521/AB XXII. GP
Eingelangt am 31.07.2003
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche Anfrage der
Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen
vom 17. Juni 2003, Nr. 545/J, betreffend "Vollziehung
Düngemittelgesetz", beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:
Einleitend ist anzumerken, dass durch die
Gründung der Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit und die damit verbundene Konzentration der vorhandenen
Ressourcen
Synergieeffekte genutzt und damit bessere Kontrollmöglichkeiten und ein höheres
Schutzniveau für Konsumenten erreicht werden.
Zu Frage 1:
2001:
Gesamt: Bereich Wien 289 Betriebe; Bereich Linz 398 Betriebe (inkl. Lagerkontrollen)
Wien |
Niederösterreich |
Steiermark |
Burgenland |
5 |
213 |
43 |
28 |
Oberösterreich |
Salzburg |
Tirol |
Vorarlberg |
Kärnten |
199 |
37 |
54 |
40 |
68 |
2002:
Gesamt: Bereich Wien 355 Betriebe; Bereich Linz 601 Betriebe (inkl. Lagerkontrollen)
Wien |
Niederösterreich |
Steiermark |
Burgenland |
6 |
281 |
28 |
40 |
Oberösterreich |
Salzburg |
Tirol |
Vorarlberg |
Kärnten |
302 |
96 |
83 |
34 |
86 |
Zu Frage 2:
2001
Wien |
Anzahl der Betriebe 5 |
Probenanzahl insgesamt 19 |
Erzeuger |
3 |
14 |
Landesproduktenhandel |
1 |
5 |
Märkte |
1 |
0 |
Raiffeisenlagerhäuser |
0 |
0 |
Niederösterreich |
Anzahl der Betriebe 213 |
Probenanzahl insgesamt 351 |
Erzeuger |
25 |
68 |
Landesproduktenhandel |
78 |
108 |
Märkte |
14 |
31 |
Raiffeisenlagerhäuser |
96 |
144 |
Steiermark |
Anzahl der Betriebe 43 |
Probenanzahl insgesamt 84 |
Erzeuger |
9 |
17 |
Landesproduktenhandel |
14 |
23 |
Märkte |
1 |
3 |
Raiffeisenlagerhäuser |
19 |
41 |
Burgenland |
Anzahl der Betriebe 28 |
Probenanzahl insgesamt 40 |
Erzeuger |
4 |
5 |
Landesproduktenhandel |
14 |
18 |
Märkte |
0 |
0 |
Raiffeisenlagerhäuser |
10 |
17 |
Oberösterreich |
Anzahl der Betriebe 108 |
Probenanzahl insgesamt 267 |
Erzeuger |
3 |
14 |
Landesproduktenhandel |
19 |
68 |
Märkte |
14 |
40 |
Raiffeisenlagerhäuser |
72 |
145 |
Salzburg |
Anzahl der Betriebe 14 |
Probenanzahl insgesamt 53 |
Erzeuger |
1 |
11 |
Landesproduktenhandel |
1 |
8 |
Märkte |
1 |
7 |
Raiffeisenlagerhäuser |
11 |
27 |
Tirol |
Anzahl der Betriebe 8 |
Probenanzahl insgesamt 26 |
Erzeuger |
0 |
0 |
Landesproduktenhandel |
5 |
14 |
Märkte |
1 |
6 |
Raiffeisenlagerhäuser |
2 |
6 |
Vorarlberg |
Anzahl der Betriebe 7 |
Probenanzahl insgesamt 24 |
Erzeuger |
0 |
0 |
Landesproduktenhandel |
2 |
3 |
Märkte |
3 |
17 |
Raiffeisenlagerhäuser |
2 |
4 |
Kärnten |
Anzahl der Betriebe 10 |
Probenanzahl insgesamt 26 |
Erzeuger |
0 |
0 |
Landesproduktenhandel |
0 |
0 |
Märkte |
4 |
12 |
Raiffeisenlagerhäuser |
