518/AB XXII. GP

Eingelangt am 31.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen
vom 17. Juni 2003, Nr. 541/J, betreffend "Vollziehung Saatgutgesetz", beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:

Einleitend ist anzumerken, dass durch die Gründung der Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit (AGES) und die damit verbundene Konzentration der vorhandenen
Ressourcen Synergieeffekte genutzt und damit bessere Kontrollmöglichkeiten und ein
höheres Schutzniveau für Konsumenten erreicht werden.

Zu Frage 1:

Die Saatgutverkehrskontrolle wurde auf der Grundlage des Saatgutgesetzes 1997 bis zum
In-Kraft-Treten des Agrarrechtsänderungsgesetzes 2002 regional aufgeteilt. Der Bereich
OST umfasste die Bundesländer Burgenland, Niederösterreich, Steiermark und Wien, der
Bereich WEST die Bundesländer Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg.
Mit der Errichtung der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit werden die
Aufgaben durch das Bundesamt für Ernährungssicherheit für Gesamtösterreich wahr-
genommen.


2001 wurden 252 Betriebe und 2002 256 Betriebe kontrolliert.
Zu Frage 2:

2001 wurden im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle in 252 Betrieben 1.462 Kontroll-
proben entnommen.

2002 wurden im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle in 256 Betrieben 1.465 Kontroll-
proben entnommen.

Eine Aufschlüsselung nach Branchen kann nicht erfolgen, da ein Großteil der Unternehmen
sowohl in der Saatguterzeugung, im Handel als auch im Import tätig sind.

Zu Frage 3:

Die Kontrolle im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle beschränkt sich einerseits auf die in
der Saatgutverordnung (BGBI. II Nr. 299/1997) angeführten Kulturarten und andererseits auf
Saatgut, welches in Verkehr gebracht wird. Eine Kontrolle in landwirtschaftlichen Betrieben
wird nicht vorgenommen, da nach dem Saatgutgesetz 1997 idgF. keine Zuständigkeit gege-
ben ist.

Zu den Fragen 4 und 5:

Einleitend ist darauf zu verweisen, dass es im verfügbaren statistischen Material und in den
Tabellen zu Überschneidungen zwischen Wirtschaftsjahr und Kalenderjahr kommen kann.
2001/2002 wurden insgesamt 19.816/20.068 Proben untersucht, davon 14.017/13.542
hoheitlich und 5.799/6.526 privat.

AGES - Landwirtschaft Wien
2001

Saatgutanerkennungen

 

6.856

 

Zulassung von Saatgut (Handelssaatgut, Behelfssaatgut, Versuchssaatgut):

 

55

 

Saatgutverkehrskontrollen   (mit  Kontrolle  der  Erhaltungszüchtung,   sowie   EU-
Vergleichsprüfungen)

 

1.136

 


Monitoringprojekte GVO

 

832

 

OECD-ISTA Verfahren inkl. Vermehrungsgenehmigungen, Standardmuster-
austausch

 

994

 

Überprüfung Saatgutmischungen im Registrierungsverfahren

 

390

 

Untersuchungen von Saatgutmischungen/Einzelkomponenten

 

598

 

Kontrollanbauparzellen

 

2.073

 

SUMME hoheitlicher Proben/Untersuchungen/Verfahren

 

12.934

 

 

 

Privateinsendungen

 

1.018

 

Methodenevaluierungen und Versuche inkl. von Untersuchungen im Rahmen von
Überwachungen: EG-Vergleichsversuche, Ringanalysen, Standardmuster-
untersuchungen damit nicht unmittelbar in hoheitlichen Verfahren)

 

3.300

 

SUMME privater Proben/Untersuchunaen/Verfahren

 

4.318

 

 

 

SUMME TOTAL

 

17.252

 


2002


 


Saatgutanerkennungen

 

7.860

 

Zulassung von Saatgut (Handelssaatgut, Behelfssaatgut, Versuchssaatgut):

 

49

 

Saatgutverkehrskontrollen (mit Kontrolle der Erhaltungszüchtung, sowie EU-
Vergleichsprüfungen)

 

1.118

 

Monitoringprojekte GVO

 

536

 

OECD-ISTA  Verfahren  inkl.  Vermehrungsgenehmigungen,  Standardmusteraus-
tausch

 

835

 

Überprüfung Saatgutmischungen im Registrierungsverfahren

 

102

 

Untersuchungen von Saatgutmischungen/Einzelkomponenten

 

