521/AB XXII. GP

Eingelangt am 31.07.2003
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen
vom 17. Juni 2003, Nr. 545/J, betreffend "Vollziehung Düngemittelgesetz", beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:

Einleitend ist anzumerken, dass durch die Gründung der Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit und die damit verbundene Konzentration der vorhandenen Ressourcen
Synergieeffekte genutzt und damit bessere Kontrollmöglichkeiten und ein höheres
Schutzniveau für Konsumenten erreicht werden.

Zu Frage 1:

2001:

Gesamt: Bereich Wien 289 Betriebe; Bereich Linz 398 Betriebe (inkl. Lagerkontrollen)

Wien

 

Niederösterreich

 

Steiermark

 

Burgenland

 

5

 

213

 

43

 

28

 

 

Oberösterreich

 

Salzburg

 

Tirol

 

Vorarlberg

 

Kärnten

 

199

 

37

 

54

 

40

 

68

 


2002:

Gesamt: Bereich Wien 355 Betriebe; Bereich Linz 601 Betriebe (inkl. Lagerkontrollen)

Wien

 

Niederösterreich

 

Steiermark

 

Burgenland

 

6

 

281

 

28

 

40

 

 

Oberösterreich

 

Salzburg

 

Tirol

 

Vorarlberg

 

Kärnten

 

302

 

96

 

83

 

34

 

86

 

Zu Frage 2:
2001

Wien

 

Anzahl der Betriebe 5

 

Probenanzahl insgesamt 19

 

Erzeuger

 

3

 

14

 

Landesproduktenhandel

 

1

 

5

 

Märkte

 

1

 

0

 

Raiffeisenlagerhäuser

 

0

 

0

 

Niederösterreich

 

Anzahl der Betriebe 213

 

Probenanzahl insgesamt 351

 

Erzeuger

 

25

 

68

 

Landesproduktenhandel

 

78

 

108

 

Märkte

 

14

 

31

 

Raiffeisenlagerhäuser

 

96

 

144

 

Steiermark

 

Anzahl der Betriebe 43

 

Probenanzahl insgesamt 84

 

Erzeuger

 

9

 

17

 

Landesproduktenhandel

 

14

 

23

 

Märkte

 

1

 

3

 

Raiffeisenlagerhäuser

 

19

 

41

 

Burgenland

 

Anzahl der Betriebe 28

 

Probenanzahl insgesamt 40

 

Erzeuger

 

4

 

5

 

Landesproduktenhandel

 

14

 

18

 

Märkte

 

0

 

0

 

Raiffeisenlagerhäuser

 

10

 

17

 

Oberösterreich

 

Anzahl der Betriebe 108

 

Probenanzahl insgesamt 267

 

Erzeuger

 

3

 

14

 

Landesproduktenhandel

 

19

 

68

 

Märkte

 

14

 

40

 

Raiffeisenlagerhäuser

 

72

 

145

 

Salzburg

 

Anzahl der Betriebe 14

 

Probenanzahl insgesamt 53

 

Erzeuger

 

1

 

11

 

Landesproduktenhandel

 

1

 

8

 

Märkte

 

1

 

7

 

Raiffeisenlagerhäuser

 

11

 

27

 

Tirol

 

Anzahl der Betriebe 8

 

Probenanzahl insgesamt 26

 

Erzeuger

 

0

 

0

 


Landesproduktenhandel

 

5

 

14

 

Märkte

 

1

 

6

 

Raiffeisenlagerhäuser

 

2

 

6

 

Vorarlberg

 

Anzahl der Betriebe 7

 

Probenanzahl insgesamt 24

 

Erzeuger

 

0

 

0

 

Landesproduktenhandel

 

2

 

3

 

Märkte

 

3

 

17

 

Raiffeisenlagerhäuser

 

2

 

4

 

Kärnten

 

Anzahl der Betriebe 10

 

Probenanzahl insgesamt 26

 

Erzeuger

 

0

 

0

 

Landesproduktenhandel

 

0

 

0

 

Märkte

 

4

 

12

 

Raiffeisenlagerhäuser

 

6

 

14

 

2002

Wien

 

