522/AB XXII. GP
Eingelangt am 31.07.2003
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möglich.
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche Anfrage der
Abgeordneten Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom
13. Juni 2003, Nr. 528/J, betreffend krebserregende Substanzen in Futtermitteln
für Puten,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Bis Anfang Juli wurden 40 Proben an
Putenfutter (35 aus der Kontrolle, 5 Einsenderproben),
sämtliche negativ (< 1 ppm) durchgeführt.
Die Analysenfrequenz hängt davon ab, wie
viele Chargen an Putenfutter bei der Kontrolle
des Inverkehrbringens vorgefunden werden. Im Zuge der Negativkontrolle wird
derzeit jede
Putenfutterprobe zumindest auf Hemmstoffe bzw. deklarierte Zusatzstoffe und
wenn
erforderlich, auf Nifursol untersucht. Außerdem werden die möglichen
Handelswege in Form
von Buchprüfungen bei den Händlern und den Mischfutterherstellern überwacht.
Zu Frage 2:
2001 und 2002 wurde keine Untersuchung auf
Nifursol vorgenommen, 2003 wurden 40
Proben (alle negativ) durchgeführt; Methode: LC-MS.
Zu Frage 3:
Der
Einsatz von Nifursol erfolgte in der Freilandhaltung, ein Einsatz in der
Intensivtierhaltung
war nicht erforderlich.
Im Rahmen der Kontrolle wurde nur selten
Putenfutter mit deklariertem Nifursolgehalt
angetroffen, da ein Einsatz in der intensiven Putenmast nicht notwendig war.
Verwendet
wurde es hauptsächlich im Futter für die Freilandhaltung.
Zu Frage 4:
Im Jahr 2002 erfolgten in Gesamtösterreich
(It. Jahresberichten LWVIE+LWLNZ) 1287
Betriebskontrollen. Dabei wurden 2466 Proben gezogen.
Ergebnis: 74,5 % ohne Beanstandung
19,2 %
kostenpflichtige Beanstandung
6,2 % Anzeige bei zuständiger BH
Die Gründe für Beanstandungen bzw.
Anzeigen waren vielfältig: Mängel bei der Kennzeich-
nung; Unter- oder Überschreitungen von Inhaltsstoffangaben; Unter- oder
Überschreitungen
von Zusatzstoffangaben, sonstige Abweichungen bzw. Grenzwertüber- oder
-unterschrei-
tungen.
Beanstandungen und Anzeigen sind nur eine
mögliche Konsequenz u.a. bei Verstößen
gegen futtermittelrechtliche Vorschriften.
Nach dem Futtermittelgesetz 1999 kommen
zusätzlich folgende Konsequenzen zur Mängel-
behebung oder Risikoausschaltung in Betracht:
- das
Verbot des Inverkehrbringens und des Verfütterns;
- eine geeignete
Behandlung;
- die Verwendung
zu anderen als zu Futterzwecken;
- die
unschädliche Beseitigung;
- die Rückbeförderung an den
Ursprungsort im Falle des
grenzüberschreitenden
Verbringens;
- die
Rückholung vom Markt, einschließlich bis zum Letztabnehmer;
- Information der
Abnehmer unter Hinweis auf die mögliche Gefahr;
- die unverzügliche Berichtspflicht über die Durchführung der
behördlich angeordneten
Maßnahmen;
- Anpassung der Kennzeichnung oder Verpackung;
- die
Durchführung betrieblicher Maßnahmen, insbesondere bei der Futtermittelherstel-
lung, Lagerung, Dokumentation und Eigenkontrolle, einschließlich der Vorlage
von
Untersuchungszeugnissen in begründeten Fällen.