210

 

Kontrollanbauparzellen

 

1.630

 

SUMME hoheitlicher Proben/Untersuchungen/Verfahren

 

12.340

 

Privateinsendungen

 

2.129

 

Methodenevaluierungen und Versuche inkl. von Untersuchungen im Rahmen von
Überwachungen: EG-Vergleichsversuche, Ringanalysen, Standardmuster-
untersuchungen

 

3.089

 

SUMME privater Proben/Untersuchungen/Verfahren

 

5.218

 

SUMME TOTAL

 

17.558

 

AGES - Aqrarbiologie Saatgut:
2001:

Saatgutanerkennung und -kontrolle

 

1.083

 

SUMME hoheitlicher Proben/Untersuchungen/Verfahren

 

1.083

 

Privatuntersuchungen

 

305

 

Forschung

 

1.027

 

Sonstige

 

149

 

SUMME privater Proben/Untersuchungen/Verfahren

 

1.481

 

SUMME TOTAL 2001

 

2.564

 


2002:

Saatgutanerkennung und -kontrolle

 

1.202

 

SUMME hoheitlicher Proben/Untersuchunaen/Verfahren

 

1.202

 

Privatuntersuchungen

 

458

 

Forschung

 

808

 

Sonstige

 

42

 

SUMME privater Proben/Untersuchungen/Verfahren

 

1.308

 

SUMME TOTAL 2001

 

2.510

 

Zu Frage 6:
Landwirtschaft Wien:

2001: Einnahmen: ca. 25.071 € netto (auf Grund der Umstellung der Verrechnung entspricht
der angegebene Wert nur weitreichend den getätigten Leistungen).
2002: Einnahmen: 49.601 € netto.

Agrarbiologie Saatgut:

2001:   10.894,65      (nur   Privateinsendungen,   Beträge   von   den   Proben   in   diesem

Kalenderjahr).

2002:13.566,90 €.

Zu Frage 7:

Saatgutverkehrskontrolle Wirtschaftsjahr 2001:

Insgesamt entsprachen rund 16 % der Proben (235 Fälle) nicht dem Saatgutgesetz 1997,
wobei es bei rund 12 % (180 Fälle) Beanstandungen und Anzeigen gab.

Saatgutverkehrskontrolle Wirtschaftsjahr 2002:

Insgesamt entsprachen rund 18 % (270 Fälle) nicht dem Saatgutgesetz 1997, wobei es bei
rund 14 % (200 Fälle) Beanstandungen und Anzeigen gab. Eine Aufschlüsselung nach Bun-
desländern liegt der AGES nicht vor, da die betroffenen Unternehmen bundesländer-
übergreifend tätig sind.


Zu Frage 8:

Die Ausstellung von Organmandaten ist nicht vorgesehen.

Zu Frage 9:

Dem  Bundesministerium für  Land-  und  Forstwirtschaft,   Umwelt  und  Wasserwirtschaft
(BMLFUW) ist folgende Anzahl von Verwaltungsstrafverfahren bekannt:

2001: 22
2002: 9

Eine   Aufschlüsselung   nach   Bundesländern   ist   nicht   möglich,   da   die   betroffenen
Unternehmen bundesländerübergreifend tätig sind.

Zu Frage 10:

Dem   BMLFUW   ist  folgende   Anzahl   von   abgeschlossenen   Verwaltungsstrafverfahren
bekannt:

2001: 10
2002:   1

Eine   Aufschlüsselung   nach   Bundesländern   ist   nicht   möglich,   da   die   betroffenen
Unternehmen bundesländerübergreifend tätig sind.

Zu Frage 11:

Dem BMLFUW liegen darüber keine abschließenden Daten vor.

Zu Frage 12:

Es erfolgt keine Information an das Bundesamt für Ernährungssicherheit über den Ausgang
der Verfahren beim UVS.


Zu Frage 13:

Dem BMLFUW ist keine bekannt.

Zu Frage 14:

Es wurden

2001: 7227,82 € verrechnet und für

2002: 5057,07 € veranschlagt, da das Wirtschaftsjahr noch nicht abgeschlossen ist.

Die Verwendung der Einnahmen aus Straferkenntnissen entzieht sich der Kenntnis des
BMLFUW, da diese dem allgemeinen Bundeshaushalt zugeführt werden.

Zu Frage 15:

Keine.