6 |
14 |
2002
Wien |
Anzahl der Betriebe 6 |
Probenanzahl insgesamt 21 |
Erzeuger |
2 |
7 |
Landesproduktenhandel |
1 |
2 |
Märkte |
3 |
12 |
Raiffeisenlagerhäuser |
0 |
0 |
Niederösterreich |
Anzahl der Betriebe 281 |
Probenanzahl insgesamt 399 |
Erzeuger |
32 |
62 |
Landesproduktenhandel |
86 |
103 |
Märkte |
27 |
45 |
Raiffeisenlagerhäuser |
136 |
189 |
Steiermark |
Anzahl der Betriebe 28 |
Probenanzahl insgesamt 46 |
Erzeuger |
4 |
9 |
Landesproduktenhandel |
8 |
11 |
Märkte |
3 |
5 |
Raiffeisenlagerhäuser |
13 |
21 |
Burgenland |
Anzahl der Betriebe 40 |
Probenanzahl insgesamt 50 |
Erzeuger |
4 |
8 |
Landesproduktenhandel |
18 |
19 |
Märkte |
0 |
0 |
Raiffeisenlagerhäuser |
18 |
23 |
Oberösterreich |
Anzahl der Betriebe 99 |
Probenanzahl insgesamt 268 |
Erzeuger |
3 |
24 |
Landesproduktenhandel |
37 |
91 |
Märkte |
12 |
33 |
Raiffeisenlagerhäuser |
47 |
120 |
Salzburg |
Anzahl der Betriebe 24 |
Probenanzahl insgesamt 42 |
Erzeuger |
1 |
6 |
Landesproduktenhandel |
12 |
19 |
Märkte |
6 |
8 |
Raiffeisenlagerhäuser |
5 |
9 |
Tirol |
Anzahl der Betriebe 15 |
Probenanzahl insgesamt 26 |
Erzeuger |
0 |
0 |
Landesproduktenhandel |
6 |
9 |
Märkte |
6 |
10 |
Raiffeisenlagerhäuser |
3 |
7 |
Vorarlberg |
Anzahl der Betriebe 11 |
Probenanzahl insgesamt 23 |
Erzeuger |
1 |
3 |
Landesproduktenhandel |
3 |
9 |
Märkte |
5 |
7 |
Raiffeisenlagerhäuser |
2 |
4 |
Kärnten |
Anzahl der Betriebe 29 |
Probenanzahl insgesamt 57 |
Erzeuger |
0 |
0 |
Landesproduktenhandel |
3 |
3 |
Märkte |
9 |
12 |
Raiffeisenlagerhäuser |
17 |
42 |
Zu Frage 3:
Kontrollen und Probenahmen nach dem Düngemittelgesetz 1994
sind nur möglich, wenn
diese Produkte in Verkehr gebracht werden; für eine Kontrolle in den
landwirtschaftlichen
Betrieben besteht nach dem Düngemittelgesetz 1994 (DMG) keine Kompetenz des
Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.
Zu den Fragen 4 und 5:
2001
gesamt |
Staatliche |
private Probenuntersuchung |
Wien: 812 |
494 |
318 |
Linz: 470 |
395 |
75 |
2002
gesamt |
Staatliche |
private Probenuntersuchung |
Wien: 755 |
516 |
239 |
Linz: 489 |
418 |
71 |
Zu Frage 6:
Bereich |
2001 |
2002 |
Landwirtschaft Wien |
€ 50.749 |
€ 54.604 |
Landwirtschaft Linz |
€ 7.616 |
€ 6.377 |
Zu Frage 7:
Im
Rahmen der Vollziehung des Düngemittelgesetzes werden vom Bundesamt für Ernäh-
rungssicherheit keine Strafen verhängt, sondern im Falle von Übertretungen
Anzeigen an die
zuständige Bezirksverwaltungsbehörden erstattet bzw. bei geringfügigen
Übertretungen
gemäß § 14 Abs. 1 in Verbindung mit § 18 Abs. 1 und 2 DMG Beanstandungen
ausgesprochen. Als weitere „Sanktion" kann auch die Beschlagnahme
angesehen werden.