Zu Frage 5:
Kontrollprobenplan 2000 - 2003, getrennt nach LWLNZ (BAB) und LWVIE (BFL):
Jahr/AGES |
LWVIE-Plan |
LWLNZ-Plan |
LWVIE-lst |
LWLNZ-lst |
2000 |
800 |
800 |
840 |
849 |
2001 |
1000 |
1000 |
1214 |
926 |
2002 |
1000 |
1000 |
1242 |
1224 |
2003 |
1000 |
1000 |
|
|
Dazu
sieht der Kontrollplan seit 2001 zusätzlich 800 Proben, die die Kontrollorgane
der Länder
bei den tierhaltenden Landwirten ziehen und an die AGES zur Untersuchung
einsenden.
Der Analysenplan richtet sich nach der Art des Futtermittels und danach, für
welche Tierart/
Tierkategorie es vorgesehen ist.
Zu Frage 6:
Die Finanzmittel betrugen im Jahr:
2000: 0,73 Mill. €,
2001: 0,87 Mio. €,
2002: 0,98 Mio. €,
für 2003 wurden 1,15 Mio. € budgetiert.
Zu Frage 7:
Am
Standort Wien wurde im letzten Jahr ein zusätzliches Kontrollorgan für den
Außendienst
und ein Akademiker für interne administrative Arbeiten eingestellt.
In
Linz sank der Personalstand der Kontrolle um 2 Personen (1
Außendienstmitarbeiter
wurde in den Vorruhestand versetzt, 1 Mitarbeiter wechselte in das
Ministerium).
Aufgrund
der höheren Budgetmittel für 2003 ist auch eine Verbesserung der technischen
Ausstattung zu erwarten.
Zu den Fragen 8 und 9:
Der Bereich der Zulassung der
Futtermittelzusatzstoffe ist bereits harmonisiert. Für die Prüfung
der Sicherheit gelten EU-Richtlinien (s. Beantwortung der Fragen 12 und 13). In
Zukunft
übernimmt die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit diese Aufgaben.
Auf nationaler Ebene garantiert die AGES
für die Kontrolle der Futtermittel einschließlich
Zusatzstoffe.
Diese wird nachfolgend angeführte Maßnahmen setzen:
- Schwerpunktverlagerung von Qualitätskontrolle Richtung
unerwünschte und verbotene
Stoffe (zB. PCB, PAH, Pestizide, Dioxin, Schwermetalle, Tiermehl, etc.) im
Sinne des
Futtermittelgesetzes bei anhaltend hoher und anlassbedingt gesteigerter
Probenfre-
quenz.
Berücksichtigung von Verdachtsmomenten,
die sich aus dem europäischen Schnellwarn-
system für Lebens- und Futtermittel (RASFF) ergeben. Zusätzliche Bearbeitung
von Pro-
ben, die von Landeskontrollorganen (meist Amtstierärzten) auf
landwirtschaftlichen
Betrieben gezogen und eingesandt werden. Schulung und Beratung der
Amtstierärzte in
Futtermittelfragen durch Mitarbeiter der Staatlichen Futtermittelkontrolle der
AGES.
- Ausbau der
Informationsweitergabe zwischen den jeweils zuständigen Bereichen der
Lebensmittelkette (zB. Lebensmittel- und Futtermittelkontrolle).
Zulassung und Registrierung von
Futtermittelherstellern, zwischengeschalteten
Personen, etc. durch die AGES als Teilbereich der gesicherten
Rückverfolgbarkeit.
EU-weit koordinierte Kontrollpläne.
Zu Frage 10:
Die Futtermittelkontrolle erfolgt stichprobenmäßig.
Zu Frage 11:
Die Absetzfristen für Kokzidiostatika sind
gesetzlich (EU-weit) festgelegt. Die Überwachung
erfolgt u.a. im Rahmen der Rückstandskontrolle (Zuständigkeit des BMGF).
Zu den Fragen 12 und 13:
Im Rahmen des EG-Zulassungsverfahrens für
Futtermittel-Zusatzstoffe, wie z.B. Nifursol, werden
die erforderlichen Sicherheitsstudien gemäß der Richtlinie 87/153/EWG zur
Festlegung von
Leitlinien zur Beurteilung von Zusatzstoffen in der Tierernährung durchgeführt.