Zu den Fragen 16 bis 20:

Die Ergebnisse werden im Jahresbericht des BFL bzw. der AGES Landwirtschaft Wien und
Linz veröffentlicht, diese liegen in den AGES-Bibliotheken und der Bibliothek des BMLFUW
auf. Zudem ist der Bericht des Institutes für Saatgut in der Homepage des Institutes
http://www7.bfl.at/institut/saatgut/abrufbar.

Zu den Fragen 21, 22 und 24:

Zum 31.12.2001 betrug der Personalstand im Bereich der Landwirtschaft (LWT) der AGES
544 Personen, davon 395 in Wien und 149 in Linz.

Mit 31.12.2002 waren im Bereich Landwirtschaft der AGES 418,5 Personen beschäftigt,
davon 333,4 in Wien und 85,1 in Linz. Das Personal für Verwaltung, EDV, Buchhaltung,
Personalwesen etc. wird nicht mehr dem Fachbereich Landwirtschaft zugerechnet.


Zu Frage 23:

Die Personalausgaben betrugen in den Jahren 2001 und 2002 in Mio Euro:

LWT Wien:

2001:          13,620
01.01.2002 bis 31.05.2002:          5,919
01.06.2002 bis 31.12.2002:          11,900*

* Kosten entsprechend höher durch zusätzliche Zahlung des Beitrages zum
Bundespensionsamt (Beamte)

LWT Linz:

2001:           4,604
01.01.2002 bis 31.05.2002:      1,918
01.06.2002 bis 31.12.2002:      4,100

Zu den Fragen 25 und 26:

Die AGES muss, wie viele Institutionen des Bundes, den Personaleinsatz optimieren.
Sinnvolle Reduktionen werden durch Synergieeffekte bei Standortzusammenlegungen und
durch Reduktion der Verwaltung angestrebt. Das zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben
erforderliche Personal wird nachbesetzt.

Zu Frage 27:

Die Probenkosten sind ableitbar aus dem Saatgutgebührentarif.

Anbei  eine  Auswahl  des  Saatgutgebührentarifes für die  am  häufigsten  auftretenden

Untersuchungen:

Untersuchung

 

2001
hoheitlich *1

 

2001
privatrechtlich*2

 

2002
hoheitlich*3

 

2002
privatrechtlich*

 

Vollanalyse Getreide

 

24,66

 

44,37

 

26,77

 

45,70

 

Vollanalyse
Großsamige
Leguminosen

 

32,05

 

34,94

 

34,97

 

35,99

 

Vollanalyse Mais

 

17,96

 

28,24

 

19,50

 

29,09

 

*1 Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft, mit der der Saatgutgebührentarif geändert wird; BGBI II Nr. 39/2002


*2 Tarif der Bundesämter für Landwirtschaft und der landwirtschaftlichen Bundesanstalten

2002

*3 Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und

Wasserwirtschaft, mit der der Saatgutgebührentarif geändert wird; BGBIII Nr. 221/2003

*4 Tarif der österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH 2003

Zu Frage 28

Entsprechend den Entwicklungen im Bereich Pflanzenzüchtung (z.B.: Gentechnik) und Saat-
guthandel sind Anpassungen in der stichprobenartigen Saatgutverkehrskontrolle immer
wieder notwendig, insbesondere unter dem Augenmerk von Wahrung der Sicherheit und der
Qualität der Ernährung, des Gesundheitsschutzes, des Schutzes der Verbraucherinteressen
und des Versorgungsprinzips unter Handhabung eines modernen und zeitgerechten Risk-
Assessment.

Zu den Fragen 29 bis 31:

Diese Fragen fallen nicht in den Kompetenzbereich des BMLFUW. Die Einrichtung und der
Aufbau von Organisationsstrukturen auf nationaler Ebene sind auf EU-Ebene nicht geregelt.

Zu Frage 32:

Zur Umsetzung des Saatgutgesetzes 1997 idgF. werden fachlich befähigte Personen der
AG ES (Standorte Wien und Linz, zuvor BFL und BAB) sowie anderer öffentlich-rechtlicher
Stellen herangezogen. In den genannten Jahren standen 9 Betriebsmittelauf Sichtsorgane zur
Verfügung, die bundesweit tätig waren.

Zu den Fragen 33 und 34:

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Beantwortung der aufgeworfenen Fragen eines
aufwendigen Projektes bzw. einer aufwendigen Studie mit Berücksichtigung der Rechts-
systeme der einzelnen Staaten bedarf. Eine derartige Studie liegt weder in Österreich noch
auf EU-Ebene vor.