2001 |
gesamt |
Wien |
NO |
Stmk |
Bgld |
Anzeigen |
109 |
4 |
53 |
16 |
3 |
Kennzeichnungs- |
113 |
1 |
52 |
25 |
9 |
Grenz-/Richt- |
77 |
1 |
9 |
1 |
0 |
Biotest- |
7 |
0 |
7 |
0 |
0 |
2001 |
OÖ |
Salzburg |
Tirol |
Vorarlberg |
Kärnten |
Anzeigen |
20 |
3 |
3 |
3 |
4 |
Kennzeichnungs- |
13 |
4 |
2 |
4 |
3 |
Grenz-/Richt- |
40 |
10 |
6 |
5 |
5 |
Biotest- |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Beschlagnahmen |
3 |
2 |
0 |
0 |
1 |
2002 |
gesamt |
Wien |
NÖ |
Stmk |
Bgld |
Anzeige |
135 |
3 |
76 |
18 |
7 |
Kennzeichnungs- |
119 |
9 |
41 |
4 |
10 |
Grenz-/Richt- |
69 |
0 |
17 |
2 |
2 |
Kostenpflichtige |
25 |
|
22 |
2 |
1 |
Biotest- |
10 |
3 |
5 |
0 |
0 |
2002 |
0Ö |
Salzburg |
Tirol |
Vorarlberg |
Kärnten |
Anzeigen |
16 |
4 |
5 |
2 |
4 |
Kennzeichnungs- |
24 |
7 |
6 |
8 |
10 |
GrenzVRicht- |
23 |
5 |
6 |
7 |
7 |
Biotest- |
1 |
1 |
0 |
0 |
0 |
beanstandungen |
|
|
|
|
|
Beschlagnahme |
47 |
18 |
12 |
9 |
15 |
Zu Frage 8:
Es werden keine Organmandate verhängt.
Zu Frage 9:
Eine Angabe kann darüber nicht erfolgen,
da keine Informationen über die Einleitung der
Verwaltungsstrafverfahren an das Bundesamt für Ernährungssicherheit ergehen. Es
kann
aber davon ausgegangen werden, dass in Folge jeder Anzeige ein Verfahren
eingeleitet
wurde.
Zu den Fragen 10 und 11:
Informationen über den Ausgang der
Verwaltungsstrafverfahren werden nicht lückenlos an
das Bundesamt für Ernährungssicherheit weitergeleitet, sodass eine
diesbezügliche Angabe
nicht erfolgen kann.
Zu den Fragen 12 und 13:
Es erfolgt keine Information an das
Bundesamt für Ernährungssicherheit über den Ausgang
der Verfahren beim UVS oder VwGH.
Zu den Fragen 14 und 15:
Dem Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft liegen
diesbezüglich keine Informationen vor.
Zu den Fragen 16 bis 20:
Die Kontrollergebnisse werden in den Jahresberichten der
Österreichischen Agentur für
Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) veröffentlicht und liegen in den
Bibliothek der
AGES auf.
Zu den Fragen 21, 22 und 24:
Zum 31.12.2001
betrug der Personalstand im Bereich der Landwirtschaft (LWT) der AGES
544 Personen, davon 395 in Wien und 149 in Linz.
Mit 31.12.2002
waren im Bereich Landwirtschaft der AGES 418,5 Personen beschäftigt
(davon 333,4 in Wien, 85,1 in Linz). Anzumerken ist, dass das Personal für
Verwaltung,
EDV, Buchhaltung, Personalwesen etc. nicht mehr dem Fachbereich Landwirtschaft
zugerechnet wird.
Zu Frage 23:
Die Personalausgaben betrugen in den Jahren 2001 und 2002 in Mio Euro:
LWT Wien:
2001: 13,620
01.01.2002 bis 31.05.2002: 5,919
01.06.2002 bis 31.12.2002: 11,900 *)
*) Kosten entsprechend höher durch zusätzliche
Zahlungen an das Bundespensionsamt
LWT Linz:
2001: 4,604
01.01.2002 bis 31.05.2002: 1,918
01.06.2002 bis 31.12.2002: 4,100
Zu den Fragen 25 und 26:
Die AGES muss, wie viele Institutionen des Bundes, den
Personaleinsatz optimieren.