Anzahl der Betriebe 6

 

Probenanzahl insgesamt 21

 

Erzeuger

 

2

 

7

 

Landesproduktenhandel

 

1

 

2

 

Märkte

 

3

 

12

 

Raiffeisenlagerhäuser

 

0

 

0

 

Niederösterreich

 

Anzahl der Betriebe 281

 

Probenanzahl insgesamt 399

 

Erzeuger

 

32

 

62

 

Landesproduktenhandel

 

86

 

103

 

Märkte

 

27

 

45

 

Raiffeisenlagerhäuser

 

136

 

189

 

Steiermark

 

Anzahl der Betriebe 28

 

Probenanzahl insgesamt 46

 

Erzeuger

 

4

 

9

 

Landesproduktenhandel

 

8

 

11

 

Märkte

 

3

 

5

 

Raiffeisenlagerhäuser

 

13

 

21

 

Burgenland

 

Anzahl der Betriebe 40

 

Probenanzahl insgesamt 50

 

Erzeuger

 

4

 

8

 

Landesproduktenhandel

 

18

 

19

 

Märkte

 

0

 

0

 

Raiffeisenlagerhäuser

 

18

 

23

 

Oberösterreich

 

Anzahl der Betriebe 99

 

Probenanzahl insgesamt 268

 

Erzeuger

 

3

 

24

 

Landesproduktenhandel

 

37

 

91

 

Märkte

 

12

 

33

 

Raiffeisenlagerhäuser

 

47

 

120

 

Salzburg

 

Anzahl der Betriebe 24

 

Probenanzahl insgesamt 42

 

Erzeuger

 

1

 

6

 

Landesproduktenhandel

 

12

 

19

 

Märkte

 

6

 

8

 

Raiffeisenlagerhäuser

 

5

 

9

 

Tirol

 

Anzahl der Betriebe 15

 

Probenanzahl insgesamt 26

 

Erzeuger

 

0

 

0

 


Landesproduktenhandel

 

6

 

9

 

Märkte

 

6

 

10

 

Raiffeisenlagerhäuser

 

3

 

7

 

Vorarlberg

 

Anzahl der Betriebe 11

 

Probenanzahl insgesamt 23

 

Erzeuger

 

1

 

3

 

Landesproduktenhandel

 

3

 

9

 

Märkte

 

5

 

7

 

Raiffeisenlagerhäuser

 

2

 

4

 

Kärnten

 

Anzahl der Betriebe 29

 

Probenanzahl insgesamt 57

 

Erzeuger

 

0

 

0

 

Landesproduktenhandel

 

3

 

3

 

Märkte

 

9

 

12

 

Raiffeisenlagerhäuser

 

17

 

42

 

Zu Frage 3:

Kontrollen und Probenahmen nach dem Düngemittelgesetz 1994 sind nur möglich, wenn
diese Produkte in Verkehr gebracht werden; für eine Kontrolle in den landwirtschaftlichen
Betrieben besteht nach dem Düngemittelgesetz 1994 (DMG) keine Kompetenz des
Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

Zu den Fragen 4 und 5:

2001

gesamt

 

Staatliche
Düngemittelkontrolle

 

private Probenuntersuchung

 

Wien: 812

 

494

 

318

 

Linz:   470

 

395

 

75

 

2002

gesamt

 

Staatliche
Düngemittelkontrolle

 

private Probenuntersuchung

 

Wien: 755

 

516

 

239

 

Linz:   489

 

418

 

71

 

Zu Frage 6:

Bereich

 

2001

 

2002

 

Landwirtschaft Wien

 

€ 50.749

 

€ 54.604

 

Landwirtschaft Linz

 

   7.616

 

    6.377

 


Zu Frage 7:

Im Rahmen der Vollziehung des Düngemittelgesetzes werden vom Bundesamt für Ernäh-
rungssicherheit keine Strafen verhängt, sondern im Falle von Übertretungen Anzeigen an die
zuständige Bezirksverwaltungsbehörden erstattet bzw. bei geringfügigen Übertretungen
gemäß § 14 Abs. 1 in Verbindung mit § 18 Abs. 1 und 2 DMG Beanstandungen
ausgesprochen. Als weitere „Sanktion" kann auch die Beschlagnahme angesehen werden.