Es sei angemerkt, dass die Kontrollmaßnahmen soweit es sich nicht um solche wie die EG-
Vergleichsprüfungen (siehe Antwort zu Frage 49) handelt, dem jeweiligen Mitgliedstaat
vorbehalten und nicht auf EU-Ebene vorgegeben werden.

Zu den Fragen 35 und 36:

Eine diesbezügliche Novellierung ist nicht erforderlich.

Zu den Fragen 37 und 38:

Importe von Saatgut aus Drittstaaten unterliegen dem Gleichstellungsregime der EU. Dies
bedeutet eine Einschränkung der Zulässigkeit von Importen auf bestimmte Drittstaaten sowie
Kulturarten/ -gruppen. Importe aus Drittstaaten sind nur mit Einfuhranzeigen unter Vorlage
internationaler Saatgutzertifikate (Eintragung der Sorte in einen der Sortenkataloge der EU -
Mitgliedstaaten, insbesondere dem EU - Sortenkatalog, ISTA - Orange - Zertifikat und OECD
- Sortenzertifikat) möglich. Die Einfuhranzeigen werden von der zuständigen Saatgutaner-
kennungsbehörde (nunmehr Bundesamt für Ernährungssicherheit) ausgestellt, wenn die
internationalen und nationalen Saatgutvorschriften (einschließlich Saatgut-Gentechnik-
Verordnung) erfüllt sind. 2001 wurden 1.795 und 2002 2.015 Einfuhranzeigen bearbeitet.

Gesonderte Probenziehungen und Kontrollen werden in diesem Zusammenhang nicht
verlangt (nur Nämlichkeitskontrolle im Zuge der Einfuhranzeige). Im Rahmen der Saatgut-
verkehrskontrolle werden Saatgutpartien aus Drittstaaten stichprobenartig nach den gleichen
Voraussetzungen wie aus der EU nach Österreich verbrachte Saatgutpartien oder in
Österreich erzeugtes Saatgut kontrolliert und miterfasst. Daher sind auch keine gesonderten
statistischen Angaben dazu möglich. Im Zusammenhang mit der Vollziehung der Saatgut-
Gentechnik-Verordnung wurde ein Probenplan mit einer höheren Checkrate bei Importen
aus Ländern mit GVO-Anwendung umgesetzt.

Zu Frage 39:

In den einzelnen Jahren wurde jeweils ein Kontroll- und Probenplan zwischen dem
BMLFUW, dem Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft und dem Bundesamt


für Agrarbiologie koordiniert. Seit 1999 besteht im Rahmen des eingerichteten Geschäfts-
feldes „Agrokontroll" ein verbindlicher Kontrollrahmenplan mit definierter Anzahl an Proben
und Vorgaben zu den zu untersuchenden Kriterien. Seitens der Agentur für Ernährungs-
sicherheit bzw. des Bundesamtes für Ernährungssicherheit werden die bewährten Kontroll-
pläne analog fortgeführt.

Zu Frage 40:

Ab 1. Juni 2002 wurden mit Einrichtung der AGES (Österreichische Agentur für Gesundheit
und Ernährungssicherheit) die bisher festgelegten Probenpläne fortgeführt und unterliegen
einer Evaluierung gemäß Methoden der Risikoanalyse. Bei Saatgut liegen saisonspezifische
Vorgaben vor (z.B.: 1. Juli 2002 bis 30.6.2003).

Zu den Fragen 41 und 42:

Neben den durch gesetzlichen Auftrag vorgesehenen Untersuchungen sollen auch
einnahmenseitige Maßnahmen gesetzt werden. Diese sollten jedoch unter strenger
Einhaltung von Faktoren wie Verhinderung von Quersubventionen privater Aufträge und
unter Wahrung der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Objektivität erfolgen.

Zu Frage 43:

Keine.

Zu den Fragen 44 und 45:

Auf Grund der bevorstehenden Änderung (mit 1. Jänner 2004) der EG-VO 2092/91 wurde
durch die AGES die BIO-Saatgut-Datenbank eingerichtet, siehe
www.lwvie.aaes.at/institut/saatgut/bio/BIOSOM02.pdf.

Zu Frage 46:

Die EG-rechtlichen Bestimmungen in diesem Bereich sind an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Die normierten Straftatbestände sind klar und die Strafdrohungen ausreichend.