Folgende Studien werden in vollem Umfang
für jeden einzelnen Zusatzstoff im Hinblick auf
die Anwendungssicherheit des Zusatzstoffs verlangt:
- Anwendungssicherheit des Zusatzstoffs bei den Zieltierarten;
- etwaige Risiken aufgrund der Auswahl von Antibiotika
und/oder der Übertragung von
Antibiotikaresistenz sowie der erhöhten Persistenz und Ausscheidung von
Darmpathogenen;
- Risiken für den Verbraucher, die sich aus dem Verzehr von
Lebensmitteln ergeben
könnten, die Rückstände des Zusatzstoffs oder seiner Metaboliten enthalten;
- Risiken durch Inhalation oder sonstigen Schleimhaut-, Augen-
bzw. Hautkontakt für
Personen, die mit dem Zusatzstoff als solchem bzw. als Teil einer Vormischung
oder
eines Futtermittels umgehen;
- Risiken schädlicher Wirkungen auf die Umwelt durch den
Zusatzstoff selbst oder von ihm
stammende Stoffe, sei es durch direkte Auswirkung, durch tierische
Ausscheidungen
oder durch beides.
Zu beachten sind bekannte
Unverträglichkeiten und/oder Wechselwirkungen zwischen dem
Zusatzstoff und Veterinärarzneimitteln und/oder Bestandteilen der Ernährung,
die für die
betreffende Tierart relevant sind.
Um die Risiken für den Verbraucher
bewerten und zu diesem Zweck die MRL und die
Wartezeit bestimmen zu können, müssen folgende Informationen eingereicht
werden:
- die chemische Struktur des Wirkstoffs;
- der Metabolismus bei der vorgeschlagenen Zieltierart;
- die
Art der Rückstände bei dieser Zieltierart;
Studie zur Depletion der Rückstände im Gewebe;
- Daten zu den biologischen Wirkungen des Wirkstoffs zusammen mit seinen Metaboliten.
Darüber hinaus ist die Kenntnis der
Zusammensetzung sowie der physikalisch-chemischen
und biologischen Eigenschaften der wichtigsten von dem Zusatzstoff stammenden
Ausscheidungsbestandteile erforderlich, um zu ermitteln, welche Untersuchungen
zur
Beurteilung des Risikos schädlicher Auswirkungen auf die Umwelt oder der
Persistenz in der
Umwelt durchgeführt werden müssen.
Mit der neuen EU-Verordnung des EP und Rates über
Zusatzstoffe in der Tierernährung, die
bereits kurz vor der Verabschiedung steht, werden sämtliche derzeit
zugelassenen
Kokzidiostatika erneut einer Reevaluierung, einschließlich einer umfassenden
Sicherheits-
prüfung, unterworfen.
Im Rahmen der nationalen Futtermittel-Kontrolle wurden in
den letzten Jahren verstärk
Untersuchungen von unerwünschten und verbotenen Stoffen durchgeführt. Der
jährlich(
Kontrollplan folgt nicht nur den Empfehlungen der EU-Kommission zu einem
koordinierter
Kontrollprogramm, er wird ab nächstem Jahr auf einer wissenschaftlichen,
statistisch
abgesicherten Studie des Joanneum Research beruhen.
Zu Frage 14:
Nifursol war zuletzt das einzige Mittel, welches zur
Vorbeugung der Schwarzkopfkrankheit noch
zugelassen war. Bei den Beratungen im Ständigen Futtermittel-Ausschuss in
Brüssel wurde
auch über eine deutliche Verlängerung der Absetzfrist beraten, um einem
Therapienotstand bis
zum Vorliegen von Alternativen vorzubeugen. Damit hätten Rückstande im Fleisch
vollkommen
ausgeschlossen werden können. Dieser Vorschlag konnte allerdings nicht die
erforderliche
Mehrheit finden.