2001

 

gesamt

 

Wien

 

NO

 

Stmk

 

Bgld

 

Anzeigen

 

109

 

4

 

53

 

16

 

3

 

Kennzeichnungs-
beanstandungen

 

113

 

1

 

52

 

25

 

9

 

Grenz-/Richt-
wertbeanst.

 

77

 

1

 

9

 

1

 

0

 

Biotest-
beanstandungen

 

7

 

0

 

7

 

0

 

0

 

 

2001

 

 

Salzburg

 

Tirol

 

Vorarlberg

 

Kärnten

 

Anzeigen

 

20

 

3

 

3

 

3

 

4

 

Kennzeichnungs-
beanstandungen

 

13

 

4

 

2

 

4

 

3

 

Grenz-/Richt-
wertbeanst.

 

40

 

10

 

6

 

5

 

5

 

Biotest-
beanstandungen

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

Beschlagnahmen

 

3

 

2

 

0

 

0

 

1

 

 

2002

 

gesamt

 

Wien

 

 

Stmk

 

Bgld

 

Anzeige

 

135

 

3

 

76

 

18

 

7

 

Kennzeichnungs-
beanstandungen

 

119

 

9

 

41

 

4

 

10

 

Grenz-/Richt-
wertbeanst.

 

69

 

0

 

17

 

2

 

2

 

Kostenpflichtige
Beanstandungen

 

25

 

 

 

22

 

2

 

1

 

Biotest-
beanstandungen

 

10

 

3

 

5

 

0

 

0

 

 

2002

 

 

Salzburg

 

Tirol

 

Vorarlberg

 

Kärnten

 

Anzeigen

 

16

 

4

 

5

 

2

 

4

 

Kennzeichnungs-
beanstandungen

 

24

 

7

 

6

 

8

 

10

 

GrenzVRicht-
wertbeanst.

 

23

 

5

 

6

 

7

 

7

 

Biotest-

 

1

 

1

 

0

 

0

 

0

 


beanstandungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlagnahme

 

47

 

18

 

12

 

9

 

15

 

Zu Frage 8:

Es werden keine Organmandate verhängt.

Zu Frage 9:

Eine Angabe kann darüber nicht erfolgen, da keine Informationen über die Einleitung der
Verwaltungsstrafverfahren an das Bundesamt für Ernährungssicherheit ergehen. Es kann
aber davon ausgegangen werden, dass in Folge jeder Anzeige ein Verfahren eingeleitet
wurde.

Zu den Fragen 10 und 11:

Informationen über den Ausgang der Verwaltungsstrafverfahren werden nicht lückenlos an
das Bundesamt für Ernährungssicherheit weitergeleitet, sodass eine diesbezügliche Angabe
nicht erfolgen kann.

Zu den Fragen 12 und 13:

Es erfolgt keine Information an das Bundesamt für Ernährungssicherheit über den Ausgang
der Verfahren beim UVS oder VwGH.

Zu den Fragen 14 und 15:

Dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft liegen
diesbezüglich keine Informationen vor.


Zu den Fragen 16 bis 20:

Die Kontrollergebnisse werden in den Jahresberichten der Österreichischen Agentur für
Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) veröffentlicht und liegen in den Bibliothek der
AGES auf.

Zu den Fragen 21, 22 und 24:

Zum 31.12.2001 betrug der Personalstand im Bereich der Landwirtschaft (LWT) der AGES
544 Personen, davon 395 in Wien und 149 in Linz.

Mit 31.12.2002 waren im Bereich Landwirtschaft der AGES 418,5 Personen beschäftigt
(davon 333,4 in Wien, 85,1 in Linz). Anzumerken ist, dass das Personal für Verwaltung,
EDV, Buchhaltung, Personalwesen etc. nicht mehr dem Fachbereich Landwirtschaft
zugerechnet wird.

