516/AB XXII. GP

Eingelangt am 30.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen
vom 18. Juni 2003, Nr. 573/J, betreffend "Vollziehung Weingesetz", beehre ich mich Folgen-
des mitzuteilen:

Zu Frage 1:

Im Jahr 2001 wurden 18.533 und im Jahr 2002 wurden 15.322 Betriebe überprüft (zum
Vergleich: im Jahr 2000 wurden 13.869 Betriebe geprüft).

Zu Frage 2:

2001                        237 Betriebe/1.573 Proben entnommen

2002                182 Betriebe/1.645 Proben entnommen*

*ln diesem Jahr wurden verstärkt Zollproben für Weinexport in Drittländer und daher mehr
„Serien" durchgeführt.


Zu Frage 3:

Gemäß § 57 Weingesetz 1999 sind die von der Bundeskellerinspektion (BKI) entnommenen
Proben vom Bundesamt für Weinbau in Eisenstadt zu untersuchen.

Zu Frage 4:

2001:
2002:

 

242 Proben beanstandet
203 Proben beanstandet

 

Zu Frage 5:

2001:

 

433

 

Verwaltungsstrafverfahren und

 

 

 

3

 

gerichtliche Strafverfahren

 

2002:

 

191

 

Verwaltungsstrafverfahren und

 

 

 

2

 

gerichtliche Strafverfahren

 

Die deutliche Reduktion der Strafverfahren und der beanstandeten Proben belegt die
erfolgreiche Beratungsstrategie der Bundeskellereiinspektion, wodurch Verfahren vermieden
werden können.

Zu Frage 6:

2001
2002

 

466 Verfahren rechtskräftig abgeschlossen
141 Verfahren rechtskräftig abgeschlossen

 

Zu Frage 7:

2001
2002

 

ATS 603.402,--
         16.415,--

 


Zu Frage 8:

Es besteht keine zweckgebundene Verwendung, daher erfolgte die Vereinnahmung des
Bundes im allgemeinen Haushalt.

Zu Frage 9:

Die Anzahl der privaten Proben* betrug:

BA für Weinbau Eisenstadt
2001..............................   9.781

 

HBLVA und BA Klosterneuburg

 

2001 ............................

 

1.997

 

2002.........

 

..................... 16.530

 

2002........................

 

2.217

 

* Die angegebenen Ziffern verstehen sich ohne Proben für Forschung, Versuche, Produktion sowie
ohne Proben für Prüfnummern, Großversuche und EU-Datenbank.

Die sehr deutliche Probensteigerung bei den Jahren 2001/2002 im Bereich des BA für
Weinbau Eisenstadt geht primär auf ressourcensparende (Personal- und Sachkosten) und
kundenorientierte Analyseneinführungen (FTIR) zurück.

Zu Frage 10:

Die Einnahmen für private Proben betrugen:

BA für Weinbau Eisenstadt
2001........................ €159.179.-

 

HBLVA und BA Klosterneuburg

 

2001...................

 

 €27.917,-

 

2002.......

 

................ € 191.000.-

 

2002...................

 

 € 23.627.-

 

Zu Frage 11:

BA für Weinbau Eisenstadt

 

HBLVA und BA Klosterneuburg

 

2001................................. 74 VBÄ*

 

2001............................. 70 VBÄ

 

(100% für Weinuntersuchung tätig)

 

davon 0,74 Personenäquivalente

 


 

 

 

 

2002.............

 

 

 

 

 

.......................81 VBÄ

 

Einsatz für Probenuntersuchungen
2002......................................   75 VBÄ

 

 

 

(100%

 

 

 

für Weinuntersuchung tätig)

 

 

davon 0,76 Personenäquivalente
Einsatz für Probenuntersuchungen

 

*Vollbeschäftigungsäquivalente
Zu Frage 12:

Bundesamt für Weinbau                       HBLVA und BA Klosterneuburg *)

2001.............. € 2,327 Mio.                       2001.............. € 2,599 Mio.