Zu Frage 15:
Das BMLFUW wird voraussichtlich im September 2003 gemeinsam
mit dem BMGF
betreffend Schwarzkopfkrankheit (Histomoniasis) einen Forschungsauftrag an die
Universitätsklinik für Geflügel der Veterinärmedizinischen Universität Wien
(Projektleiter
Univ.-Prof. Dr. Michael Hess) vergeben. In die Finanzierung wird auch die ALGÖ
-
Arbeitsgemeinschaft der landwirtschaftlichen Geflügelwirtschaft Österreichs
eingebunden
werden.
Die Universitätsklinik für Geflügel der
Veterinärmedizinischen Universität Wien hat bereits
seit dem Jahr 2002 Vorarbeiten zum Nachweis von Histomonas meleagridis durchgeführt
und wird das geplante Forschungsprojekt auch durch eine internationale
Kooperation mit
dem Institut de Biologie Structurale Grenoble in Frankreich absichern.
Aufbauend auf einem 1999 bis 2001
laufenden Forschungsauftrag des BMLFUW zur
Freilandhaltung von Legehennen wurde 2002 ein weiteres umfangreiches
dreijähriges
Forschungsprojekt beauftragt. Das Projekt befasst sich umfassend mit
Fragestellungen zur
alternativen Legehennenhaltung in Österreich. Auftragnehmer ist das Institut
für Tierhaltung
und Tierschutz der Veterinärmedizinischen Universität Wien (O.Univ.-Prof. Dr.
Josef Troxler,
Dr. Kurt Niebuhr, Dr.sc.agr. Katrina Zaludik). Aus diesem Forschungsprojekt
sind auch für
die Putenhaltung relevante Ergebnisse zu erwarten.
Das laufende Bundesprojekt einer
Privatfirma beinhaltet keine Bildungsmaßnahme oder
Beratung, weshalb auch keine Mittel hiefür vorgesehen sind. In Zusammenarbeit
mit dem LFI
OÖ und einer Privatfirma wurden in den Jahren 2001 und 2003 Seminare zur
Bioputenhaltung
abgehalten, in denen die Fragen zur Schwarzkopfkrankheit und der alternativen
Putenhaltung
besprochen worden sind. Nur das Seminar im Jahre 2001 war ein Artikel 9
Projekt, das aus
Bildungsgeldern in der Höhe von 347,41 EUR unterstützt wurde.
Prof. Dipl.-lng. Dr. Werner Zollitsch,
Institut für Nutztierethologie (BOKU) plant ein
Forschungsprojekt zum Rassenvergleich in der alternativen Putenhaltung und
Fragen der
Fütterung.
Zu Frage 16:
Inhalt und Frageprogramm der amtlichen
statistischen Erhebungen werden in Österreich
vom Fachbeirat für Agrarstatistik festgelegt. In diesem Gremium sind die
Ministerien, die
Bundesländer, die Interessensvertretungen, die wissenschaftlichen Institutionen
sowie ver-
schiedene Fachleute vertreten. Bisher wurde im Fachbeirat für Agrarstatistik
kein Wunsch
nach der Erfassung des Ist-Zustandes der Nutztierhaltung vorgebracht. Weiters
wird darauf
hingewiesen, dass das agrarstatistische System mit dem der Europäischen Union
harmo-
nisiert wurde. In der EU sind derartige Fragen nicht vorgesehen.
Hinsichtlich der
Haltungsformen der Legehennen stehen aus dem Jahre 1995 Daten bei der
Statistik Austria zur Verfügung. Damals wurde im Rahmen der Allgemeinen
Viehzählung
erhoben, ob die Haltung der Legehennen in Käfig- bzw. Batteriehaltung, in
Bodenhaltung mit
Auslauf (Freilandhaltung) oder in anderen Haltungsformen erfolgt.