 folgende Förderungsmittel des Bundes
erhalten:
2000: € 346.649,42
2001:€ 329.207,94
2002: € 307.402,76
2003: € 318.000,00
Frage 5:
Unterstützungsfonds
für Personen, die durch die Spende von Blut oder
Blutbestandteilen mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert worden sind:
Von
den Förderungen 2000 und 2001 wurden im Jahr 2002 522.395,68 Euro
rückgefordert, für das Jahr 2002 ist eine Rückforderung von 283.978,00 Euro
geplant.
Unterstützungsfonds
für Personen, die durch medizinische Behandlung oder
Tätigkeit mit dem HI-Virus infiziert wurden, und ihre Angehörigen:
Bezüglich
der Förderung 2000 wurden im Jahr 2001 € 11.615,32 rückgefordert,
von der Förderung 2001 im Jahr 2002 € 25.930,14 und von der Förderung 2002
im Jahr 2003 € 9.848,38.
Frage 6:
Unterstützungsfonds
für Personen, die durch die Spende von Blut oder
Blutbestandteilen mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert worden sind:
Das
Entschädigungsmodell sieht - auf Basis eines nach eingehender
Expertinnendiskussion entwickelten Leistungskonzeptes - eine nach Stufen
gegliederte Auszahlung an Begünstigte vor.
Gliederung der Leistungsstufen:
1. Personen, die Hepatitis-C-PCR-positiv waren und in der Folge durch
Therapie geheilt wurden (PCR-negativ): Eine Einmalzahlung von 727 Euro;
2. Personen,
die Hepatitis-C-PCR-positiv sind, sich jedoch noch keiner
Therapie unterzogen haben, oder sich gerade einer Therapie unterziehen:
eine Einmalzahlung von 727 Euro;
3. Personen,
die - trotz durchgeführter Therapie - Hepatitis-C-PCR-positiv
sind und eine Fibröse 1. oder 2. Grades aufweisen: 146 Euro monatlich;
4. Personen, die eine Fibröse 3. oder 4. Grades
aufweisen: 291 Euro
monatlich;
5. Personen,
die sich einer Lebertransplantation unterzogen haben oder auf
der Warteliste für eine Lebertransplantation stehen: 727 Euro monatlich;
6. Personen, bei denen die Diagnose Leberkarzinom
gestellt wird und eine
Transplantation aus medizinischen Gründen nicht möglich ist: eine
Einmalzahlung von 36.337 Euro.
Weiters leistet
der Fonds an Begünstigte für deren unterhaltspflichtige Kinder,
soferne ein Anspruch auf Erhalt von Kinderbeihilfe besteht, monatliche
Zahlungen
in der Höhe von 182 Euro pro Kind.
Die Einstufung in die genannten Leistungsgruppen erfolgt
anhand des aktuellen
medizinischen Zustandsbildes. Im Falle einer Verschlechterung kann auf Antrag
eine Änderung in der Einstufung vorgenommen werden.
Personen, bei
denen Alkoholabusus als Co-Faktor für die Lebererkrankung
vorhanden ist, wird die monatliche Unterstützungsleistung auf die Hälfte
reduziert, solange der Alkoholabusus besteht.
Im Jahr 2001
haben 357 begünstigte Personen Leistungen aus dem Fonds
erhalten, wobei sich der Personenkreis, aufgeschlüsselt nach Leistungsstufen,
wie
folgt darstellt:
Stufe Personen
1 27
2 139
3 100
4 58
5 20
6 3
4 (auf die Hälfte reduziert wegen Alkoholabusus): 10
An
Kinderzuschlägen wurden an 28 Personen für 54 Kinder Leistungen
ausbezahlt.