2002.............. € 2,427 Mio.                       2002.............. € 2,681 Mio.

*) Anm.: nur zu rund 1% in der Probenuntersuchung
tätig

Zu Frage 13:

Bundesamt für Weinbau
4 Planstellen

 

HBLA und BA Klosterneuburg

 

keine

 

Zu Frage 14:

Die Verpflichtung zur möglichst sparsamen Ressourcenverwaltung trifft alle Dienststellen des
Bundes. In den gegenständlichen Fällen soll durch „intelligentes" Sparen mit ähnlichen
Maßnahmen - wie bei der Bundeskellereiinspektion bereits weitgehend verwirklicht (Jahres-
arbeitszeitmodell etc.) - eine weitere Kostenreduktion erreicht werden. Dieses Kosten-
bewusstsein darf sich aber keinesfalls negativ auf die Qualität der Kontrolltätigkeit auswirken.

Zu Frage 15:

Die Probenkosten bei den BKI-Proben bewegen sich je nach Aufwand zwischen etwa € 40,--
und € 450,-.


Zu Frage 16:

Die amtliche Weinuntersuchung und -begutachtung erfolgt im gesamten EU-Bereich durch
öffentliche Verwaltungseinrichtungen.

Beim internationalen Vergleich sind die verschiedenen nationalen Weinrechtssysteme
grundsätzlich zu berücksichtigen. Das sogenannte „germanische" Weinrecht ist nur in den
Ländern Österreich, Deutschland und Luxemburg realisiert. In Deutschland obliegt die
Weinkontrolle jedoch im Unterschied zu Österreich den Bundesländern, wird jedoch immer
durch staatliche Anstalten vollzogen.

In den romanischen Weinbauländern definiert sich der Qualitätswein weitgehend durch seine
geographische Herkunft. Bei der Weinkontrolle übernehmen daher regionale, halbstaatliche
Organisationen, die sogenannten „Interprofessionen", wichtige Aufgaben im Vorfeld der
Vermarktung. Der Grundsatz der Selbstbestimmung findet auch Entsprechung in einer
weitreichenden Selbstverwaltung des Wirtschaftssektors. Jedenfalls verbleibt aber in allen
europäischen Systemen die Verantwortung für die Kontrolltätigkeit den staatlichen Behörden.

Zu Fragen 17 und 18:

Nein.

Zu Frage 19:

Anzahl der Aufsichtsorgane (BKI):

2001                22

2002                        18

Zu Frage 20:
Ja.


Zu Frage 21:

Nein. Die Weinkontrolle findet mit den bestehenden Strafbestimmungen das Auslangen. Im
Übrigen liegt bei der Vollziehung des Weingesetzes zunehmend der Schwerpunkt in der
Beratung und präventiven Kontrolle, also der Verhütung von Fehlern im Vorfeld und wird in
dieser Form auch von den Marktteilnehmern bestens angenommen.

Zu Frage 22:

Ja. Strafbestimmungen hinsichtlich Verstöße gegen das gemeinschaftliche Weinrecht
befinden sich einerseits im 4. Teil des Weingesetzes 1999 (gegliedert in gerichtliche
Strafverfahren und Verwaltungsstrafverfahren) und andererseits in der Weingesetz-
Durchsetzungsverordnung.

Zu den Fragen 23 und 24:

Österreich war Projektpartner des EU-Projektes „EU-Weindatenbank zum Nachweis von
Verfälschungen" (koordiniert von JRC - Joint Research Center der EK in ISPRA bei Mailand
mit den Themen Herstellung von authentischen Proben von Weinen, Durchführung von
Grundanalysen, Vorbereitung für Isotopenanalysen). Dieses Projekt dient der Weiter-
entwicklung der EU-Weindatenbank, die dem Nachweis von Herkunft, Authentizität, aber
auch von unerlaubten Zusätzen und unerlaubten Verfahren dienen soll.