Zu den Fragen 47 und 48:

Derzeit ist eine Novellierung des Saatgutgesetzes nicht vorgesehen.

Zu Frage 49:

Im Rahmen der Harmonisierung der EU-Saatgutverkehrsrichtlinien erfolgen regelmäßig in
den Mitgliedstaaten der EU sogen. Vergleichsprüfungen. An folgenden nahm das Institut für
Saatgut, AGES, teil:

Kulturart / Thema

 

Jahr

 

Veranstalterland

 

Elektrophorese

 

2001

 

Frankreich

 

Winterhybridraps

 

2001

 

Großbritannien

 

Winterweizen

 

2001

 

Italien

 

Gräser

 

2001

 

Deutschland

 

Gräser

 

2002

 

Niederlande

 

Pflanzkartoffel

 

2002

 

Portugal

 

Sommerhybridraps

 

2002

 

Großbritannien

 

Sojabohne

 

2002

 

Italien

 

Sonnenblume

 

2002

 

Spanien

 

Mais

 

2002

 

Italien

 

Saatgutuntersuchung

 

2002

 

Österreich

 

Ziel dieser EG-Vergleichsprüfungen ist die Überprüfung der Qualität des im EG-Raum in
Verkehr gebrachten Saatgutes, insbesondere von Drittlandsproduktionen. Weiters wird die
Harmonisierung von Methoden und Standards in der Saatgutnachkontrolle der einzelnen
EG-Mitgliedstaaten und OECD-Mitgliedstaaten angestrebt.

Es erfolgte u.a. auch die Teilnahme Österreichs an einem Ringversuch mit Winter- und
Sommergerste gemeinsam mit Frankreich, Deutschland, Dänemark und den Beitritts-
kandidaten Albanien, Bosnien-Herzegowina und Kroatien. Ziel des Ringversuches ist die
Abgleichung der Erhebungen in der Registerprüfung (= Prüfung auf Unterscheidbarkeit,
Homogenität und Beständigkeit von Pflanzensorten) im Zuge der Anwendung der
technischen Protokolle des CPVO (Common Plant Variety Office) sowie der Umsetzung der
EG-Richtlinien zu den Gemeinsamen Sortenkatalogen.


Zu Frage 50:

Bei der Vollziehung des Saatgutgesetzes 1997 ergeben sich keine Änderungen durch die
Einrichtung des Bundesamtes für Ernährungssicherheit.

Zu den Fragen 51 und 52:

Nein.

Zu Frage 53:

Zuständig ist das Bundesamt für Ernährungssicherheit mit den Standorten Wien und Linz.

Zu den Fragen 54 und 55:

Direkt mit der Umsetzung sind das

    Institut für Saatgut (Wien) mit 28 Mitarbeitern,

    Institut für Sortenwesen (Wien) mit 39 Mitarbeitern inkl. Feldversuchswesen exkl. KV-
Bedienstete,

    Institut für Pflanzkartoffel und genetische Ressourcen (Linz) mit 9 Mitarbeitern,
     und im Bereich Landwirtschaft - Betriebsmittelmanagement das

    Zentrum für Kontrollorgane (Linz) mit 21 Mitarbeitern
     einbezogen.

Die genannten Mitarbeiter sind jeweils teilweise mit dem Vollzug des Saatgutgesetzes 1997
befasst.

Zu Frage 56:

Ansprechpartner für Angelegenheiten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit ist
grundsätzlich der Direktor des Bundesamtes. Die fachliche Zuständigkeit liegt bei den
jeweiligen Instituts- bzw. Abteilungsleitungen.


Zu Frage 57:

Mit Stichtag 1. Juni 2002 wurden alle Mitarbeiter des Bundesamtes und Forschungszentrums
für Landwirtschaft und des Bundesamtes für Agrarbiologie übernommen.

Zu Frage 58:

Prinzipiell trete ich für eine Harmonisierung der Begriffe ein; Unterschiede sind jedoch
bedingt durch die auf EU-Ebene vorgesehene Terminologie. Da unterschiedliche
Gefährdungsmomente durch die Verletzung einzelner Bestimmungen der Betriebsmittel-
gesetze entstehen, kann in diesen Bereichen nicht von denselben oder ähnlichen Tat-
beständen ausgegangen werden.

Zu den Fragen 59 und 60:

Nein, für eine derartige Übertragung besteht derzeit kein Anlass.