Sinnvolle Reduktionen werden durch Synergieeffekte bei Standortzusammenlegungen
und
durch Reduktion der Verwaltung angestrebt. Die zur
Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben
erforderlichen Planstellen werden nachbesetzt.
Zu Frage 27:
Laut Angabe der AGES (Kosten pro bearbeiteter Probe -
Verkehrskontrolle, Untersuchung,
Befundung - nach der Kostenrechnung 2001) lagen die Kosten zwischen 500 und 690
ATS.
Für das Jahr 2002 gibt es noch keine Auswertung.
Zu Frage 28:
Der derzeitige Umfang erscheint ausreichend.
Zu den Fragen 29 bis 31:
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Beantwortung der
aufgeworfenen Fragen nicht in
den Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und
Wasserwirtschaft fällt; außerdem ist die Einrichtung bzw. der Aufbau von Organisations-
strukturen nationaler Dienststellen dem jeweiligen Mitgliedstaat vorbehalten
und nicht auf
EU-Ebene vorgegeben.
Zu Frage 32:
Für den Bereich Düngemittelkontrolle OST waren in beiden
Jahren jeweils eine Vollzeitkraft
als Aufsichtsorgan tätig, für den Bereich West für beide Jahre jeweils eine
Vollzeitkraft.
Zu Frage 33:
Für den Bereich Düngemittelkontrolle OST:
2001 0,06 Proben/1000 Einwohner
2002 0,06 Proben/1000 Einwohner
Für den Bereich Düngemittelkontrolle WEST:
2001 0,055 Proben/1000 Einwohner
2002 0,055 Proben/1000 Einwohner
Vergleichbare
Daten auf internationaler Ebene liegen dem BMLFUW nicht vor.
Zu Frage 34:
Für Gesamtösterreich sind 850 Proben (OST
- 475, WEST - 375), das sind 0,1 Pro-
ben/1000 Einwohner, laut Kontrollplan vorgesehen. Der Kontrollplan sieht eine
quartals-
mäßige Planung der Bemusterung nach verschiedenen Probenkategorien, wie
landwirt-
schaftliche Produkte, Hobby- und Gartenbereich und Kultursubstrate, vor.
Zu den Fragen 35 und 36:
Eine diesbezügliche Novellierung ist nicht erforderlich.
Zu den Fragen 37 und 38:
Derzeit beschränkt sich die
Verkehrskontrolle des Bundesamtes für Ernährungssicherheit
auf die Zeitspanne nach der Einfuhr der Produkte. Die Zolldienststellen
kontrollieren lediglich
die Deklaration und fordern in speziellen Fällen Unterstützung an bzw. teilen
Verdachtsmomente mit. Diese Kontrollmitteilungen führen in einzelnen Fällen zu
Probenahmen im Handel.
Zu den Fragen 39 und 40:
Es gab in diesem Zeitraum keine
Verfügungen oder Weisungen (Erlässe) bezüglich
Kontrollen im angesprochenen Bereich.
Zu den Fragen 41 und 42:
Neben den durch gesetzlichen Auftrag
vorgesehenen Untersuchungen sollen auch
einnahmenseitige Maßnahmen gesetzt werden. Diese sollten jedoch unter strenger
Einhaltung von Faktoren wie Verhinderung von Quersubventionen privater Aufträge
und
unter Wahrung der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Objektivität erfolgen.
Zu Frage 43:
Derzeit sind alle EU-Rechtsnormen im Bereich der Düngemittelkontrolle umgesetzt.
Zu den Fragen 44 und 45:
Düngemittel sind in einer Vielzahl von EG-Richtlinien und
Verordnungen geregelt. Die
Europäische Kommission hat gemeinsam mit den Mitgliedstaaten einen
"Vorschlag für eine
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Düngemittel"
ausgearbeitet,
über den bereits politische Einigung erzielt wurde, und der kurz vor der
Verabschiedung
steht. Damit sollen alle mineralischen Düngemittel in einer EG-Verordnung
geregelt werden,
ausgenommen Kalke, organische Düngemittel oder Bodenhilfsstoffe. Dieser
Vorschlag wird
vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
begrüßt.