Zu Frage 23:

Die Personalausgaben betrugen in den Jahren 2001 und 2002 in Mio Euro:

LWT Wien:

2001:                        13,620

01.01.2002 bis 31.05.2002:        5,919

01.06.2002 bis 31.12.2002:               11,900 *)

*) Kosten entsprechend höher durch zusätzliche

Zahlungen an das Bundespensionsamt

LWT Linz:

2001:                        4,604

01.01.2002 bis 31.05.2002:                        1,918

01.06.2002 bis 31.12.2002:                        4,100

Zu den Fragen 25 und 26:

Die AGES muss, wie viele Institutionen des Bundes, den Personaleinsatz optimieren.
Sinnvolle Reduktionen werden durch Synergieeffekte bei Standortzusammenlegungen und


durch Reduktion der Verwaltung angestrebt. Die zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben
erforderlichen Planstellen werden nachbesetzt.

Zu Frage 27:

Laut Angabe der AGES (Kosten pro bearbeiteter Probe - Verkehrskontrolle, Untersuchung,
Befundung - nach der Kostenrechnung 2001) lagen die Kosten zwischen 500 und 690 ATS.
Für das Jahr 2002 gibt es noch keine Auswertung.

Zu Frage 28:

Der derzeitige Umfang erscheint ausreichend.

Zu den Fragen 29 bis 31:

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Beantwortung der aufgeworfenen Fragen nicht in
den Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft fällt; außerdem ist die Einrichtung bzw. der Aufbau von Organisations-
strukturen nationaler Dienststellen dem jeweiligen Mitgliedstaat vorbehalten und nicht auf
EU-Ebene vorgegeben.

Zu Frage 32:

Für den Bereich Düngemittelkontrolle OST waren in beiden Jahren jeweils eine Vollzeitkraft
als Aufsichtsorgan tätig, für den Bereich West für beide Jahre jeweils eine Vollzeitkraft.

Zu Frage 33:

Für den Bereich Düngemittelkontrolle OST:

2001 0,06 Proben/1000 Einwohner

2002 0,06 Proben/1000 Einwohner

Für den Bereich Düngemittelkontrolle WEST:
2001  0,055 Proben/1000 Einwohner


2002 0,055 Proben/1000 Einwohner

Vergleichbare Daten auf internationaler Ebene liegen dem BMLFUW nicht vor.
Zu Frage 34:

Für Gesamtösterreich sind 850 Proben (OST - 475, WEST - 375), das sind 0,1 Pro-
ben/1000 Einwohner, laut Kontrollplan vorgesehen. Der Kontrollplan sieht eine quartals-
mäßige Planung der Bemusterung nach verschiedenen Probenkategorien, wie landwirt-
schaftliche Produkte, Hobby- und Gartenbereich und Kultursubstrate, vor.

Zu den Fragen 35 und 36:

Eine diesbezügliche Novellierung ist nicht erforderlich.

Zu den Fragen 37 und 38:

Derzeit beschränkt sich die Verkehrskontrolle des Bundesamtes für Ernährungssicherheit
auf die Zeitspanne nach der Einfuhr der Produkte. Die Zolldienststellen kontrollieren lediglich
die Deklaration und fordern in speziellen Fällen Unterstützung an bzw. teilen
Verdachtsmomente mit. Diese Kontrollmitteilungen führen in einzelnen Fällen zu
Probenahmen im Handel.

Zu den Fragen 39 und 40:

Es gab in diesem Zeitraum keine Verfügungen oder Weisungen (Erlässe) bezüglich
Kontrollen im angesprochenen Bereich.

Zu den Fragen 41 und 42:

Neben den durch gesetzlichen Auftrag vorgesehenen Untersuchungen sollen auch
einnahmenseitige Maßnahmen gesetzt werden. Diese sollten jedoch unter strenger
Einhaltung von Faktoren wie Verhinderung von Quersubventionen privater Aufträge und
unter Wahrung der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Objektivität erfolgen.


Zu Frage 43:

Derzeit sind alle EU-Rechtsnormen im Bereich der Düngemittelkontrolle umgesetzt.