Mit Stand
30.06.2002 waren 189 laufende, aktive Fälle mit monatlichen
Auszahlungen im Fonds verzeichnet. 28 Begünstigte mit Kinderzuschlägen für 50
Kinder wurden aktiv erfasst. Die Fälle gliedern sich wie folgt:
Stufe Personen
3 102
4 59
4 (reduziert) 9
5 19
Derzeitiger Stand 2003 (Personen, die keine Einmalzahlung erhalten):
Stufe 1: 0 Personen
Stufe 2: 12 Personen
Stufe 3: 110 Personen (€ 146,00 pro Monat)
Stufe 4: 69 Personen (€ 291,00 pro Monat)
Stufe 5: 19 Personen (€ 727,00 pro Monat)
Stufe 4 (reduziert): 10 Personen (€ 146 pro Monat)
Kinderzuschläge: für 52 Kinder
Unterstützungsfonds
für Personen, die durch medizinische Behandlung oder
Tätigkeit mit dem HI-Virus infiziert wurden, und ihre Angehörigen:
Gesamtbegünstigte
zum 31.12.2001: 67 Betroffene und 19 Waisen
Gesamtbegünstigte zum 31.12.2002: 64 Betroffene und 19 Waisen
dzt. Stand 2003: 62 Betroffene und 19 Waisen
Der Fonds
leistet aus Mitteln des Bundes Unterstützungsleistungen von monatlich
€ 363,36; weiters erhalten Betroffene, die den Wohnsitz im jeweiligen
Bundesland haben, aus Landesmitteln ebenfalls monatlich € 363,36. Aus Mitteln
der pharmazeutischen Industrie bekommen Personen, die im Zusammenhang mit
einem Plasmaderivat HIV-infiziert wurden und die aus Mitteln der öffentlichen
Hand Leistungen erhalten, weitere € 726,73, und zwar soferne die Infizierten
dem Fonds vor dem 1. Oktober 1994 bekannt und bezugsberechtigt waren.
Der Todesfallbeitrag aus Mitteln der pharmazeutischen Industrie (soferne die
Ehe
vor dem 1. Oktober 1994 geschlossen wurde) beträgt € 5.450,46; im Falle einer
sozialen Bedürftigkeit € 10.900,93. An Waisen werden aus Mitteln der
pharmazeutischen Industrie monatlich € 726,73 bis zum Erreichen der
Volljährigkeit oder solange als diese Waisen Anspruch auf Erhalt der
Familienbeihilfe haben, ausbezahlt. Bei zwei hinterbliebenen Waisen reduziert
sich dieser Betrag auf je € 581,38, bei drei oder mehr Waisen auf je € 508,71.
Der Bund leistet an Waisen keinen Beitrag.
Aus den Mitteln,
die das Österreichische Rote Kreuz dem Fonds zur Verfügung
stellt, erhalten Betroffene, deren HIV-Infektion auf eine Transfusion von
Produkten bestimmter Blutspendedienste
zurückzuführen ist oder durch die
Mitarbeit in diesen Blutspendediensten verursacht wurde, sowie durch diese
Personen HIV-infizierte Ehegatten(innen), monatlich € 726,73.
Weiters
zahlt der Bund einen einmaligen Todesfallbeitrag in Höhe von
€ 2.180,19.
Frage 7:
Die
Administration erfolgt durch die bestellten Fondsorgane und nicht durch den
Förderungsgeber.
Für
die Kontrolle im Sinne der Förderungsabrechnung wird eine Person
eingesetzt.
Frage 8:
Die
Kontrolle der widmungsgemäßen Verwendung der Förderungsmittel erfolgt
durch das Ressort. Diesbezüglich unterliegt der Fonds auch der Überprüfung
durch den Rechnungshof. Weiters unterliegen die Fonds der Aufsicht der
Fondsbehörde (Landeshauptmann von Wien).
Was
die Unterstützungsfonds der Sozialversicherungsträger betrifft, verweise ich
auf das beiliegende Schreiben des Hauptverbandes der Sozialversicherungs-
träger. Wie ersichtlich, hat der Hauptverband als Dachorganisation für alle So-
zialversicherungsträger die Fragen hinsichtlich aller drei Zweige der
gesetzlichen
Sozialversicherung (Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung) beantwortet;
dies nicht zuletzt deshalb, weil eine gleichlautende Anfrage auch an den für
Be-
lange der Pensionsversicherung zuständigen Vizekanzler und Bundesminister für
soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt
ergangen ist. Ich darf an dieser Stelle jedoch klarstellend festhalten, dass
sich
meine Zuständigkeit auf Angelegenheiten der Kranken- und Unfallversicherung
erstreckt.
Beilage
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