Durch die Entscheidung der Kommission 366/2002 wurde eine
eigenständige Rechts-
grundlage für die österreichische Ausnahmebestimmung zur Begrenzung von
Cadmium-
Gehalten in Düngemitteln geschaffen, die Österreich die Beibehaltung der
nationalen
Rechtslage bis 31. Dezember 2005 ermöglicht.
In diesem Zusammenhang hat die Kommission einen ersten unverbindlichen
"Vorschlag für
eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates bezüglich Cadmium in
Düngemittel" vorgestellt. Die darin vorgeschlagene schrittweise Absenkung
des derzeitigen
österreichischen Cadmium-Grenzwertes von 75 mg/kg P2O5
auf dann 20 mg Cd/kg P2O5
kann aus österreichischer Sicht nicht befürwortet werden, da sich
Österreich damit von
wenigen und damit teuren Lieferländern abhängig machen würde. Einer Absenkung
des
derzeitigen österreichischen Grenzwertes auf 60 mg (bzw. 50 mg/kg P2O5)
könnte
zugestimmt werden, obwohl auch dies schon eine Verteuerung dieses
Betriebsmittels
bedeuten würde. Ein Grenzwert in dieser Größenordnung würde jedenfalls in hohem
Maße
zur Erhaltung der Fruchtbarkeit des Bodens, der Gesundheit von Menschen und
Haustieren
und des Naturhaushaltes beitragen.
Zu Frage 46:
Die
EG-rechtlichen Bestimmungen in diesem Bereich sind an die Mitgliedstaaten
gerichtet.
Die normierten Straftatbestände sind klar und die Strafdrohungen ausreichend.
Zu den Fragen 47 und 48:
Derzeit wird
keine Novelle des DMG vorbereitet, jedoch ist eine Novelle der Düngemittel-
verordnung geplant, um die rechtlichen Rahmenbedingungen an die geplante
EG-Verord-
nung über Düngemittel anzupassen.
Zu Frage 49:
Im Bereich der
amtlichen Düngemittelkontrolle bestehen keine speziellen internationalen
bzw. EU-Überwachungsprojekte.
Zu Frage 50:
Durch die
Einrichtung des Bundesamtes für Ernährungssicherheit ergeben sich keine
Änderungen in der Vollziehung dieses Bundesgesetzes.
Zu den Fragen 51 und 52:
Nein.
Zu den Fragen 53 und 55:
Für die Untersuchung der Düngemittelkontrollproben ist
grundsätzlich das Bundesamt für
Ernährungssicherheit zuständig. Die Untersuchungen werden auf den Standorten
Landwirt-
schaft Wien und Linz durchgeführt. Die zuständigen Organisationseinheiten sind
in Wien die
Abteilung Düngemittelüberwachung und Mikroskopie sowie in Linz das Institut für
landwirt-
schaftliche Analytik.
Zu Frage 54:
Laut Arbeitsprogramm 2003 der AGES: 9,2 Vollzeitarbeitskräfte.
Zu Frage 56:
Ansprechpartner für Angelegenheiten des Bundesamtes für
Ernährungssicherheit ist
grundsätzlich der Direktor des Bundesamtes. Die fachliche Zuständigkeit liegt
bei den
jeweiligen Instituts- bzw. Abteilungsleitungen.
Zu Frage 57:
Alle.
Zu Frage 58:
Prinzipiell trete ich für eine Harmonisierung der Begriffe
ein; Unterschiede sind jedoch
bedingt durch die auf EU-Ebene vorgesehene Terminologie. Da unterschiedliche
Gefährdungsmomente durch die Verletzung einzelner Bestimmungen der
Betriebsmittelgesetze entstehen, kann in diesen Bereichen nicht von denselben
oder
ähnlichen Tatbeständen ausgegangen werden.
Zu den Fragen 59 und 60
Nein, für eine derartige Übertragung besteht derzeit kein Anlass.