Zu den Fragen 44 und 45:

Düngemittel sind in einer Vielzahl von EG-Richtlinien und Verordnungen geregelt. Die
Europäische Kommission hat gemeinsam mit den Mitgliedstaaten einen "Vorschlag für eine
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Düngemittel" ausgearbeitet,
über den bereits politische Einigung erzielt wurde, und der kurz vor der Verabschiedung
steht. Damit sollen alle mineralischen Düngemittel in einer EG-Verordnung geregelt werden,
ausgenommen Kalke, organische Düngemittel oder Bodenhilfsstoffe. Dieser Vorschlag wird
vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
begrüßt.

Durch die Entscheidung der Kommission 366/2002 wurde eine eigenständige Rechts-
grundlage für die österreichische Ausnahmebestimmung zur Begrenzung von Cadmium-
Gehalten in Düngemitteln geschaffen, die Österreich die Beibehaltung der nationalen
Rechtslage bis 31. Dezember 2005 ermöglicht.

In diesem Zusammenhang hat die Kommission einen ersten unverbindlichen "Vorschlag für
eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates bezüglich Cadmium in
Düngemittel" vorgestellt. Die darin vorgeschlagene schrittweise Absenkung des derzeitigen
österreichischen Cadmium-Grenzwertes von 75 mg/kg P2O5 auf dann 20 mg Cd/kg P2O5
kann aus österreichischer Sicht nicht befürwortet werden, da sich Österreich damit von
wenigen und damit teuren Lieferländern abhängig machen würde. Einer Absenkung des
derzeitigen österreichischen Grenzwertes auf 60 mg (bzw. 50 mg/kg P2O5) könnte
zugestimmt werden, obwohl auch dies schon eine Verteuerung dieses Betriebsmittels
bedeuten würde. Ein Grenzwert in dieser Größenordnung würde jedenfalls in hohem Maße
zur Erhaltung der Fruchtbarkeit des Bodens, der Gesundheit von Menschen und Haustieren
und des Naturhaushaltes beitragen.


Zu Frage 46:

Die EG-rechtlichen Bestimmungen in diesem Bereich sind an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Die normierten Straftatbestände sind klar und die Strafdrohungen ausreichend.

Zu den Fragen 47 und 48:

Derzeit wird keine Novelle des DMG vorbereitet, jedoch ist eine Novelle der Düngemittel-
verordnung geplant, um die rechtlichen Rahmenbedingungen an die geplante EG-Verord-
nung über Düngemittel anzupassen.

Zu Frage 49:

Im Bereich der amtlichen Düngemittelkontrolle bestehen keine speziellen internationalen
bzw. EU-Überwachungsprojekte.

Zu Frage 50:

Durch die Einrichtung des Bundesamtes für Ernährungssicherheit ergeben sich keine
Änderungen in der Vollziehung dieses Bundesgesetzes.

Zu den Fragen 51 und 52:

Nein.

Zu den Fragen 53 und 55:

Für die Untersuchung der Düngemittelkontrollproben ist grundsätzlich das Bundesamt für
Ernährungssicherheit zuständig. Die Untersuchungen werden auf den Standorten Landwirt-
schaft Wien und Linz durchgeführt. Die zuständigen Organisationseinheiten sind in Wien die
Abteilung Düngemittelüberwachung und Mikroskopie sowie in Linz das Institut für landwirt-
schaftliche Analytik.


 

Zu Frage 54:

Laut Arbeitsprogramm 2003 der AGES: 9,2 Vollzeitarbeitskräfte.

Zu Frage 56:

Ansprechpartner für Angelegenheiten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit ist
grundsätzlich der Direktor des Bundesamtes. Die fachliche Zuständigkeit liegt bei den
jeweiligen Instituts- bzw. Abteilungsleitungen.

Zu Frage 57:

Alle.

Zu Frage 58:

Prinzipiell trete ich für eine Harmonisierung der Begriffe ein; Unterschiede sind jedoch
bedingt durch die auf EU-Ebene vorgesehene Terminologie. Da unterschiedliche
Gefährdungsmomente durch die Verletzung einzelner Bestimmungen der
Betriebsmittelgesetze entstehen, kann in diesen Bereichen nicht von denselben oder
ähnlichen Tatbeständen ausgegangen werden.

Zu den Fragen 59 und 60

Nein, für eine derartige Übertragung besteht derzeit kein Anlass.